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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 03.11.2011 - 1 A 752/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,34281
OVG Sachsen, 03.11.2011 - 1 A 752/08 (https://dejure.org/2011,34281)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.11.2011 - 1 A 752/08 (https://dejure.org/2011,34281)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. November 2011 - 1 A 752/08 (https://dejure.org/2011,34281)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Materielle Beweislast für das Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen nach § 47 Abs. 2 SGB X durch den Rechtsträger der Widerrufsbehörde; Fehlende Grundlage für eine Zurechnung von Wissen oder Verhalten von Mitgliedsverbänden eines "Begünstigten"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 408
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.1994 - 8 A 3885/93
    Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2011 - 1 A 752/08
    Für eine Zurechnung von Wissen oder Verhalten von Mitgliedsverbänden eines "Begünstigten" in entsprechender Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches besteht keine rechtliche Grundlage (Abweichung von OVG NRW, Urt. v. 2. Mai 1994 - 8 A 3885/93 -, juris Rn. 42).

    Dies geht zu Lasten des Beklagten, der als Rechtsnachfolger des Trägers der Widerrufsbehörde die materielle Beweislast für die von ihm geltend gemachten Widerrufsvoraussetzungen zu tragen hat (vgl. OVG NRW, Urt. v. 2. Mai 1994 - 8 A 3885/93 -, juris 38).

    Rn. 38 Für die Zurechung von Wissen oder "Verhalten" (so OVG NRW, Urt. v. 2. Mai 1994 - 8 A 3885/93 -, juris Rn. 42) eines Teils seiner Mitgliedsverbände bei der Anwendung des Begriffs der "Reisekosten" unter entsprechender Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches sieht der Senat auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des sog. Zentralstellenverfahrens keine rechtliche Grundlage, weil § 47 Abs. 2 Satz 4 SGB X auf den Kenntnis- und Wissensstand des jeweiligen "Begünstigten" abstellt.

  • LSG Bayern, 21.01.2010 - L 9 AL 45/07

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerruf eines begünstigenden …

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2011 - 1 A 752/08
    Rn. 26 Der Zuwendungsbescheid vom 8. April 1998 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 11. August 1998 ist ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt, der eine Geldleistung zur Erfüllung eines bestimmten, im Verwaltungsakt selbst eindeutig geregelten Zwecks (vgl. BayLSG, Urt. v. 21. Januar 2010 - L 9 AL 45/07 -, juris Rn. 37 ff.) der Förderung von internationalen Jugendbegegnungsmaßnahmen der Mitgliedsverbände nach Maßgabe der Förderrichtlinie zuerkannte.
  • OVG Sachsen, 14.06.2013 - 1 A 181/11

    Zweckverfehlung, Zuwendung, Drittmittel

    Die nicht von der Förderrichtlinie umfassten Kosten von Maßnahmen im In- oder Ausland müssen von dem veranstaltenden Mitgliedsverband oder den mitreisenden Teilnehmern anderweitig gedeckt werden (SächsOVG, Urt. v. 3. November 2011 - 1 A 752/08 -, juris Rn. 30).
  • OVG Sachsen, 10.03.2015 - 1 A 589/13

    Zuwendung; Widerruf; Zweckverfehlung; Auflagenverstoß; Nachschieben von Gründen

    Rn. 34 Der mit einer Zuwendung verfolgte Zweck ergibt sich "aus der ihr zugrundeliegenden Rechtsgrundlage, insbesondere dem Bewilligungsbescheid" (…so BVerwG, Beschl. v. 18. Juli 1990 - 3 B 88.90 -, juris Rn. 4; Senatsurt. v. 25. Juni 2009 - 1 A 176/09 -, SächsVBl. 2009, 262, 263; Urt. v. 3. November 2011 - 1 A 752/08 -, juris Rn. 29;… Urt. v. 26. September 2014 - 1 A 312712 -, juris Rn. 48; Berg, Gewerbearchiv 1987, 1, 4), hier also aus dem Zuwendungsbescheid des SMS vom 28. September 2005 in der Gestalt des Umwidmungsbescheids vom 2. Juni 2006.
  • LSG Sachsen, 14.09.2023 - L 3 AL 41/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Beginn der einjährigen Widerrufsfrist; …

    Sofern sich im Hauptsacheverfahren nach Ausschöpfung aller Erkenntnismittel keine eindeutigen Feststellungen in Bezug auf das Vorliegen von Widerrufsgründen treffen lassen sollten, würde nach den allgemeinen Regeln der objektiven Beweislast die Nichterweislichkeit von Tatsachen für das Vorliegen von Widerrufsvoraussetzungen bei der Antragsgegnerin liegen, weil sie mit dem Widerruf eine für sie günstige Rechtsfolge herleiten will (…vgl. Schüren, a. a. O., § 5 Rdnr. 36, m. w. N.; vgl. zu § 47 SGB X: Sächs. OVG, Urteil vom 3. November 2011 - 1 A 752/08 - LKV 2012, 175 ff. = juris Rdnr. 37;… Merten, in: Hauck/Noftz, SGB X [August 2017, 2. Erg.-Lfg. 2023], § 47 SGB X Rdnr. 12).
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