Rechtsprechung
| VG Stade, 09.09.2003 - 1 A 528/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,20536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Einbürgerung und Ehe
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Braunschweig, 04.11.2003 - 5 A 308/03
Doppelehe; Einbürgerung; Einbürgerungsurkunde; Ermessen; Pakistan; Rücknahme; …
4.3.1.3 Die Frage nach einer gültigen Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen im Januar 1998 kann aber aus den nachfolgend angeführten Gründen letztlich ebenso wie die Frage dahinstehen, ob es sich insoweit - der Kläger hatte sich ursprünglich selbst auf die fehlende Ernsthaftigkeit seiner "Ehen" in Deutschland berufen - um eine für einen Einbürgerungsanspruch nach § 9 RuStAG nicht hinreichende Scheinehe (vgl. dazu das Urteil des VGH Mannheim v. 29.11.2002 - 13 S 2039/01 - InfAuslR 2003, 205 ff; die Revision gegen dieses Urteil ist durch die o.a. Entscheidung des BVerwG v. 9.9.2003 zurückgewiesen worden) oder eine zum Einbürgerungszeitpunkt gescheiterte Ehe (vgl. dazu zuletzt Beschluss des VG Stade v. 9.9.2003 - 1 A 528/03 - homepage der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) gehandelt hat oder ob bei zivilrechtlich wirksamer Doppelehe als "Ehegatte" einer Deutschen i.S.v. § 9 RuStAG auch derjenige Ausländer anzusehen ist, der sowohl mit einer deutschen Staatsangehörigen als auch zugleich mit einer Staatsangehörigen seines bisherigen Heimatlandes verheiratet ist und mit Letzterer mehrere Kinder hat.
dejure.org
Übersicht VG Stade
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.