Rechtsprechung
| BVerwG, 16.02.1987 - 1 A 80.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Erteilung eines Sichtvermerks - Absicht des dauernden Aufenthalts durch einen Ausländer - Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik durch den Aufenthalt eines Ausländers - Ausschluss eines Ausländers von einem Daueraufenthalt in Deutschland wegen der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78
Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung - …
Auszug aus BVerwG, 16.02.1987 - 1 A 80.86
Die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG greift nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 61, 105) nur ein, wenn der Ausländer als einzelner durch seine Anwesenheit öffentliche Interessen in solchem Maße verletzt oder gefährdet, daß er nicht tragbar erscheint und für ein private Belange berücksichtigendes und nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auszuübendes Ermessen kein Raum bleibt. - BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83
Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist - …
Auszug aus BVerwG, 16.02.1987 - 1 A 80.86
Demgemäß hat der beschließende Senat Verwaltungsvorschriften, nach denen aus einwanderungspolitischen Gründen bestimmten Personengruppen der Aufenthalt grundsätzlich versagt wird, im Rahmen des behördlichen Ermessens berücksichtigt, nicht aber als Konkretisierung der Negativschranke (vgl. z.B. BVerwGE 65, 188; 70, 127) [BVerwG 13.09.1984 - 5 C 118/83]. - BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81
Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus BVerwG, 16.02.1987 - 1 A 80.86
Demgemäß hat der beschließende Senat Verwaltungsvorschriften, nach denen aus einwanderungspolitischen Gründen bestimmten Personengruppen der Aufenthalt grundsätzlich versagt wird, im Rahmen des behördlichen Ermessens berücksichtigt, nicht aber als Konkretisierung der Negativschranke (vgl. z.B. BVerwGE 65, 188; 70, 127) [BVerwG 13.09.1984 - 5 C 118/83]. - BVerwG, 30.01.1986 - 1 A 80.85
Aufenthaltserlaubnis und Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Gesetz zur …
Auszug aus BVerwG, 16.02.1987 - 1 A 80.86
Für diesen Personenkreis sind demnach ebenso wie für den ausländischen Arbeitnehmer, der die Rückkehrhilfe erhalten hat, die Grundsätze anwendbar, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für Ausländer gelten, denen aufgrund des Art. 2 des genannten Gesetzes Rentenversicherungsbeiträge ohne Erfüllung der Wartezeit erstattet wurden, weil sie das Bundesgebiet "auf Dauer verlassen haben" (Beschlüsse vom 30. Januar 1986 - BVerwG 1 A 80.85 - NVwZ 1986, 306; vom 5. August 1986 - BVerwG 1 A 46.86 -). - BVerwG, 05.08.1986 - 1 A 46.86
Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft - Beeinträchtigung von Belangen der …
Auszug aus BVerwG, 16.02.1987 - 1 A 80.86
Für diesen Personenkreis sind demnach ebenso wie für den ausländischen Arbeitnehmer, der die Rückkehrhilfe erhalten hat, die Grundsätze anwendbar, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für Ausländer gelten, denen aufgrund des Art. 2 des genannten Gesetzes Rentenversicherungsbeiträge ohne Erfüllung der Wartezeit erstattet wurden, weil sie das Bundesgebiet "auf Dauer verlassen haben" (Beschlüsse vom 30. Januar 1986 - BVerwG 1 A 80.85 - NVwZ 1986, 306; vom 5. August 1986 - BVerwG 1 A 46.86 -).
- BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85
Türkische Staatsangehörige - Aufenthaltsrecht - Assoziierungsvereinbarung - EWG - …
Die einwanderungspolitischen Ziele, die nach der Verwaltungspraxis einen Daueraufenthalt zu Erwerbszwecken regelmäßig ausschließen, sollen Belastungen für die Bundesrepublik Deutschland verhindern, die nicht schon mit dem Aufenthalt des um die Erlaubnis nachsuchenden einzelnen Ausländers verbunden sind, sondern bei vermehrter Zuwanderung auf verschiedenen Lebensgebieten drohen können (Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86 ). - BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86
Ausländer - Ausbildung - Kostenerstattung - Versagung der Aufenthaltserlaubnis - …
Auf der anderen Seite muß die mit der weiteren Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet verbundene Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik Deutschland von so beachtlichem Gewicht sein, daß für ein private Belange des Betroffenen berücksichtigendes und nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auszuübenden Ermessen kein Raum verbleibt (BVerwGE 61, 105 [BVerwG 21.10.1980 - 1 C 19/78]; Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 88.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 24; Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86).Derartige Grundsätze der Exekutive kontretisieren daher in der Regel nicht die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG, sondern sind nach der Rechtsprechung des Senats im Rahmen des behördlichen Ermessens zu berücksichtigen (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - a.a.O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
- BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91
Ausländer - Unselbstständige Erwerbstätigkeit - Aufenthaltsgenehmigung - …
Bei der Ermessensentscheidung dürfen daher - wie in der Vergangenheit (vgl. Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86; Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 31 = InfAuslR 1989, 37 ; Beschluß vom 3. November 1989 - BVerwG 1 B 142.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 103) - entwicklungs- und einwanderungspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland, soweit diese nicht bereits die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ausschließen (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 3 AuslG 1990), Berücksichtigung finden, in Deutschland ausgebildeten Fach- und Führungskräften aus Entwicklungsländern grundsätzlich nur vorübergehend den Aufenthalt im Inland zu gestatten und allgemein einer Zuwanderung insbesondere dieses Personenkreises entgegenzuwirken. - BVerwG, 18.04.1989 - 1 B 55.89
Schutz von Ehe und Familie - Ausländer - Aufenthaltsgenehmigung - …
In den weiteren in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 23. September 1981 - BVerwG 1 B 90.81 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 12; Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 42) wird betont, daß im Rahmen des ausländerbehördlichen Ermessens einwanderungspolitische Ziele verfolgt werden dürfen und daß unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände des Falles das private Interesse des Ausländers an einem weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet mit dem öffentlichen Interesse, seine Einwanderung zu verhindern oder zu beenden, angemessen abgewogen werden muß (vgl. auch BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86). - BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 22.85
Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Vorliegen einer …
Die einwanderungspolitischen Ziele, die nach der Verwaltungspraxis einen Daueraufenthalt zu Erwerbszwecken regelmäßig ausschließen, sollen Belastungen für die Bundesrepublik Deutschland verhindern, die nicht schon mit dem Aufenthalt des um die Erlaubnis nachsuchenden einzelnen Ausländers verbunden sind, sondern bei vermehrter Zuwanderung auf verschiedenen Lebensgebieten drohen können (Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86 ). - BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89
Ausländerrecht - Einwanderungspolitische Erwägungen - Negativschranke - …
Einwanderungspolitische Erwägungen konkretisieren danach in der Regel nicht die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG, sondern sind im Rahmen des behördlichen Ermessens zu berücksichtigen (BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]; Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86; Urteil vom 29. November 1988 - BVerwG 1 C 75.86 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 32). - VGH Hessen, 28.11.1989 - 12 TH 2263/89
Aufenthaltserlaubnis nach Inanspruchnahme von Rückkehrhilfe; …
Dies gilt für den betreffenden Ausländer selbst nicht nur dann, wenn er Rückkehrhilfe nach dem Rückkehrhilfegesetz (Art. 1 des Gesetzes zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern) in Anspruch genommen hat, sondern auch im Falle einer Beitragserstattung unter Wegfall der üblichen Wartezeit von zwei Jahren nach § 27 c ArVNG i.d.F. des Art. 2 des Gesetzes zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern; für die ebenfalls -- aber ohne eigene Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern -- zurückgekehrten Familienangehörigen des betreffenden Ausländers soll dies nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in gleicher Weise gelten, jedoch nur, wenn dieser Leistungen nach dem Rückkehrhilfegesetz erhalten hat (BVerwG, 16.02.1987 -- 1 A 80.86 --, InfAuslR 1987, 144). - BVerwG, 05.02.1990 - 1 A 134.89
Zurückverweisung einer Sache
Nach der Rechtsprechung des Senats sind einwanderungspolitische Grundsätze vielmehr im Rahmen des behördlichen Ermessens zu berücksichtigen (Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86; Urteil vom 29. November 1988 - BVerwG 1 C 75.86 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 32). - BVerwG, 16.10.1989 - 1 A 114.89
Rechtsmittel
Die Sache wird an das Verwaltungsgericht Köln verwiesen, da sie nicht von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung ist (vgl. Beschlüsse vom 30. Januar 1986 - BVerwG 1 A 80.85 -, vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 -, vom 27. März 1987 - BVerwG 1 A 21.87 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nrn. 72, 86, 89, vom 8. Dezember 1987 - BVerwG 1 A 83.87 -).
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