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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 23.12.2015 - 1 A 63/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40253
OVG Saarland, 23.12.2015 - 1 A 63/15 (https://dejure.org/2015,40253)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23.12.2015 - 1 A 63/15 (https://dejure.org/2015,40253)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23. Dezember 2015 - 1 A 63/15 (https://dejure.org/2015,40253)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Gehwegausbaubeitrag: Grunderwerb als endgültiges Herstellungsmerkmal; Wandlung einer Anliegerstraße zur Erschließungsstraße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung eines Eigentümers zu Ausbaubeiträgen hinsichtlich Grunderwerbs als Herstellungsmerkmal

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung eines Eigentümers zu Ausbaubeiträgen hinsichtlich Grunderwerbs als Herstellungsmerkmal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 20/07

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus OVG Saarland, 23.12.2015 - 1 A 63/15
    Rn. 6 Die Richtigkeit der Annahme des Verwaltungsgerichts, die zum Anwesen des Klägers führende Abzweigung sei keine selbständige Anlage, sondern ausbaurechtlich als Teil der Weiherstraße zu qualifizieren, wird durch den Hinweis des Klägers auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein(OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.9.2007 - 2 LB 20/07 -, juris Rdnrn. 25 ff.) nicht in Frage gestellt.

    Sie sind dann ausbaubeitragsrechtlich als jeweils selbständige Einrichtungen zu behandeln und nach Maßgabe des in der Satzung jeweils vorgegebenen Gemeinde- bzw. Anliegeranteils abzurechnen.(OVG Schleswig Holstein, Urteil vom 26.9.2007, a.a.O., Rdnrn. 25 ff.) Vorliegend kann indes - wie ausgeführt - auch die in Rede stehende Zuwegung nur als Anliegerstraße qualifiziert werden, so dass für eine ausnahmsweise von der auch aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein grundsätzlich gebotenen natürlichen Betrachtung abweichende Sachbehandlung kein Raum ist.

  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86

    Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal …

    Auszug aus OVG Saarland, 23.12.2015 - 1 A 63/15
    Unwirksam sei eine den Grunderwerb betreffende Merkmalsregelung daher nur dann, wenn sie an Maßgaben oder Bedingungen anknüpfe, die die betroffenen Bürger nicht anhand objektiver Kriterien sicher feststellen könnten.(BVerwG…, Beschluss vom 9.8.2013 - 9 B 31/13 -, juris Rdnr. 3) Dies sei beispielsweise der Fall, wenn die Merkmalsregelung den Erwerb des Eigentums am Straßengelände unter der Bedingung zum Herstellungsmerkmal erkläre, dass eine von der Stellung eines entsprechenden, an keine Frist gebundenen Antrags des Eigentümers abhängige Erwerbspflicht der Gemeinde bestehe.(BVerwG, Urteil vom 14.8.1987 - 8 C 60/86 -, juris Rdnr. 15; mit einer anderen ebenfalls zu unerträglichen Unsicherheiten führenden Satzungsregelung befasst sich das von den Klägern zitierte Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 5.5.1977) Auch im Ausbaubeitragsrecht ist die Gemeinde zu einer entsprechenden satzungsrechtlichen Vorgabe befugt(…vgl. z.B. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage 2007, § 33 Rdnr. 32, und Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, 47. Erg.lief. September 2012, § 8 Rdnrn. 334 und 492 a m.w.N.), wobei sich hier das Erfordernis des Grunderwerbs im Einzelfall bei Fehlen einer entsprechenden satzungsrechtlichen Regelung sogar aus dem für die einzelne Straße aufgestellten Bauprogramm der Gemeinde ergeben kann.(OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 29.8.2003 - 9 ME 421/02 -, juris Rdnr. 1) Gemessen an diesem rechtlichen Rahmen unterliegt die Wirksamkeit der den Grunderwerb zum Herstellungsmerkmal erklärenden satzungsrechtlichen Regelung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 GBS keinen rechtlichen Bedenken.
  • OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 20/06

    Ausbaubeitrag bei Teilstreckenerneuerung einer Straße; Heranziehung aller …

    Auszug aus OVG Saarland, 23.12.2015 - 1 A 63/15
    Im Übrigen dürfte dem Kläger nicht bewusst sein, dass er unter der von ihm befürworteten Prämisse eines bloßen Anhängsels erneut zu Ausbaubeiträgen heranzuziehen wäre, wenn die Großheiligenwalderstraße erneuert oder verbessert würde.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.8.2006 - 1 R 20/06 -, juris Rdnrn. 38 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2003 - 9 ME 421/02

    Bestimmung der Beendigung der beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme nach dem …

    Auszug aus OVG Saarland, 23.12.2015 - 1 A 63/15
    Unwirksam sei eine den Grunderwerb betreffende Merkmalsregelung daher nur dann, wenn sie an Maßgaben oder Bedingungen anknüpfe, die die betroffenen Bürger nicht anhand objektiver Kriterien sicher feststellen könnten.(BVerwG…, Beschluss vom 9.8.2013 - 9 B 31/13 -, juris Rdnr. 3) Dies sei beispielsweise der Fall, wenn die Merkmalsregelung den Erwerb des Eigentums am Straßengelände unter der Bedingung zum Herstellungsmerkmal erkläre, dass eine von der Stellung eines entsprechenden, an keine Frist gebundenen Antrags des Eigentümers abhängige Erwerbspflicht der Gemeinde bestehe.(BVerwG…, Urteil vom 14.8.1987 - 8 C 60/86 -, juris Rdnr. 15; mit einer anderen ebenfalls zu unerträglichen Unsicherheiten führenden Satzungsregelung befasst sich das von den Klägern zitierte Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 5.5.1977) Auch im Ausbaubeitragsrecht ist die Gemeinde zu einer entsprechenden satzungsrechtlichen Vorgabe befugt(…vgl. z.B. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage 2007, § 33 Rdnr. 32, und Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, 47. Erg.lief. September 2012, § 8 Rdnrn. 334 und 492 a m.w.N.), wobei sich hier das Erfordernis des Grunderwerbs im Einzelfall bei Fehlen einer entsprechenden satzungsrechtlichen Regelung sogar aus dem für die einzelne Straße aufgestellten Bauprogramm der Gemeinde ergeben kann.(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.8.2003 - 9 ME 421/02 -, juris Rdnr. 1) Gemessen an diesem rechtlichen Rahmen unterliegt die Wirksamkeit der den Grunderwerb zum Herstellungsmerkmal erklärenden satzungsrechtlichen Regelung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 GBS keinen rechtlichen Bedenken.
  • OVG Saarland, 16.06.2004 - 1 Q 38/04
    Auszug aus OVG Saarland, 23.12.2015 - 1 A 63/15
    Die diesbezüglichen Ausführungen auf den Seiten 5 und 6 oben des Urteils stehen mit der Rechtsprechung des Senats(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.6.2004 - 1 Q 38/04 -, juris Rdnr. 5) in Einklang und werden durch die den Umfang der vorgenommenen Neuausgestaltung verkennende, nicht näher begründete Sichtweise des Klägers, das Abflachen des Gehwegs habe keine Verbesserung für die Anwohner bewirkt, nicht in Frage gestellt.
  • OVG Saarland, 18.06.2024 - 1 A 27/23

    Straßenausbaubeitrag; Festlegung des Abschlusses des Grunderwerbs als …

    Eine öffentliche Einrichtung ist nicht bereits mit dem bloßen Abschluss der technischen Ausbauarbeiten ("letzter Spatenstich") endgültig hergestellt, sondern die sachliche Beitragspflicht entsteht erst, wenn der entstandene Aufwand feststellbar ist, also regelmäßig mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung.[Driehaus, Kommunalabgabenrecht Kommentar, § 8 Rn. 490d m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.3.2000 - A 2 S 478/98 -, juris Rn. 10; VG des Saarlandes, Urteil vom 25.2.2015 - 3 K 186/14 -, juris Rn. 36, bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2015 - 1 A 63/15 -, juris; ebenfalls auf den Zeitpunkt des Eingangs der letzten Unternehmerrechnung abstellend OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.5.2004 - 1 R 20/02 -, und Urteile vom 25.10.1990 - 1 R 94/87 -, - 1 R 96/87 -, - 1 R 98/87-, alle juris; im Erschließungsbeitragsrecht auf den Eingang der letzten Unternehmerrechnung abstellend BVerwG, Urteil vom 22.8.1975 - IV C 11.73 -, juris Rn. 25 f, und Urteil vom 22.4.1994 - 8 C 18.92 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.7.2014 - 2 S 2228/13 -, juris Rn. 51 f; BayVGH, Beschluss vom 24.5.2022 - 6 ZB 21.2279 -, juris Rn. 10; VG des Saarlandes, Beschluss vom 23.11.2018 - 3 L 636/18 -, juris Rn. 16][Driehaus, Kommunalabgabenrecht Kommentar, § 8 Rn. 490d m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.3.2000 - A 2 S 478/98 -, juris Rn. 10; VG des Saarlandes, Urteil vom 25.2.2015 - 3 K 186/14 -, juris Rn. 36, bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2015 - 1 A 63/15 -, juris; ebenfalls auf den Zeitpunkt des Eingangs der letzten Unternehmerrechnung abstellend OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.5.2004 - 1 R 20/02 -, und Urteile vom 25.10.1990 - 1 R 94/87 -, - 1 R 96/87 -, - 1 R 98/87-, alle juris; im Erschließungsbeitragsrecht auf den Eingang der letzten Unternehmerrechnung abstellend BVerwG, Urteil vom 22.8.1975 - IV C 11.73 -, juris Rn. 25 f, und Urteil vom 22.4.1994 - 8 C 18.92 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.7.2014 - 2 S 2228/13 -, juris Rn. 51 f; BayVGH, Beschluss vom 24.5.2022 - 6 ZB 21.2279 -, juris Rn. 10; VG des Saarlandes, Beschluss vom 23.11.2018 - 3 L 636/18 -, juris Rn. 16] Da die sachliche Beitragspflicht kraft Gesetzes dem Grunde und der Höhe nach voll ausgebildet entsteht, kann dieser Tatbestand nicht schon mit dem Abschluss der technischen Bauarbeiten und deren Abnahme erfüllt sein.[auf die Abnahme abstellend OVG NRW, Urteil vom 4.12.2019 - 15 B 1444/19 -, juris Rn. 43 ff, und Beschluss vom 31.1.2000 - 15 A 290/00 -, juris Rn. 3 ff][auf die Abnahme abstellend OVG NRW, Urteil vom 4.12.2019 - 15 B 1444/19 -, juris Rn. 43 ff, und Beschluss vom 31.1.2000 - 15 A 290/00 -, juris Rn. 3 ff] Das Entstehen der Höhe nach voll ausgebildeter und nicht mehr veränderbarer Beiträge setzt wegen der Abhängigkeit der Beitragshöhe vom umzulegenden Aufwand voraus, dass der umlagefähige Aufwand entstanden und der Höhe nach ermittlungsfähig ist,[Driehaus, Kommentar Kommunalabgabenrecht, 69. EL (Sept. 2023), § 8 Rn. 490a m.w.N.][Driehaus, Kommentar Kommunalabgabenrecht, 69. EL (Sept. 2023), § 8 Rn. 490a m.w.N.] was in der Regel mit Vorliegen der letzten Unternehmerrechnung der Fall ist.

    Rn. 29 Insoweit ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die einschlägige Satzung den Abschluss des Grunderwerbs als Voraussetzung der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bestimmen darf.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2015 - 1 A 63/15 -, juris Rn. 4 m.w.N.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27.1.2016 - 1 L 1/12 -, juris Rn. 27-29 m.w.N.][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2015 - 1 A 63/15 -, juris Rn. 4 m.w.N.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27.1.2016 - 1 L 1/12 -, juris Rn. 27-29 m.w.N.] Zu dieser im Erschließungsbeitragsrecht häufiger aufgeworfenen Problematik hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2013[BVerwG, Beschluss vom 9.8.2013 - 9 B 31/13 -, juris Rn. 3][BVerwG, Beschluss vom 9.8.2013 - 9 B 31/13 -, juris Rn. 3] bekräftigt, der Grunderwerb sei als satzungsrechtliches Herstellungsmerkmal grundsätzlich unbedenklich, weil er sich anhand eines objektiven, eindeutig erkennbaren Kriteriums, nämlich der Eintragung im Grundbuch, feststellen lasse.

    Auch im Ausbaubeitragsrecht ist die Gemeinde zu einer entsprechenden satzungsrechtlichen Vorgabe befugt.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2015 - 1 A 63/15 -, juris Rn. 4; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.11.2003 - 1 M 169/03 -, juris Ls. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.1.2017 - 15 A 1650/15 -, juris Rn. 46; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2010 - OVG 9 N 121.08 -, juris Rn. 8][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2015 - 1 A 63/15 -, juris Rn. 4; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.11.2003 - 1 M 169/03 -, juris Ls. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.1.2017 - 15 A 1650/15 -, juris Rn. 46; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2010 - OVG 9 N 121.08 -, juris Rn. 8].

    Dabei ist es - anders als der Beklagte meint - auch nicht unstatthaft, sondern geboten, die Regelung des § 7 StrABS darauf zu überprüfen, ob ihr Wortlaut eine konkrete Definition des Begriffs der "endgültigen Herstellung der öffentlichen Einrichtung" beinhaltet, die den Grunderwerb eindeutig als Herstellungsmerkmal festlegt, wie dies in der beklagtenseits zitierten Entscheidung des Senats vom 23.12.2015[Beschluss vom 23.12.2015 - 1 A 63/15 -, juris.

    Ausbauanlagen im Sinne dieser Satzung sind endgültig hergestellt, wenn 1. die Maßnahme abgeschlossen ist und 2. die erforderliche Vermessung und der Grunderwerb durchgeführt sind."][Beschluss vom 23.12.2015 - 1 A 63/15 -, juris.

    Soll bei fehlender Regelung in der Satzung der Abschluss des Grunderwerbs Voraussetzung für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht sein, so muss sich dies aus dem Bauprogramm ergeben[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.8.2003 - 9 ME 421/02 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2015 - 1 A 63/15 -, juris Rn. 4][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.8.2003 - 9 ME 421/02 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2015 - 1 A 63/15 -, juris Rn. 4] und dieses muss eindeutig bestimmen, dass die Ausbaumaßnahme im Rechtssinne erst mit dem Abschluss des Straßenlanderwerbs beendet sein soll.[vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.12.1990 - 2 A 1952/87- und vom 21.4.1975 - II A 769/72 -, beide juris][vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.12.1990 - 2 A 1952/87- und vom 21.4.1975 - II A 769/72 -, beide juris].

  • VG Braunschweig, 20.03.2024 - 8 A 465/21

    Abschnittsbildungsbeschluss; Beitragsfähige Ausbaumaßnahmen; Beitragsfähiger …

    Das umfasst grundsätzlich alle Kosten, die der Gemeinde für die Verwirklichung einer dem dafür aufgestellten Bauprogramm entsprechenden beitragsfähigen Maßnahme im Rahmen der Erforderlichkeit entstanden sind (OVG Saarland, Beschluss v. 23.12.2015 - 1 A 63/15 - Rn. 4, jurisDriehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Aufl. 2022, § 33 Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 23.12.2015 - 1 A 64/15

    Gehwegausbaubeitrag: Grunderwerb als endgültiges Herstellungsmerkmal; Wandlung …

    Rn. 5 Im Übrigen hätte die Klage jedenfalls - wie in den Parallelverfahren 1 A 62/15 und 1 A 63/15 geschehen - als unbegründet abgewiesen werden müssen.
  • VG Saarlouis, 23.11.2018 - 3 L 636/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid

    Dabei kommt ihrer Ausdehnung besondere Bedeutung zu, wobei typischerweise von einer Zufahrt auszugehen ist, wenn die Sackgasse bis zu 100 m lang ist und weder abknickt noch weiter verzweigt, vgl. nur statt vieler: Urteil der Kammer vom 25.02.2015 -3 K 187/14-; bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2015 -1 A 63/15-.
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