Rechtsprechung
| BVerwG, 31.07.1986 - 1 A 48.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausländerrecht - Kaution zur Visumerteilung - Rückzahlungsanspruch - Aufenthaltserlaubnis - Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzungen für die Freigabe einer für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks geforderten Kaution - Wegfall des Grundes ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1986, 1027
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.06.1986 - 1 A 34.86
Ausländerrecht - Sicherheitsleistung - Visumerteilung - Rückzahlungsanspruch
Auszug aus BVerwG, 31.07.1986 - 1 A 48.86
Der Senat hat sich bereits in seinem Beschluß vom 27. Juni 1986 - BVerwG 1 A 34.86 - mit einer aus Anlaß der Erteilung des Sichtvermerks zu Besuchszwecken geforderten Kaution befaßt, deren Rückzahlung davon abhängig gemacht worden war, daß der Ausländer "die Bundesrepublik Deutschland ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel nicht nur vorübergehend wieder verlassen habe".Diese Abweichung von der in der Sache BVerwG 1 A 34.86 maßgebend gewesenen Rückzahlungsvoraussetzung rechtfertigt keine abweichende Beurteilung der Frage, ob der Grund für die Sicherheit entfallen und deswegen der hinterlegte Geldbetrag freizugeben ist.
- BVerwG, 24.07.1985 - 1 A 36.85
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks - Fortsetzung …
Auszug aus BVerwG, 31.07.1986 - 1 A 48.86
Sie erwiese sich übrigens zugleich als eine Regelung über die Fortsetzung des von der Auslandsvertretung erlaubten Aufenthalts, für die nach der Kompetenzordnung des Ausländergesetzes die (inländischen) Ausländerbehörden und nicht die Auslandsvertretungen der Beklagten zuständig sind (§ 20 Abs. 1, 4 AuslG; Beschluß vom 24. Juli 1985 - BVerwG 1 A 36.85 - BWVPr 1986, 16). - BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 145.80
Ansparung der Kosten für die Rückreise in die Heimat als Auflage gegenüber einem …
Auszug aus BVerwG, 31.07.1986 - 1 A 48.86
Dieser Ermächtigungszweck ermöglicht es z.B., in geeigneten Fällen die Hinterlegung einer Sicherheit zu fordern, um die Kosten der Rückreise oder einer etwa erforderlich werdenden Abschiebung zu decken (vgl. dazu BVerwGE 64, 285; ferner AuslVwV Nr. 16 zu § 7).
- BVerwG, 28.11.1986 - 1 A 69.86
Zulässigkeit einer Sicherheitsleistung im Rahmen der Gestattung einer …
Der Senat hat die insoweit maßgebenden Grundsätze bereits in seinen Beschlüssen vom 27. Juni 1986 - BVerwG 1 A 34.86 - (BWVPr. 1986, 253) und vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 48.86 - dargelegt.In dem Beschluß vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 48.86 - hat sich der Senat mit einer Kaution befaßt, die nach den Erklärungen der Auslandsvertretung zugunsten der Beklagten verfallen sollte, wenn der Ausländer nicht innerhalb der Geltungsdauer des Besuchsvisums das Bundesgebiet verläßt.
- BVerwG, 16.07.1987 - 1 B 71.87
Voraussetzungen der Erteilung eines Sichtvermerks - Grundsätzliche Bedeutung …
Dafür ist vielmehr allein die inländische Ausländerbehörde zuständig, und zwar, wie sich aus § 20 Abs. 1 AuslG ergibt, ohne Rücksicht darauf, ob der Ausländer bereits einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet begründet hat oder nicht (Beschluß vom 24. Juli 1985 - BVerwG 1 A 36.85 - BWVPr. 1986, 16 ; Beschluß vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 48.86 - NVwZ 1986, 1027; Urteil vom 4. September 1986 - BVerwG 1 C 19.86 - BVerwGE 75, 20 [BVerwG 04.09.1986 - 1 C 19/86]). - OLG Hamm, 06.06.1990 - 11 U 209/89
Rechtscharakter eines Anspruchs
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- BVerwG, 23.10.1987 - 1 A 40.87
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich wiederholt mit der Rückzahlung eines bei Erteilung eines befristeten Besuchsvisums - bis zum endgültigen, ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel erfolgten Verlassen der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der Geltungsdauer des Visums - hinterlegten Geldbetrages in Fällen befaßt, in denen dem Ausländer, wie der Klägerin, nach der Einreise in das Bundesgebiet von der örtlichen Ausländerbehörde das weitere Verbleiben im Bundesgebiet zum Zwecke der Familienzusammenführung durch Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis erlaubt worden ist (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 1986 - BVerwG 1 A 34.86 - NVwZ 1986, 1026; vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 48.86 - NVwZ 1986, 1027; vom 28. November 1986 - BVerwG 1 A 66.86 - NVwZ 1987, 422). - BVerwG, 18.09.1986 - 1 A 62.86
Rechtsmittel
Die Sache wird im Einverständnis mit den Parteien an das Verwaltungsgericht Köln verwiesen, da sie nicht von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung ist (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 1986 - BVerwG 1 A 34.86 - und vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 48.86 -). - BVerwG, 03.09.1986 - 1 A 52.86
Rechtsmittel
(vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 1986 - BVerwG 1 A 34.86 - vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 48.86 -). - BVerwG, 27.08.1986 - 1 A 53.86
Rechtsmittel
Die Sache wird an das Verwaltungsgericht Köln verwiesen, da sie nicht von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung ist (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 1986 - BVerwG 1 A 34.86 - und vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 48.86 -). - BVerwG, 25.01.1990 - 1 A 135.89
Rückzahlung eines bei Erteilung eines befristeten Besuchsvisums hinterlegten …
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich wiederholt mit der Rückzahlung eines bei Erteilung eines befristeten Besuchsvisums - bis zum endgültigen, ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel erfolgten Verlassen der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der Geltungsdauer des Visums - hinterlegten Geldbetrages in Fällen befaßt, in denen dem Ausländer nach der Einreise das weitere Verbleiben im Bundesgebiet von der örtlichen Ausländerbehörde durch Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis erlaubt worden ist (Beschluß vom 27. Juni 1986 - BVerwG 1 A 34.86 - Buchholz 402.24 § 5 AuslG Nr. 7; Beschluß vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 48.86 - NVwZ 1986, 1027; Beschluß vom 28. November 1986 - BVerwG 1 A 66.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 82). - VG Köln, 15.01.2002 - 7 K 2630/99
Ausgestaltung der Qualifizierung der Rechtsnatur einer öffentlich-rechtliche …
Rn. 42 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.06.1986 - 1 A 34.86 - , InfAuslR 1987, 74, 75; BVerwG, Beschluss vom 31.07.1986 - 1 A 48.86 - , InfAuslR 1987, 75, 76; BVerwG, Beschluss vom 28.11.1986 - 1 A 69.86 - , InfAuslR 1987, 76, 77.
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