Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 30.06.2014 - 1 A 620/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
SächsWG § 53 Abs. 1 S. 1
Öffentliche Straße, Stichtag, Privatweg, Interessenweg, Durchgangsverkehr, Straßenbestandsverzeichnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 12.05.2010 - 2 K 697/06
- OVG Sachsen, 30.06.2014 - 1 A 620/12
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- OVG Sachsen, 02.12.1999 - 1 S 494/99
Eintragung in das Straßen- und Bestandsverzeichnis; negative Publizität; …
Auszug aus OVG Sachsen, 30.06.2014 - 1 A 620/12
Die Nichtaufnahme des Weges in das Bestandsverzeichnis hat nach ständiger Rechtsprechung des Senats auf die Frage, ob es sich um eine öffentliche Straße im Sinne des Sächsischen Straßengesetzes handelt, keine Auswirkungen, da dem Straßenbestandsverzeichnis keine negative Publizitätswirkung zukommt (Senatsurt. v. 2. Dezember 1999 - 1 S 494/99 -, juris [Leitsatz 2]).Rn. 22 Diese Eigenschaft besteht auch im hier maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung fort, da der Nichteintragung des Weges in das Straßenbestandsverzeichnis keine Rechtswirkung zukommt (vgl. Senatsurt. v. 2. Dezember 1999 - 1 S 494/99 -, juris [Leitsatz 2]) und eine gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 SächsStrG zum Verlust der Eigenschaft als öffentliche Straße erforderliche Einziehung nicht erfolgt ist.
- OVG Sachsen, 15.01.2001 - 1 B 636/00
Auszug aus OVG Sachsen, 30.06.2014 - 1 A 620/12
Rn. 23 Da vorliegend streitgegenständlich nur die Frage der Öffentlichkeit des streitgegenständlichen Weges war, kann dahinstehen, ob die durch die Klägerin vorgenommene Bezeichnung des Weges den Anforderungen an eine eindeutige Angabe von Anfangs- und Endpunkt des erfassten Straßenzuges für eine Eintragung in das Straßenbestandsverzeichnis genügt (vgl. Senatsbeschl. v. 15. Januar 2001 - 1 B 636/00 -, juris Rn. 5 m. w. N.). - OVG Sachsen, 16.01.1997 - 1 S 461/96
Überleitung; Privatweg; Straßenrecht; Öffentlicher Verkehr; Nutzung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 30.06.2014 - 1 A 620/12
Das Sächsische Straßengesetz stellt damit - anders als die Straßengesetze anderer Länder - für das Vorliegen einer öffentlichen Straße maßgeblich auf die tatsächliche Nutzung durch die Allgemeinheit am Stichtag 16. Februar 1993 ab (grundlegend SächsOVG, Urt. v. 16. Januar 1997, JbSächsOVG 5, 127 = SächsVBl. 1997, 294, seither st. Rspr.; ebenso Sauthoff, NVwZ 1994, 864, 866; Sattler, SächsVBl. 2000, 187 ff.; Peine/Starke, SächsVBl. 2007, 125, 127 jeweils m. w. N.), so dass im Einzelfall selbst eine rechtswidrige Nutzung durch Dritte die übergangsrechtlich begründete Qualifizierung als öffentliche Verkehrsfläche begründen oder ausschließen kann. - OVG Sachsen, 18.08.2011 - 1 A 236/09
Sondernutzung, Straße, Verkehrsfläche, Stichtag, Pachtvertrag
Auszug aus OVG Sachsen, 30.06.2014 - 1 A 620/12
Entscheidend ist, ob eine bestehende Wegeanlage am Stichtag ausschließlich der öffentlichen Nutzung diente; dies ist nach der örtlichen Verkehrsanschauung zu beurteilen (Senatsbeschl. v. 18. August 2011 - 1 A 236/09 -, juris Rn. 7).
- OVG Sachsen, 20.11.2023 - 1 A 552/21
Öffentliche Straße; Interessentenweg; Sachverhalts- und Beweiswürdigung; …
Das Verwaltungsgericht hat im angegriffenen Urteil (S. 11 f. des Urteilsabdrucks) vielmehr im Einklang mit der Senatsrechtsprechung für das Vorliegen einer öffentlichen Straße maßgeblich auf die tatsächliche Nutzung durch die Allgemeinheit am Stichtag 16. Februar 1993 abgestellt (vgl. Senatsurt. v. 30. Juni 2014 - 1 A 620/12 -, juris Rn. 21 m. w. N.), so dass im Einzelfall selbst eine rechtswidrige Nutzung durch Dritte die übergangsrechtlich begründete Qualifizierung als öffentliche Verkehrsfläche begründen oder ausschließen kann (Senatsurt. v. 30. Juni 2014 - 1 A 620/12 -, juris Rn. 21;… Senatsbeschl. v. 8. Februar 2023 - 1 B 5/23 -, juris Rn. 21).Entscheidend ist, ob eine bestehende Wegeanlage am Stichtag ausschließlich der öffentlichen Nutzung diente; dies ist nach der örtlichen Verkehrsanschauung zu beurteilen (…Senatsbeschl. v. 18. August 2011 - 1 A 236/09 -, juris Rn. 7; Senatsurt. v. 30. Juni 2014 a. a. O., juris Rn. 21 m. w. N.).
Im Übrigen kann wie ausgeführt im Einzelfall selbst eine rechtswidrige Nutzung durch Dritte - etwa durch Fahrradfahrer und Fußgänger - die übergangsrechtlich begründete Qualifizierung als öffentliche Verkehrsfläche begründen (Senatsurt. v. 30. Juni 2014 - 1 A 620/12 -, juris Rn. 21;… Senatsbeschl. v. 8. Februar 2023 - 1 B 5/23 -, juris Rn. 21).
- OVG Sachsen, 08.02.2023 - 1 B 5/23
Statusverlust übergeleiteter Straßen; negative Publizität des …
Das Sächsische Straßengesetz stellt damit für das Vorliegen einer öffentlichen Straße maßgeblich auf die tatsächliche Nutzung durch die Allgemeinheit am Stichtag 16. Februar 1993 ab (vgl. Senatsurt. v. 30. Juni 2014 - 1 A 620/12 -, juris Rn. 21 m. w. N.), so dass im Einzelfall selbst eine rechtswidrige Nutzung durch Dritte die übergangsrechtlich begründete Qualifizierung als öffentliche Verkehrsfläche begründen oder ausschließen kann.Entscheidend ist, ob eine bestehende Wegeanlage am Stichtag ausschließlich der öffentlichen Nutzung diente; dies ist nach der örtlichen Verkehrsanschauung zu beurteilen (…Senatsbeschl. v. 18. August 2011 - 1 A 236/09 -, juris Rn. 7; Senatsurt. v. 30. Juni 2014 a. a. O., juris Rn. 21 m. w. N.).
- OVG Sachsen, 05.05.2015 - 3 A 709/12
Öffentlicher Feld- und Waldweg; betrieblich-öffentliche Straßen
Entscheidend ist, ob eine bestehende Wegeanlage am Stichtag ausschließlich der öffentlichen Nutzung diente oder eine betrieblich-öffentliche Straße war; dies ist nach der örtlichen Verkehrsanschauung zu beurteilen (…SächsOVG, Beschl. v. 18. August 2011 - 1 A 236/09 -, juris Rn. 7; zuletzt SächsOVG, Urt. v. 30. Juni 2014 - 1 A 620/12 -, juris Rn. 21). - OVG Sachsen, 06.03.2025 - 1 A 218/23
Öffentliche Straße; Bestandsverzeichnis; Eintragung; Statusverlust; …
Rn. 42 Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass die Zulässigkeit von Klagen auf Feststellung der Eigenschaft eines Weges bzw. einer Straße als öffentliche Straße in der Rechtsprechung zum sächsischen Landesrecht - jedenfalls bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 - anerkannt war (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. Juli 2014 - 3 A 227/13 -, juris Rn. 9; Urt. v. 30. Juni 2014 - 1 A 620/12 -, juris Rn. 20).1997, 294, seither st. Rspr. Senatsurt. v. 30. Juni 2014 - 1 A 620/12 -, juris Rn. 21, Senatsbeschl. v. 20. November 2023 - 1 A 552/21 -, juris Rn. 23; ebenso Sauthoff, NVwZ 1994, 864, 866; Sattler, SächsVBl.
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