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| OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1990 - 1 A 845/88 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. November 1990 - 1 A 845/88 (https://dejure.org/1990,7287)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattung von Aufwendungen; Dienstherr; Beamter; Ausschlußfrist; Nachholung des versäumten Antrags
Verfahrensgang
- VG Münster, 24.02.1988 - 4 K 91/87
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1990 - 1 A 845/88
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1991, 452
Wird zitiert von ...
- OVG Saarland, 08.09.2006 - 1 Q 84/05
Bewegungsgeld; Aufwendungsentschädigung; Verjährung
Dies wird vom Kläger nicht in Frage gestellt und widerspricht im konkreten Fall nicht dem Wesen der Aufwandsentschädigung als besonderer Personalausgabe aufgrund haushaltsrechtlicher Mittelbereitstellung ebenso VG Braunschweig, Urteil vom 11.2.2003 - 7 A 328/01 -, juris, Bewegungsgeld betreffend; anders im Falle von Kostenersatz für die Beförderung von Diensthunden: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.11.1990 - 1 A 845/88 -, RiA 1992, 49; vgl. allgemein zu den vorgehenden Verjährungsbestimmungen: RdSchr.
dejure.org
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