Rechtsprechung
| VG Oldenburg, 22.01.2008 - 1 A 5201/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Botengänge zwecks Transport von Briefwahlunterlagen durch Kandidaten bei Kommunalwahl
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 I NKWG; § 53 NKWO
Zu den Anforderungen an die freie und geheime Briefwahl; Kommunalwahl; Wahl, geheime - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zu den Anforderungen an die freie und geheime Briefwahl; Kommunalwahl; Wahl, geheime
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (16)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2006 - 1 A 5195/04
Wahlanfechtungsverfahren betreffend die Feststellung der Ungültigkeit einer …
Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2008 - 1 A 5201/06
Bei der Briefwahl wird die Gewährleistung der geheimen Stimmabgabe durch die Verlegung des Stimmvorgangs in die private Sphäre wesentlich schwieriger (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. März 2006, 1 A 5195/04.PVL, juris).Es kann hier offen bleiben, ob die Grundsätze der freien und geheim Wahl in jedem Fall verletzt sind, in dem ein Briefwähler aus freiem Entschluss die Anwesenheit eines Dritten beim Ausfüllen des Stimmzettels duldet (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. März 2006, 1 A 5195/04.PVL, juris).
Ein Verstoß liegt aber jedenfalls vor, wenn besondere Umstände hinzukommen, die in der Person des Dritten, in seinem Verhalten oder in der besonderen Schutzbedürftigkeit der betroffenen Wähler liegen können (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. März 2006, 1 A 5195/04.PVL, juris).
Besonders schwer wiegt dies, wenn der Kandidat danach den Wahlbrief gleich mitnimmt, denn dann ist jede "Korrektur" der unter Beobachtung getroffenen Wahlentscheidung unmöglich (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. März 2006, 1 A 5195/04.PVL, juris).
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat bezüglich der Briefwahl zum Personalrat mehrfach entschieden, dass die in Gegenwart von Wahlbewerbern im selben Raum durchgeführte Stimmabgabe nicht mehr frei und geheim ist (vgl. Beschluss vom 7. Juli 1998, 1 A 777/97.PVL, juris (Leitsatz 2); Beschluss vom 31. März 2006, 1 A 5195/04.PVL, juris).
- VGH Bayern, 21.10.2003 - 4 BV 03.671
Wahl des ersten Bürgermeisters der Stadt Vilseck muss wegen Verletzung der …
Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2008 - 1 A 5201/06
Die Verordnungsvorschrift ist von ihrem Sinn und Zweck, der Sicherung des höherrangigen Grundsatzes der geheimen Wahl, in Übereinstimmung mit den oben dargelegten Grundsätzen so auszulegen, dass eine "beobachtete" Stimmabgabe nicht erst vorliegt, wenn ein Dritter nachweislich die Kennzeichnung des Stimmzettels wahrgenommen hat, sondern schon dann, wenn der Wähler sich nach den konkreten Umständen objektiv nachvollziehbar beobachtet fühlen musste (so auch BayVGH, Urteil vom 21. Oktober 2003, 4 BV03.671, NVwZ-RR 2004, 440 ff. für die bayerische Parallelvorschrift § 30 Abs. 2 S. 2 GLKrWO).So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 21. Oktober 2003, 4 BV 03.671, NVwZ-RR 2004, 440 ff. bezüglich einer Bürgermeisterwahl entschieden, die Stimmabgabe einer Briefwählerin in einem Raum, in dem sich als einzige weitere Person ein Kandidat aufhält, sei selbst dann nicht geheim, wenn der Kandidat während des Wahlaktes "zum Fenster hinaus geschaut haben sollte".
Unbeachtlich ist, ob die Wählerin We... sich damals subjektiv wirklich unter Druck gesetzt fühlte und ob sie ohne Beobachtung tatsächlich eine andere Wahlentscheidung getroffen hätte (so auch BayVGH, Urteil vom 21. Oktober 2003, 4 BV 03.671, NVwZ-RR 2004, 440 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07
Erfolgreiche Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen Wahlbeeinflussung - …
Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2008 - 1 A 5201/06
Die näheren Umstände des behaupteten Vorgangs müssen nicht bereits innerhalb der Einspruchsfrist substantiiert und detailliert dargelegt werden, denn damit wäre der Einsprechende jedenfalls bei Vorgängen, die sich nicht vor den Augen der Öffentlichkeit abspielen, in aller Regel überfordert ( VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Mai 2007, 1 S 567/07, juris ).Vielmehr ist eine wertende Betrachtungsweise angezeigt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Mai 2007, 1 S 567/07, juris).
Handelt es sich bei natürlicher Betrachtung um einen einheitlichen Sachverhalt, von dem - gerade auch wegen fehlender Einsichtsmöglichkeiten eines Außenstehenden - zunächst nur ein Ausschnitt benannt worden ist, der sich von den anderen Sachverhaltselementen aber nicht grundlegend unterscheidet, so dass der benannte Fehlertatbestand damit letztlich nur eine quantitative Änderung erfährt, ist die Erstreckung der Prüfung auf den gesamten Sachverhaltskomplex geboten (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Mai 2007, 1 S 567/07, juris).
- BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81
Briefwahl II
Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2008 - 1 A 5201/06
Wegen des Spannungsverhältnisses von Briefwahl und Wahlfreiheit bzw. Wahlgeheimnis ist hier besonders darauf zu achten, dass diese Grundsätze soweit wie möglich gewahrt bleiben (BVerfG, Beschluss vom 24. November 1981, 2 BvC 1/81, BverfGE 59, 119, 127;… Leipholz/ Rinck, GG, Art. 38 Rn. 222).Dies gilt auch bei der Briefwahl (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 1967, 2 BvC 2/66, BVerfGE 21, 200, 205 und Beschluss vom 24. November 1981, 2 BvC 1/81, BVerfGE 59, 119, 126 f. wo jeweils von der Verpflichtung des Briefwählers zur unbeobachteten Stimmabgabe die Rede ist).
- VG Oldenburg, 03.07.2007 - 1 A 5389/06
Wahlbeeinflussung durch Interview mit einem Landrat; Vertretung des Rats im …
Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2008 - 1 A 5201/06
Durch das NKWG ist ausschließlich dem Rat der Gemeinde diese Befugnis erteilt worden (VG Oldenburg, Urteil vom 3. Juli 2007, 1 A 5389/06, juris m. w. N.).Der Rat wird durch den Ratsvorsitzenden vertreten (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 3. Juli 2007, 1 A 5389/06, juris m. w. N.).
- BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 2/66
Briefwahl I
Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2008 - 1 A 5201/06
Dies gilt auch bei der Briefwahl (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 1967, 2 BvC 2/66, BVerfGE 21, 200, 205 und Beschluss vom 24. November 1981, 2 BvC 1/81, BVerfGE 59, 119, 126 f. wo jeweils von der Verpflichtung des Briefwählers zur unbeobachteten Stimmabgabe die Rede ist). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.03.1990 - 10 M 5/90
Wahl; Geheime Wahl; Gemeindevertretung; Stimmzettel; Kennzeichnung; Bürgermeister
Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2008 - 1 A 5201/06
Denn ob er seine Stimmen wirklich wie öffentlich erklärt abgegeben hat, kann nicht nachgeprüft werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 7.März 1990, 10 M 5/90, NVwZ-RR 1990, 503;… H. Meyer, in: Isensee/ Kirchhof, HStR, 1. Aufl. 1987, Bd. 2, § 38 Rn. 13). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.1998 - 1 A 777/97
Personalratswahl; Grundsatz der freien Wahl; Überbringung der Wahlunterlagen …
Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2008 - 1 A 5201/06
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat bezüglich der Briefwahl zum Personalrat mehrfach entschieden, dass die in Gegenwart von Wahlbewerbern im selben Raum durchgeführte Stimmabgabe nicht mehr frei und geheim ist (vgl. Beschluss vom 7. Juli 1998, 1 A 777/97.PVL, juris (Leitsatz 2); Beschluss vom 31. März 2006, 1 A 5195/04.PVL, juris). - VGH Baden-Württemberg, 18.02.1964 - III 405/61
Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2008 - 1 A 5201/06
Schon allein die Weigerung eines Wählers, die Anwesenheit eines Dritten bei der Stimmabgabe zuzulassen, könnte dann als Indiz gewertet werden, dass der Wähler nicht so wählt, wie es der Dritte möchte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Februar 1964, III 405/61, ESVGH 14, 11, 15 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Dezember 1958, III A 1014/58, OVGE 14, 257, 260 f.). - BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74
Wahlprüfung
Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2008 - 1 A 5201/06
Im Rahmen des durch den Einspruch begrenzten Anfechtungsgegenstandes hat das Gericht nämlich den Tatbestand von Amts wegen zu erforschen und alle rechtserheblichen Tatsachen zu berücksichtigen (grundlegend BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1975, - 2 BvC 1/74 -, BVerfGE 40, 30). - VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00
Erheblichkeit eines Fehlers bei der Wahl
- VGH Hessen, 10.07.2003 - 8 UE 2947/01
Kommunalwahl - Chancengleichheit - Neutralitätsgebot - Wahlgeheimnis
- BVerwG, 12.01.1989 - 7 B 202.88
Kommunalwahl - d'Hondtsches Höchstzahlverfahren - Vorschlagsliste - Absolute …
- VGH Hessen, 12.06.2003 - 8 UE 2250/02
Briefwahl - Wahlschein - Ausfüllen des Kästchens "Versicherung an Eides statt"
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1984 - 2 A 109/83
- VGH Baden-Württemberg, 08.04.1968 - I 652/67
- LAG Düsseldorf, 13.12.2016 - 9 TaBV 85/16
Anfechtung einer Betriebsratswahl; Betriebsratswahl; Anfechtung; geheime Wahl; …
Nur die geheime Wahl ist frei, weil nur der geheim Wählende nicht besorgen muss, wegen seines Wahlverhaltens Sanktionen ausgesetzt zu werden (…vgl. dazu aus Staatsrechtlicher Sicht: H. Meyer, in: Isensee/ Kirchhof, HStR, 1. Aufl., 1987, Bd. II, § 38 Rn. 13; VG Oldenburg v. 22.01.2008 - 1 A 5201/06, juris).Das Wahlgeheimnis ist schon verletzt, wenn der Wähler sich aufgrund konkreter Umstände objektiv nachvollziehbar nicht unbeobachtet fühlen konnte und es möglich gewesen ist zu sehen, ob er den Stimmzettel überhaupt verändert hat, selbst wenn ihn niemand tatsächlich beobachtet haben sollte (vgl. auch: VG Oldenburg v. 22.01.2008 - 1 A 5201/06, juris; VGH Baden-Württemberg v. 08.041968, I 652/67, juris).
- LAG München, 10.01.2019 - 4 TaBV 63/18
Anfechtung der Betriebsratswahl, ausländische Arbeitnehmer, Deutschkenntnisse, …
Das Gericht beziehe sich zur Begründung dieser Ausführungen auf ein Urteil des VG Oldenburg vom 22.01.2008, Az. 1 A 5201/06; diese Entscheidung sei jedoch nicht einschlägig.Ein dem Sachverhalt der Entscheidung des (VG Oldenburg vom 22.01.2008 - 1 A 5201/06, Rn. 38, juris) vergleichbarer Fall liegt hier zudem nicht vor.
- VG Darmstadt, 18.09.2008 - 3 E 1286/06
Aussonderung von Wahlbriefen durch Mitarbeiter des Wahlamtes bzw. den …
Die Grenze des unbeobachteten Wählens wird darüber hinaus eher überschritten, wenn die bei der Wahlhandlung anwesende Person bekanntermaßen einer bestimmten Partei angehört und den Wähler zur Stimmabgabe veranlasst (so bei Anwesenheit eines Wahlbewerbers: VG Oldenburg, Urteil vom 22.01.2008, 1 A 5201/06, juris).Darüber hinaus verbietet es das Wahlgeheimnis, nachträglich aufzuklären oder Vermutungen darüber anzustellen, wie einzelne Wähler abgestimmt haben als auch, wie sich auf seine konkrete Entscheidung die Möglichkeit, unbeobachtet zu wählen, ausgewirkt haben könnte (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 22.01.2008, 1 A 5201/06).
- VG Hannover, 24.06.2021 - 1 A 5987/20
Ausschließliche Briefwahl; Briefwahl; Corona; Corona-Lockdown; Corona-Pandemie; …
Im Rahmen des durch den Einspruch begrenzten Anfechtungsgegenstandes hat die Vertretung und im Falle einer Wahlprüfungsklage das Gericht vielmehr den Tatbestand von Amts wegen zu erforschen und alle rechtserheblichen Tatsachen zu berücksichtigen (…Nds. OVG, a. a. O.; VG Oldenburg, Urt. v. 22.01.2008 - 1 A 5201/06 -, juris Rn. 23 m. w. N.). - VG Oldenburg, 20.03.2012 - 1 A 2665/11
Beschränkung des Rederechts in einer Gemeindevertretung
Die Vertretung des Rates nach außen durch den Vorsitzenden ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, aber auch nicht ausgeschlossen (U. v. 03.07.2007, 1 A 5389/06, juris; U. v. 22.01.2008, 1 A 5201/06, juris). - VG Schwerin, 17.11.2021 - 3 A 2026/20
Erfolgreiche Kommunalwahlanfechtung wegen fehlerhafter Wahlvorschlagsaufstellung …
Rn. 128 Ob mit dem VG Oldenburg (Urteil vom 22. Januar 2018 - 1 A 5201/06) weitere Prüfpflichten seitens des Beklagten bestanden, muss vorliegend nicht entschieden werden, da bereits die genannten Wahlfehler zur Feststellung der Ungültigkeit der Wahl führen. - OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2018 - 60 PV 11.17
Personalratswahl; Wahlanfechtung; geheime Wahl; unbeobachtete Kennzeichnung der …
Das Wahlgeheimnis ist aber schon dann verletzt, wenn der Wähler sich aufgrund konkreter Umstände objektiv nachvollziehbar beobachtet fühlen musste und es möglich gewesen ist zu sehen, ob er den Stimmzettel überhaupt verändert hat, selbst wenn ihn niemand tatsächlich beobachtet haben sollte (so zutreffend Landesarbeitsgericht Düsseldorf…, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 9 TaBV 85/16 -, juris Rn. 50 ff., VG Oldenburg, Urteil vom 22. Januar 2008 - 1 A 5201/06 -, juris Rn. 36, VG Magdeburg…, Urteil vom 6. Mai 2015 - 9 A 498/15 -, juris Rn. 40, jeweils m.w.N.). - VG Magdeburg, 06.05.2015 - 9 A 498/15
Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl (Stichwahl)
Dabei wird angenommen, dass eine "beobachtete" Stimmabgabe nicht erst vorliegt, wenn ein Dritter nachweislich die Kennzeichnung des Stimmzettels wahrgenommen hat, sondern schon dann, wenn der Wähler sich nach den konkreten Umständen objektiv nachvollziehbar beobachtet fühlen musste und es möglich gewesen ist zu sehen, ob er den Stimmzettel überhaupt verändert hat, selbst wenn ihn niemand tatsächlich beobachtet haben sollte (so auch VGH Mannheim, U. v. 08.04.1968 - I 652/67 - VGH München, U. v. 21.10.2003 - 4 BV03.671 - VG Oldenburg, U. v. 22.01.2008 - 1 A 5201/06 - VG Darmstadt, U. v. 18.09.2008 - 3 E 1286/06 - alle juris), wobei hier die Verantwortung des Wahlberechtigten zur Wahrung des Wahlgeheimnisses in Relation zu setzen ist (…BVerfG, B. v. 24.11.1981, a. a. O.).
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