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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1994 - 1 A 581/91 .PVL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9242
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1994 - 1 A 581/91 .PVL (https://dejure.org/1994,9242)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.07.1994 - 1 A 581/91 .PVL (https://dejure.org/1994,9242)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Juli 1994 - 1 A 581/91 .PVL (https://dejure.org/1994,9242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC-Archiv

    Mitbestimmung bei der Einführung automatisierter Personaldatenverarbeitung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Personalrat - Personaldatenverarbeitung von Lehrerdaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mitbestimmungspflichtige Maßnahme; Abschließende Meinungsbildung; Dienststelle; Obere Schulaufsichtsbehörde; Automatisierte Personaldatenverarbeitung; Übermittlung von Schuldaten; Verbreitung personenbezogener Daten

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1993 - CL 92/90

    Fächerspezifischer Unterrichtsbedarf; Personenbezogene Daten; Schule; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1994 - 1 A 581/91
    Die automatisierte Übermittlung von Schuldaten und von Daten aus der Stellendatei, bei denen die Wiedergabeform programmimmanent auf - nicht personenbezogene - Sachdaten beschränkt ist, stellt keine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten i.S.v. § 72 Abs. 3 Nr. 1 LPVG NW dar (im Anschluß an OVG NW, Beschluß vom 29.07.1993 - CL 92/90 -).

    Dies hat der Fachsenat hinsichtlich der - hier u. a. streitgegenständlichen - Programmauswertung 651 und der Programmauswertung 410 entschieden (vgl. OVG NW, Beschluß vom 29.07.1993 - CL 92/90) und zur Begründung folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 10.03.1992 - 6 P 13.91

    Anforderungen an das Bestehen einer "Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung" …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1994 - 1 A 581/91
    Auch in einem solchen Fall trifft der Dienststellenleiter seine Entscheidungen innerhalb der Dienststelle und nach außen grundsätzlich eigenverantwortlich, so daß es gerechtfertigt ist, eine Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinne anzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16.06.1989 - 6 P 10.86 -, BVerwGE 82, 131 und Beschluß vom 10.03.1992 - 6 P 13.91 -, PersR 1992, 247; OVG NW…, Beschluß vom 03.07.1986 - CL 23/85 -, a.a.O.).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die vorgesetzte Dienststelle eine unmittelbar gestaltende Anordnung trifft, die dem Dienststellenleiter keinen eigenen Regelungsspielraum beläßt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10.03.1992 - 6 P 13.91 -, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1986 - CL 23/85
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1994 - 1 A 581/91
    Als Maßnahme i.S.d. § 66 Abs. 1 LPVG NW ist grundsätzlich jede Handlung oder Entscheidung des Dienststellenleiters anzusehen, mit der er in eigener Zuständigkeit eine Angelegenheit der Dienststelle regelt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12.08.1983 - 6 P 9.81 -, PersV 1985, 248; OVG NW, Beschluß vom 03.07.1986 - CL 23/85 -, ZBR 1987, 58 = PersV 1989, 28).

    Auch in einem solchen Fall trifft der Dienststellenleiter seine Entscheidungen innerhalb der Dienststelle und nach außen grundsätzlich eigenverantwortlich, so daß es gerechtfertigt ist, eine Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinne anzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16.06.1989 - 6 P 10.86 -, BVerwGE 82, 131 und Beschluß vom 10.03.1992 - 6 P 13.91 -, PersR 1992, 247; OVG NW, Beschluß vom 03.07.1986 - CL 23/85 -, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1993 - 1 A 1632/91

    Einstellung in den Schuldienst; Lehramtsbewerber; Durchführung eines zentralen …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1994 - 1 A 581/91
    Hiernach wird der Zeitpunkt für den Beginn des Mitbestimmungsverfahrens unabhängig von dem vorliegend nicht streitgegenständlichen förmlichen Initiativrecht, das dem Personalrat durch § 66 Abs. 4 LPVG NW eröffnet ist, durch den Begriff der beabsichtigten Maßnahme vorgegeben (vgl. OVG NW, Beschlüsse vom 24.03.1993 - CL 99/90 und 1 A 1632/91.PVL).

    Liegt hingegen eine abgeschlossene Meinungsbildung in der Dienststelle dergestalt vor, daß die Maßnahme beabsichtigt ist, so kann und muß das Mitbestimmungsverfahren eingeleitet werden (vgl. OVG NW, Beschlüsse vom 24.03.1993 - CL 99/90 und 1 A 1632/91.PVL - Havers, LPVG NW, 8. Aufl., § 66 Anm. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1990 - CL 21/88

    Weitergabe gespeicherter Anschriften; Automatisierte Verarbeitung …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1994 - 1 A 581/91
    Bei der Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals kann, weil sich ein eigenständiger personalvertretungsrechtlicher Gehalt bisher nicht herausgebildet hat, weitgehend auf die datenschutzrechtlichen Begriffe des Datenschutzgesetzes NW in der zur Zeit der Novellierung des § 72 Abs. 3 LPVG NW geltenden Fassung vom 19.12.1978 - GV NW S. 640 - (DSG NW F. 1978) zurückgegriffen werden (vgl. OVG NW, Beschluß vom 15.03.1988 - CL 8/87 -, ZBR 1989, 28 = DÖD 1989, 73 = PersV 1990, 28 und Beschluß vom 06.12.1990 - CL 21/88).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.1988 - CL 8/87
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1994 - 1 A 581/91
    Bei der Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals kann, weil sich ein eigenständiger personalvertretungsrechtlicher Gehalt bisher nicht herausgebildet hat, weitgehend auf die datenschutzrechtlichen Begriffe des Datenschutzgesetzes NW in der zur Zeit der Novellierung des § 72 Abs. 3 LPVG NW geltenden Fassung vom 19.12.1978 - GV NW S. 640 - (DSG NW F. 1978) zurückgegriffen werden (vgl. OVG NW, Beschluß vom 15.03.1988 - CL 8/87 -, ZBR 1989, 28 = DÖD 1989, 73 = PersV 1990, 28 und Beschluß vom 06.12.1990 - CL 21/88).
  • BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86

    Personalrat - Sparsamkeit - Dienststellenleiter - Kostenverursachende Tätigkeit - …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1994 - 1 A 581/91
    Auch in einem solchen Fall trifft der Dienststellenleiter seine Entscheidungen innerhalb der Dienststelle und nach außen grundsätzlich eigenverantwortlich, so daß es gerechtfertigt ist, eine Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinne anzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16.06.1989 - 6 P 10.86 -, BVerwGE 82, 131 und Beschluß vom 10.03.1992 - 6 P 13.91 -, PersR 1992, 247; OVG NW…, Beschluß vom 03.07.1986 - CL 23/85 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 12.07.1984 - 6 P 14.83

    Selbsthilfeeinrichtung als soziale Einrichtung im Sinne des …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1994 - 1 A 581/91
    Eine Maßnahme in diesem Sinne ist mithin - anders ausgedrückt - zu verneinen, wenn eine Dienststelle rechtlich oder tatsächlich lediglich in Sachzusammenhänge einbezogen ist, ohne selbst handelnd in sie einzugreifen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12.07.1984 - 6 P 14.83 -, Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 29).
  • BVerwG, 12.08.1983 - 6 P 9.81

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Entscheidung über ein Urlaubsgesuch - …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1994 - 1 A 581/91
    Als Maßnahme i.S.d. § 66 Abs. 1 LPVG NW ist grundsätzlich jede Handlung oder Entscheidung des Dienststellenleiters anzusehen, mit der er in eigener Zuständigkeit eine Angelegenheit der Dienststelle regelt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12.08.1983 - 6 P 9.81 -, PersV 1985, 248; OVG NW, Beschluß vom 03.07.1986 - CL 23/85 -, ZBR 1987, 58 = PersV 1989, 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1992 - CL 40/90

    Maßnahmebegriff; Personalvertretungsrecht; Nutzung von Daten; Begriff der …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1994 - 1 A 581/91
    Die Maßnahmen beruhen nicht auf einer unmittelbar gestaltenden Anordnung des Beteiligten als vorgesetzter Dienststelle, die den Regierungspräsidenten keinen eigenen Regelungsspielraum belassen hätte (vgl. zur Beurteilung der Freigabe der Programme 13 und 15 durch den Beteiligten als Maßnahme eines Regierungspräsidenten: OVG NW, Beschluß vom 25.11.1992 - CL 40/90 - und Beschluß vom 17.06.1993 - CL 55/89).
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