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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 05.02.2021 - 1 A 75/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1681
OVG Saarland, 05.02.2021 - 1 A 75/20 (https://dejure.org/2021,1681)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05.02.2021 - 1 A 75/20 (https://dejure.org/2021,1681)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05. Februar 2021 - 1 A 75/20 (https://dejure.org/2021,1681)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 4 Abs 1 RdFunkBeitrStVtr SL, § 4 Abs 6 S 1 RdFunkBeitrStVtr SL, § 4 Abs 6 S 2 RdFunkBeitrStVtr SL, § 12a SGB 2
    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Befreiung eines Beziehers von Wohngeld und einer Erwerbsminderungsrente von der Rundfunkbeitragspflicht; Vornahme einer erforderlichen Bedürftigkeitsprüfung eigenständig durch die Landesrundfunkanstalt bzgl. des Vorliegens eines besonderen Härtefalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Darlegung eines Anspruchs auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 665/10

    Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren

    Auszug aus OVG Saarland, 05.02.2021 - 1 A 75/20
    Rn. 10 Es ist nicht plausibel dargetan, dass die Einkünfte der Bedarfsgemeinschaft des Klägers im Zeitraum der streitigen Rundfunkbeitragspflicht im Sinne der von ihm zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[BVerfG, Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 665/10 -, juris; vgl. hierzu auch das vorangegangene Urteil des VG Hamburg vom 2.9.2008 - 10 K 2919/07 -, juris Rdnr. 5][BVerfG, Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 665/10 -, juris; vgl. hierzu auch das vorangegangene Urteil des VG Hamburg vom 2.9.2008 - 10 K 2919/07 -, juris Rdnr. 5] unterhalb des Sozialhilfeniveaus lagen (a).

    Rn. 26 Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weicht von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9.11.2011 - 1 BvR 665/10 - nicht ab.

  • OVG Saarland, 11.11.2019 - 1 A 338/18

    Löschung aus der Architektenliste; Berufspflichten eines Architekten; …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.02.2021 - 1 A 75/20
    Davon ist auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und sich nicht ohne nähere Prüfung beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist.[z.B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.11.2019 - 1 A 338/18 -, juris m.w.N., oder Beschluss vom 18.1.2021 - 1 A 226/20 -][z.B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.11.2019 - 1 A 338/18 -, juris m.w.N., oder Beschluss vom 18.1.2021 - 1 A 226/20 -].
  • VG Hamburg, 02.09.2008 - 10 K 2919/07

    Rundfunkgebührenpflicht und geringes Einkommen - besonderer Härtefall

    Auszug aus OVG Saarland, 05.02.2021 - 1 A 75/20
    Rn. 10 Es ist nicht plausibel dargetan, dass die Einkünfte der Bedarfsgemeinschaft des Klägers im Zeitraum der streitigen Rundfunkbeitragspflicht im Sinne der von ihm zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[BVerfG, Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 665/10 -, juris; vgl. hierzu auch das vorangegangene Urteil des VG Hamburg vom 2.9.2008 - 10 K 2919/07 -, juris Rdnr. 5][BVerfG, Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 665/10 -, juris; vgl. hierzu auch das vorangegangene Urteil des VG Hamburg vom 2.9.2008 - 10 K 2919/07 -, juris Rdnr. 5] unterhalb des Sozialhilfeniveaus lagen (a).
  • OVG Saarland, 18.01.2021 - 1 A 226/20

    Darlegungsanforderungen an den Berufungszulassungsantrag

    Auszug aus OVG Saarland, 05.02.2021 - 1 A 75/20
    Davon ist auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und sich nicht ohne nähere Prüfung beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist.[z.B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.11.2019 - 1 A 338/18 -, juris m.w.N., oder Beschluss vom 18.1.2021 - 1 A 226/20 -][z.B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.11.2019 - 1 A 338/18 -, juris m.w.N., oder Beschluss vom 18.1.2021 - 1 A 226/20 -].
  • OVG Saarland, 28.04.2021 - 1 D 39/21

    PKH-Beschwerde wegen Versagung der Befreiung von Rundfunkbeiträgen bei Einkünften …

    Diese Härtefallregelung, mit der grobe Ungerechtigkeiten und Unbilligkeiten vermieden werden sollen, die durch das in § 4 Abs. 1 RBStV verankerte normative Regelungssystem der bescheidgebundenen Befreiungsmöglichkeit entstehen, eröffnet zwar die Möglichkeit, nicht zu den Personengruppen des § 4 Abs. 1 RBStV gehörende Beitragsschuldner von der Beitragspflicht zu befreien, wenn sich ihre Schlechterstellung gegenüber den befreiten Personengruppen nicht sachlich rechtfertigen lässt.[BVerwG, Urteil vom 30.10.2019 - 6 C 10.18-, juris, Rz. 23][BVerwG, Urteil vom 30.10.2019 - 6 C 10.18-, juris, Rz. 23] In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist indes anerkannt, dass ein die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht rechtfertigender besonderer Härtefall jedenfalls nicht darin liegt, dass einem Rundfunkteilnehmer aufgrund seines geringen Einkommens und Vermögens auf Antrag zwar zur Befreiung führende Sozialleistungen zustünden, er einen solchen Antrag jedoch nicht stellen will.[vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.11.2020 - OVG 11 N 24.19 -, juris, Rz. 12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.9.2020 - 2 E 239/20 -, juris, Rz. 9 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.8.2020 - 7 D 10269/20.OVG -, juris, Rz. 6, m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21.2.2020 - 4 LA 286/19 -, juris, Rz. 6 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.1.2020 - 7 ZB 19.1474 -, juris, Rz. 5; vgl. auch Beschluss des Senats vom 5.2.2021 - 1 A 75/20 - (dort S. 9)][vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.11.2020 - OVG 11 N 24.19 -, juris, Rz. 12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.9.2020 - 2 E 239/20 -, juris, Rz. 9 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.8.2020 - 7 D 10269/20.OVG -, juris, Rz. 6, m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21.2.2020 - 4 LA 286/19 -, juris, Rz. 6 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.1.2020 - 7 ZB 19.1474 -, juris, Rz. 5; vgl. auch Beschluss des Senats vom 5.2.2021 - 1 A 75/20 - (dort S. 9)] Die von der Klägerin mit Nachdruck vorgetragene und - wenn die von ihr insoweit gemachten Angaben zutreffen und vollständig sein sollten - durchaus nachvollziehbare fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit ist also für sich genommen nicht in der Lage, hinreichende Erfolgsaussichten für ihr hier zugrundeliegendes Befreiungsbegehren zu begründen.

    Entsprechende Bemühungen, staatliche Sozialleistungen zu erlangen, sind dem Betroffenen regelmäßig zuzumuten.[vgl. nur OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.8.2020 - 7 D 10269/20.OVG -, juris, Rz. 6, m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.9.2020 - 2 E 239/20 -, juris, Rz. 11, m.w.N; vgl. auch Beschluss des Senats vom 5.2.2021 - 1 A 75/20 - (dort S. 9)][vgl. nur OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.8.2020 - 7 D 10269/20.OVG -, juris, Rz. 6, m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.9.2020 - 2 E 239/20 -, juris, Rz. 11, m.w.N; vgl. auch Beschluss des Senats vom 5.2.2021 - 1 A 75/20 - (dort S. 9)].

    Dass die Klägerin diese Option beharrlich ausblendet, vermag ihrer Klage nicht zu hinreichenden Erfolgsaussichten zu verhelfen.[vgl. auch Beschluss des Senats vom 5.2.2021 - 1 A 75/20 - (dort S. 9)][vgl. auch Beschluss des Senats vom 5.2.2021 - 1 A 75/20 - (dort S. 9)].

  • OVG Saarland, 31.03.2021 - 1 A 114/20

    Rücknahme der Anerkennung eines Dienstunfalls

    Davon ist auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und sich nicht ohne nähere Prüfung beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.2.2021 - 1 A 75/20 -][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.2.2021 - 1 A 75/20 -].
  • OVG Saarland, 03.03.2021 - 1 A 106/20

    Aberkennung von Ausbildungszeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten

    Davon ist auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und sich nicht ohne nähere Prüfung beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.2.2021 - 1 A 75/20 -][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.2.2021 - 1 A 75/20 -].
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