Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.1960 - 1 A 49/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.1973 - 6 A 97/71
Heranziehung des Eigentümers einer Parzelle zur Erstattung von …
Das änderte sich, als durch die Rechtsprechung des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts klargestellt wurde (vgl. Urteile vom 10. März 1960 - 1 A 42/58 - = AS 8, 19 und vom 28. Juli 1960 - 1 A 49/59 -), daß der Beitragsanspruch im Regelfall bereits dann entsteht, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist und die Kosten, die erstattet werden sollen, berechnet werden können. - BFH, 30.07.1965 - III 49/65 U
Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen der Verjährung einer Umlage der …
Daraus folgt aber entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in dem Urteil 1 A 49/59 vom 28. Juli 1960 (Verwaltungsrechtsprechung in Deutschland Bd. 13 S. 733), daß über die Verjährung der Gebühren und Beiträge in § 144 AO überhaupt keine Regelung getroffen ist; die Gebühren und Beiträge können deshalb nicht ohne weiteres den "übrigen Ansprüchen" im Sinne des § 144 Satz 2 AO gleichgesetzt werden.
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