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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.11.1986 - 1 A 66.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4368
BVerwG, 28.11.1986 - 1 A 66.86 (https://dejure.org/1986,4368)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1986 - 1 A 66.86 (https://dejure.org/1986,4368)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1986 - 1 A 66.86 (https://dejure.org/1986,4368)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausländerrecht - Einreise zu Besuchszwecken - Sicherheitsleistung - Rückzahlung - Familienzusammenführung - Aufenthaltserlaubnis - Auslandsvertretung

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 422
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 23.10.1987 - 1 A 40.87

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich wiederholt mit der Rückzahlung eines bei Erteilung eines befristeten Besuchsvisums - bis zum endgültigen, ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel erfolgten Verlassen der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der Geltungsdauer des Visums - hinterlegten Geldbetrages in Fällen befaßt, in denen dem Ausländer, wie der Klägerin, nach der Einreise in das Bundesgebiet von der örtlichen Ausländerbehörde das weitere Verbleiben im Bundesgebiet zum Zwecke der Familienzusammenführung durch Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis erlaubt worden ist (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 1986 - BVerwG 1 A 34.86 - NVwZ 1986, 1026; vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 48.86 - NVwZ 1986, 1027; vom 28. November 1986 - BVerwG 1 A 66.86 - NVwZ 1987, 422).
  • BVerwG, 25.01.1990 - 1 A 135.89

    Rückzahlung eines bei Erteilung eines befristeten Besuchsvisums hinterlegten …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich wiederholt mit der Rückzahlung eines bei Erteilung eines befristeten Besuchsvisums - bis zum endgültigen, ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel erfolgten Verlassen der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der Geltungsdauer des Visums - hinterlegten Geldbetrages in Fällen befaßt, in denen dem Ausländer nach der Einreise das weitere Verbleiben im Bundesgebiet von der örtlichen Ausländerbehörde durch Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis erlaubt worden ist (Beschluß vom 27. Juni 1986 - BVerwG 1 A 34.86 - Buchholz 402.24 § 5 AuslG Nr. 7; Beschluß vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 48.86 - NVwZ 1986, 1027; Beschluß vom 28. November 1986 - BVerwG 1 A 66.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 82).
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