Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 28.06.2010 - 1 A 659/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
Bordellartiger Betrieb, allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Nutzungsänderung eines Gebäudes zu einem bordellartigen Betrieb in einem reinen Wohngebiet bzw. einem Mischgebiet
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein bordellartiger Betrieb in Allgemeinem Wohngebiet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Nutzungsänderung eines Gebäudes zu einem bordellartigen Betrieb in einem reinen Wohngebiet bzw. einem Mischgebiet
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 24.09.2008 - 3 K 975/04
- OVG Sachsen, 28.06.2010 - 1 A 659/08
Papierfundstellen
- BauR 2010, 1637
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- OVG Berlin, 09.04.2003 - 2 S 5.03
Baurecht; Nutzungsuntersagung; bordellartiger Betrieb; Wohngebiet; Mischgebiet; …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.06.2010 - 1 A 659/08
Die davon bei der gebotenen typisierenden Betrachtung ausgehenden Störungen des Wohnens in einem planungsrechtlich dem Wohnen dienenden Gebiet bestehen nicht nur vordergründig in einer Beeinträchtigung der Wohnruhe, etwa durch verstärkten Kraftfahrzeugverkehr oder lautstarke Auseinandersetzungen, sondern ganz allgemein in den negativen "milieubedingten" Auswirkungen derartiger Einrichtungen auf das - das Wohnumfeld in dem betreffenden Gebiet prägende - soziale Klima (OVG Berlin, Beschl. v. 9.4.2003 - 2 S 5.03 -, zit. nach juris).Die darin getroffenen zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen haben keinen maßgebenden Einfluss auf die - an dem städtebaulichen Leitbild eines dem Wohnen dienenden Baugebiets orientierte - negative Einschätzung der Umgebungsauswirkungen von Bordellen und bordellartigen Betrieben (OVG Berlin, Beschl. v. 9.4.2003 - 2 S 5.03 -, zit. nach juris m. w. N.).
- BVerwG, 06.11.2002 - 6 C 16.02
Gaststätte; Erlaubnis; Unzuverlässigkeit; Zuverlässigkeit; Swinger-Club; …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.06.2010 - 1 A 659/08
Des Weiteren ergibt sich aus dem Hinweis der Kläger auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 6.11.2002 - 6 C 16/02 -, zit. nach juris) ebenfalls kein Anlass zu einer anderen rechtlichen Beurteilung. - VGH Bayern, 12.12.2005 - 2 ZB 03.550
Auszug aus OVG Sachsen, 28.06.2010 - 1 A 659/08
Soweit eine Beweiserhebung im Hinblick auf die materiell-rechtliche Auffassung des Verwaltungsgerichts unterblieben ist, kann dies nicht zur Annahme eines Verfahrensfehlers führen (BayVGH, Beschl. v. 12.12.2005 - 2 ZB 03.550 -, zit. nach juris).
- OVG Hamburg, 06.05.2015 - 2 Bf 2/12
Nachbarklage gegen die Nutzung des Obergeschosses eines Bürogebäudes als Bordell
So ist bei gewerblicher Prostitution bei der gebotenen typisierenden Betrachtung mit milieutypischen Begleiterscheinungen wie Belästigungen durch alkoholisierte oder unzufriedene Kunden, organisierter Kriminalität, Menschen- und Drogenhandel, ausbeutender Zuhälterei, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Verstößen gegen das Waffenrecht, Gewaltkriminalität bis hin zu Tötungsdelikten zu rechnen (…OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 29.1.2015, OVG 2 B 1.14, juris Rn. 32; OVG Bautzen, Beschl. v. 28.6.2010, 1 A 659/08, juris; VGH München, Beschl. v. 10.6.2010, 1 ZB 09.1971, juris;… OVG Koblenz, Urt. v. 11.5.2005, BRS 69 Nr. 35;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.11.2005, OVG 10 S 3.05, juris Rn. 10 m.w.N.; OVG Berlin, Beschl. v. 9.4.2003, 2 S 5.03, juris; zu Milieustraftaten: BGH, Beschl. v. 4.7.2013, NStZ 2013, 580; Beschl. v. 23.2.2010, NStZ 2010, 391; OLG Celle, Beschl. v. 24.1.2013, StV 2014, 420 ff.; aus der Presse: www.sueddeutsche.de v. 13.1.2014 "In der Hölle von Schweinfurt"; www.ntv.de v. 24.11.2010, "Zwangsprostituierte immer jünger"; www.der-westen.de v. 20.3.2015, "Bordell-Schlägerei in Duisburg"; www.morgenpost.de v. 18.8.2012, "Schießerei im Bordell A... …"; www.ndr.de v. 14.11.1996 "Kiez-Krieg in Hamburg…" und v. 16.3.2015 "Schüsse in Bordell…"; www.abendblatt.de v. 3.3.2015 "Stinkbombe in Bordell G... geworfen"). - VG Karlsruhe, 23.07.2014 - 6 K 2252/13
Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung; Untersagung der Nutzung
Aus dem Prostitutionsgesetz kann die Klägerin unabhängig von der hier nicht streiterheblichen gaststättenrechtlichen Bewertung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23.03.2009 - 8 B 2/09 ) mit Blick auf das Bauplanungsrecht nichts Abweichendes ableiten (vgl. hierzu Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.06.2010 - 1 A 659/08, Rdnr. 7; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 14.11.2005 - OVG 10 S 3.05, Rdnr. 13; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 15.01.2004 - 8 B 11983/03.OVG, Rdnr. 5; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Urteil vom 24.07.2002 - 5 S 149/01, Rdnr. 28 ). - VG Karlsruhe, 23.07.2014 - 6 K 3323/13
Untersagung der Nutzung eines Gebäudes als bordellartiger Betrieb
Aus dem Prostitutionsgesetz kann die Klägerin unabhängig von der hier nicht streiterheblichen gaststättenrechtlichen Bewertung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23.03.2009 - 8 B 2/09 ) mit Blick auf das Bauplanungsrecht nichts Abweichendes ableiten (vgl. hierzu Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.06.2010 - 1 A 659/08, Rdnr. 7; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 14.11.2005 - OVG 10 S 3.05, Rdnr. 13; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 15.01.2004 - 8 B 11983/03.OVG, Rdnr. 5; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Urteil vom 24.07.2002 - 5 S 149/01, Rdnr. 28 ). - OVG Sachsen, 05.03.2015 - 1 A 420/14
Nutzungsänderung, allgemeines Wohngebiet, Sadomaso-Studio, bordellartiger Betrieb
Das folgt aus der prinzipiellen Unvereinbarkeit solcher Betriebe mit den dem planungsrechtlichen Begriff des Wohnens und des Wohngebietes zugrunde liegenden städtebaulichen Ordnungszielen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober 1997, NVwZ-RR 1998, 540; Senatsbeschl. v. 28. Juni 2010 - 1 A 659/08 -, juris Rn. 5 ff, m. w. N.).Rn. 9 Die von einem bordellartigen Betrieb bei der gebotenen typisierenden Betrachtung ausgehenden Störungen des Wohnens in einem planungsrechtlich dem Wohnen dienenden Gebiet bestehen dabei auch nicht vordergründig in einer Beeinträchtigung der Wohnruhe, etwa durch verstärkten Kraftfahrzeugverkehr, so dass es auch nicht darauf ankommt, ob der Betrieb der Klägerin wöchentlich nur von ca. sieben Kunden aufgesucht wird, sondern ganz allgemein in den negativen "milieubedingten" Auswirkungen derartiger Einrichtungen auf das das Wohnumfeld in dem betreffenden Gebiet prägende soziale Klima (Senatsbeschl. v. 28. Juni 2010 a. a. O.;… OVG Rh.-Pf. Beschl. v. 16. September 2013 - 8 A 10558 -, juris Rn. 8;… OVG Berlin, Beschl. v. 9. April 2003 a. a. O.;… VG Köln, Urt. v. 7. Januar 2014 a. a. O.).
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