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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.1998 - 1 A 6489/96 .PVL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15726
OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.1998 - 1 A 6489/96 .PVL (https://dejure.org/1998,15726)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.08.1998 - 1 A 6489/96 .PVL (https://dejure.org/1998,15726)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. August 1998 - 1 A 6489/96 .PVL (https://dejure.org/1998,15726)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stellvertretender Personalratsvorsitzender; Freistellung; Übergehen bei Freistellungen; Am stärksten vertretene Liste; Gruppenprinzip

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvL 8/88

    Verfassungsmäßigkeit des Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.1998 - 1 A 6489/96
    Im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 1994 - 2 BvL 8/88 - (PersR 1995, 165 = PersV 1995, 168 = ZBR 1995, 143) zum Gruppenprinzip wird die bisherige Rechtsprechung des Fachsenats zu § 42 Abs. 3 S 2 LPVG NW (PersVG NW 1974) nur dahin modifiziert, daß der Freizustellende in seiner Gruppe lediglich zur am stärksten vertretenen Liste gehören muß und hinsichtlich der Gründe, die ein Übergehen der stärksten Liste rechtfertigen, kein besonders strenger Maßstab anzulegen ist, sondern insoweit Sinn und Zweck des § 42 Abs. 3 S 2 LPVG NW (PersVG NW 1974) maßgebend sind, einerseits die Personalratsmitglieder der stärksten Liste zu schützen und andererseits eine effektive Personalratsarbeit zu ermöglichen.
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