Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2009 - 1 A 656/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorzeitige Zurruhesetzung wegen (Polizei- sowie allgemeiner) Dienstunfähigkeit eines Polizeibeamten im früheren Bundesgrenzschutz (jetzt: Bundespolizei); Fehlerhaftigkeit der Beteiligungshandlungen wegen zuvor erfolgter unzutreffender Unterrichtung der beteiligenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 L 143/12
Kommunalwahl; Wahlanfechtung; Ergebnisrelevanz des Wahlfehlers
Rn. 4 Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, weil die erstinstanzliche Entscheidung jedenfalls im Ergebnis offensichtlich richtig ist (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - VGH Bayern, Beschl. v. 16. Mai 2011 - 1 ZB 10.205 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 5. August 2009 - 1 A 656/08 -, jeweils zit. nach JURIS). - OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2021 - 3 LA 74/21
System der bescheidgebundenen Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Der Antragsteller muss ferner darlegen, dass und aus welchen Gründen die verwaltungsgerichtliche Entscheidung auf diesen ? aus seiner Sicht fehlerhaften ? Erwägungen beruht, d. h. die dargestellten Zweifel müssen im konkreten Fall entscheidungserheblich (…vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, juris Rn. 19 f. m.w.N.) und die Frage, ob die Entscheidung aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist, nicht ohne weitergehende Prüfung der Sach- und Rechtslage zu beantworten sein (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 05.08.2009 - 1 A 656/08-, juris Rn. 5). - OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2022 - 3 LA 76/17
Begriff fachliche Eignung in SbStG SH 2009 § 14 Abs 2 Nr 2
Der Zulassungsantragsteller muss ferner darlegen, dass und aus welchen Gründen die verwaltungsgerichtliche Entscheidung auf diesen ? aus seiner Sicht fehlerhaften ? Erwägungen beruht, d. h. die dargestellten Zweifel müssen im konkreten Fall entscheidungserheblich (…vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, juris Rn. 19 f. m. w. N.) und die Frage, ob die Entscheidung aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist, nicht ohne weitergehende Prüfung der Sach- und Rechtslage zu beantworten sein (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 05.08.2009 - 1 A 656/08 -, juris Rn. 5).
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2013 - 4 L 210/12
Hinderungsgrund eines Gemeinderatsmitgliedes bei der Entscheidung über einen …
Rn. 4 Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, weil die erstinstanzliche Entscheidung jedenfalls im Ergebnis offensichtlich richtig ist (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - VGH Bayern, Beschl. v. 16. Mai 2011 - 1 ZB 10.205 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 5. August 2009 - 1 A 656/08 -, jeweils zit. nach JURIS). - OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2021 - 3 LA 188/16
Anerkennung einer georgischen Approbation; Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung …
Der Antragsteller muss ferner darlegen, dass und aus welchen Gründen die verwaltungsgerichtliche Entscheidung auf diesen ? aus seiner Sicht fehlerhaften ? Erwägungen beruht, d. h. die dargestellten Zweifel müssen im konkreten Fall entscheidungserheblich (…vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, juris Rn. 19 f. m. w. N.) und die Frage, ob die Entscheidung aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist, nicht ohne weitergehende Prüfung der Sach- und Rechtslage zu beantworten sein (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 05.08.2009 - 1 A 656/08 -, juris Rn. 5). - OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2022 - 3 LA 75/17
Heimrecht; Begriff der fachlichen Eignung
Der Zulassungsantragsteller muss ferner darlegen, dass und aus welchen Gründen die verwaltungsgerichtliche Entscheidung auf diesen ? aus seiner Sicht fehlerhaften ? Erwägungen beruht, d. h. die dargestellten Zweifel müssen im konkreten Fall entscheidungserheblich (…vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, juris Rn. 19 f. m. w. N.) und die Frage, ob die Entscheidung aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist, nicht ohne weitergehende Prüfung der Sach- und Rechtslage zu beantworten sein (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 05.08.2009 - 1 A 656/08 -, juris Rn. 5).
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