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| OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1970 - 1 A 5/70 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 90, 91 LBauORh.-Pf..
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 1 LB 19/10
Voraussetzung eines unmittelbaren Anspruchs auf bauaufsichtliches Einschreiten …
Das ist nur dann der Fall, wenn eine Grenzbebauung die zulässigen Maße lediglich geringfügig überschreitet, so dass weder öffentliche noch private nachbarliche Belange ernsthaft berührt werden, wenn aber auf der anderen Seite der Bauherr durch einen Rückbau einen schwerwiegenden Schaden erleiden würde (…OVG Lüneburg, Urt. v. 16. Mai 1988 - 1 A 23/87 -, juris Leitsatz; Beschl. v. 17. November 1979 - 1 A 5/70 -, BRS 23 Nr. 198).Die Abweichung muss in einer Größenordnung von 6 bis 9 cm vorliegen, die erfahrungsgemäß häufig beim Bau geschieht, etwa durch oberflächliches Ausmessen, unachtsames Schütten der Betonfundamente oder ungenaues Aufmauern (…OVG Lüneburg, Urt. v. 16. Mai 1988 - 1 A 23/87 - a.a.O.; vgl. Urt. v. 17. November 1970 - 1 A 5/70 -, BRS 23 Nr. 198).
- OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1991 - 1 L 132/91 Sie enthält keine rechtsverbindliche Feststellung der Bauaufsichtsbehörde, daß das von der Schlußabnahme erfaßte Bauwerk der Baugenehmigung und dem sonstigen öffentlichen Baurecht entspricht, sondern gestattet dem Bauherrn in erster Linie die Benutzung des besichtigten Bauwerks (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 17.12.1970 - 1 A 5/70 -, BRS 23 Nr. 147).
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