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| OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.1966 - 1 A 54/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 68 Abs 1 LBauO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.1966 - 1 A 54/65
- BVerwG, 31.05.1968 - IV B 107.67
- BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68
Papierfundstellen
- DVBl 1968, 946
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2008 - 7 D 120/07
Unzulässige Bekanntmachung eines Bebauungsplans
Rn. 95 Vgl.: OVG Koblenz, Urteil vom 3. November 1966 - 1 A 54/65 -, DVBl. 1968, 946; VGH Kassel, Urteil vom 21. Oktober 1966 - O S IV 38/65 -, DVBl. 1968, 947 m.w.N.; OVG Lüneburg, Urteil vom 1. April 1971 - 1 OVG A 144/69 -, DÖV 1971, 821. - OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 1 A 10815/15
€žNatürliche" Geländeoberfläche vor Ablauf einer Frist von 30 Jahren seit der …
Eine solche Ermessensreduzierung tritt nur dann nicht ein, wenn eine Abweichung von der auch im Interesse des Nachbarn liegenden Vorschrift in Betracht kommt, übergeordnete, sich aus der Sache selbst ergebende öffentliche Interessen einem Einschreiten entgegenstehen oder sich die Abweichung von der nachbarschützenden Vorschrift im Bagatellbereich hält (vgl. OVG RP, Urteile vom 3. November 1966 - 1 A 54/65 -, BRS Bd. 17 Nr. 12, und vom 22. Oktober 1987 - 1 A 108/85 - Beschluss vom 6. Juni 2011 - 8 A 10377/11.OVG -, ESOVGRP, st. Rspr.; zur Vereinbarkeit dieser Rechtsprechung mit Bundesrecht vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 B 248/87 -, juris). - VG Neustadt, 18.06.2018 - 3 K 575/17
Seniorenwohngemeinschaft im reinen Wohngebiet
Eine solche Ermessensreduzierung tritt nur dann nicht ein, wenn eine Abweichung von der auch im Interesse des Nachbarn liegenden Vorschriften in Betracht kommt, übergeordnete, sich aus der Sache selbst ergebende öffentliche Interessen einem Einschreiten entgegenstehen oder sich die Abweichung von der nachbarschützenden Vorschrift im Bagatellbereich hält (s. OVG RP, Urteil vom 3. November 1966 - 1 A 54/65.OVG - Urteil vom 22. Oktober 1987 - 1 A 108/85.OVG - und Beschluss vom 6. Juni 2011 - 8 A 10377/11.OVG - ESOVGRP; zur Vereinbarkeit dieser Rechtsprechung mit Bundesrecht vgl. BVerwG…, Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 B 248/87 -, Rn. 1, juris).
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2016 - 1 A 10530/15
Nachbarklage - zum Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten zur Beseitigung …
Eine solche Ermessensreduzierung tritt nur dann nicht ein, wenn eine Abweichung von der auch im Interesse des Nachbarn liegenden Vorschrift in Betracht kommt, übergeordnete, sich aus der Sache selbst ergebende öffentliche Interessen einem Einschreiten entgegenstehen oder sich die Abweichung von der nachbarschützenden Vorschrift im Bagatellbereich hält (vgl. OVG RP, Urteile vom 3. November 1966 - 1 A 54/65 -, BRS Bd. 17 Nr. 12, und vom 22. Oktober 1987 - 1 A 108/85 - Beschluss vom 6. Juni 2011 - 8 A 10377/11.OVG -, ESOVGRP, st. Rspr.; zur Vereinbarkeit dieser Rechtsprechung mit Bundesrecht vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 B 248/87 - juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2015 - 1 A 10775/14
Einhaltung des Bauabstands; hervortretende Bauteile; Bestimmung der …
Eine solche Ermessensreduzierung tritt nur dann nicht ein, wenn eine Abweichung von der auch im Interesse des Nachbarn liegenden Vorschrift in Betracht kommt, übergeordnete, sich aus der Sache selbst ergebende öffentliche Interessen einem Einschreiten entgegenstehen oder sich die Abweichung von der nachbarschützenden Vorschrift im Bagatellbereich hält (vgl. OVG RP, Urteile vom 3. November 1966 - 1 A 54/65 -, BRS Bd. 17 Nr. 12, und vom 22. Oktober 1987 - 1 A 108/85 - Beschluss vom 6. Juni 2011 - 8 A 10377/11.OVG -, ESOVGRP, st. Rspr.; zur Vereinbarkeit dieser Rechtsprechung mit Bundesrecht vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 B 248/87 - juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2015 - 1 A 10776/14
Konstruktion aus Aufschüttung, L-Steinen, Pflaster und Treppenstufen; bauliche …
Eine solche Ermessensreduzierung tritt nur dann nicht ein, wenn eine Abweichung von der auch im Interesse des Nachbarn liegenden Vorschrift in Betracht kommt, übergeordnete, sich aus der Sache selbst ergebende öffentliche Interessen einem Einschreiten entgegenstehen oder sich die Abweichung von der nachbarschützenden Vorschrift im Bagatellbereich hält (vgl. OVG RP, Urteile vom 3. November 1966 - 1 A 54/65 -, BRS Bd. 17 Nr. 12, und vom 22. Oktober 1987 - 1 A 108/85 - Beschluss vom 6. Juni 2011 - 8 A 10377/11.OVG -, ESOVGRP, st. Rspr.; zur Vereinbarkeit dieser Rechtsprechung mit Bundesrecht vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 B 248/87 - juris).
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