Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 05.07.2013 - 1 A 86/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
BaföG § 36 Abs. 1, § 11 Abs. 2, § 11 Abs. 2a
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Glaubhaftmachung der Nichtleistung von Unterhalt durch die Eltern als Voraussetzung für einen Anspruch auf rückwirkende Leistungen nach dem BAfoG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Glaubhaftmachung der Nichtleistung von Unterhalt durch die Eltern als Voraussetzung für einen Anspruch auf rückwirkende Leistungen nach dem BAfoG
Verfahrensgang
- VG Dresden, 31.05.2012 - 5 K 1096/10
- OVG Sachsen, 05.07.2013 - 1 A 86/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 256
- DÖV 2013, 995
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 25.11.1987 - 5 B 43.86
Antrag auf Gewährung von Vorausleistungen nach § 36 des …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2013 - 1 A 86/13
2.Ein Anspruch auf rückwirkende Leistungen nach § 36 Abs. 1 BAföG setzt voraus, dass der Auszubildende unverzüglich nach Bekanntwerden, welcher Unterhaltsbetrag seiner Eltern gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 BAföG angerechnet wird, glaubhaft macht, dass seine Eltern diesen Betrag nicht leisten (wie BVerwG, Beschl. v. 25. November 1987 - 5 B 43.86 -).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 25. November 1987 - 5 B 43.86 -) sei es für einen Anspruch auf rückwirkende Vorausleistungen notwendig und ausreichend, dass der Auszubildende unverzüglich nach Bekanntwerden, welcher Unterhaltsbetrag seiner Eltern nach dem Gesetz angerechnet werde, glaubhaft mache, dass seine Eltern den Betrag nicht leisteten.
Der Senat schließt sich der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an, wonach es für einen Anspruch auf - wie vorliegend gelten gemacht - rückwirkende Vorausleistungen notwendig und ausreichend ist, dass der Auszubildende unverzüglich nach Bekanntwerden, welcher Unterhaltsbetrag seiner Eltern angerechnet wird, glaubhaft macht, dass seine Eltern diesen Betrag nicht leisten (BVerwG, Beschl. v. 25. November 1987 - 5 B 43.86 -, juris Rn. 5 unter Hinweis auf Urt. v. 27. Oktober 1977 - 5 C 9.77 -, BVerwGE 55, 23).
Unverzüglichkeit ist mit der in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB enthaltenen Begriffsbestimmung dahin zu verstehen, dass der Auszubildende ohne schuldhaftes Zögern reagieren muss (BVerwG, Beschl. v. 25. November 1987 a. a. O., Rn. 6).
- BVerwG, 05.07.1994 - 11 B 63.94
Voraussetzung für die Verhinderung einer Unterhaltszahlung im Bereich des …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2013 - 1 A 86/13
Das Bundesverwaltungsgericht hat aus der Formulierung, dass ein Hinderungsgrund für die Leistung von Unterhalt "im Inland" (in der damals maßgeblichen Fassung des § 11 Abs. 2a Satz 2 BAföG: "im Geltungsbereich dieses Gesetzes") vorliegen muss, gefolgert, dass der Wortlaut zu einer Auslegung zwinge, dass zumindest ein Elternteil sich im Ausland aufhalten und dieser Umstand zu einer Verhinderung der Unterhaltszahlungen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen führen müsse (BVerwG, Beschl. v. 5. Juli 1994 - 11 B 63.94 -, juris Rn. 5).Das Gesetz knüpft nicht an Bestehen und Umfang einer Unterhaltspflicht im jeweils zu entscheidenden Fall an, sondern rechnet in § 11 Abs. 2 BAföG nach Maßgabe der dort genannten Vorschriften auf den Bedarf des Auszubildenden einen nach dem Einkommen der Eltern pauschalierten Betrag als deren zumutbaren Beitrag zu den Ausbildungskosten an, ohne dabei auf das Bestehen und die Höhe eines privatrechtlichen Unterhaltsanspruchs abzustellen (BVerwG, Beschl. v. 5. Juli 1994 a. a. O., Rn. 4 a. E.).
21 Die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz werden nach dem Prinzip der Bedürftigkeit erbracht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5. Juli 1994 a. a. O.), d. h. sie sind nicht in Abhängigkeit davon zu gewähren, ob gegenüber einem Dritten ggf. ein Anspruch besteht, den Bedarf nach § 11 Abs. 1 BAföG zu decken, sondern ob dieser Bedarf tatsächlich gedeckt werden kann oder nicht.
- BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83
Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2013 - 1 A 86/13
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 6. November 1985 - 1 BvL 47/83 - hierzu ausgeführt:.Der den Ehegatten und Eltern zugemutete Beitrag zu den Ausbildungskosten kann daher allgemein - unter Zubilligung von Freibeträgen vom Einkommen und Vermögen - in einer Höhe pauschaliert werden, die dem Umfang der Unterhaltspflicht nur im Regelfall entspricht." (BVerfGE 71, 146 [155]).
- BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 18.12
Leistung der Jugendhilfe; Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2013 - 1 A 86/13
Eine richterliche Rechtsfortbildung im Wege der Analogie setzt eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (BVerwG, Urt. v. 18. April 2013 - 5 C 18.12 -, juris Rn. 22 m. w. N.), d. h. der Anwendungsbereich der Norm muss wegen eines versehentlichen, mit dem Normzweck unvereinbaren Regelungsversäumnisses des Normgebers unvollständig sein. - BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 71.10
Laufbahnbefähigung; höherer Dienst; Master; Hochschulstudium; …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2013 - 1 A 86/13
Eine derartige Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (BVerwG. Urt. v. 13. Dezember 2012 - 2 C 71.10 -, juris Rn. 18 m. w. N., st. Rspr.). - BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 2.09
Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum, Ablauf des ~; …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2013 - 1 A 86/13
Leistungen nach § 36 BAföG sind keine Ausbildungsförderungsleistungen, auf die der Auszubildende nach den allgemeinen Regelungen über die Anrechnung von Einkommen und Vermögen einen Anspruch hat, sondern "außerordentliche" Zusatzleistungen zur Abwendung der Gefahr eines Ausbildungsabbruchs infolge aktueller Mittellosigkeit (BVerwG, Urt. v. 23. Februar 2010 - 5 C 2.09 -, juris Rn. 25); die analoge Anwendung von § 11 Abs. 2a BAföG auf Fälle einer offensichtlich nicht bestehenden Unterhaltspflicht würde darüber hinaus eine "allgemeine Regel" für die Einkommensanrechnung schaffen, welche die Leistung von Ausbildungsförderung systemwidrig an die Unterhaltspflicht anknüpfen ließe. - BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 9.77
Gewährung einer Ausbildungsförderung
Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2013 - 1 A 86/13
Der Senat schließt sich der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an, wonach es für einen Anspruch auf - wie vorliegend gelten gemacht - rückwirkende Vorausleistungen notwendig und ausreichend ist, dass der Auszubildende unverzüglich nach Bekanntwerden, welcher Unterhaltsbetrag seiner Eltern angerechnet wird, glaubhaft macht, dass seine Eltern diesen Betrag nicht leisten (BVerwG, Beschl. v. 25. November 1987 - 5 B 43.86 -, juris Rn. 5 unter Hinweis auf Urt. v. 27. Oktober 1977 - 5 C 9.77 -, BVerwGE 55, 23).
- OVG Sachsen, 30.09.2013 - 1 A 152/13
Vorausleistung von Ausbildungsförderung, rückwirkende Leistungen, unverzügliche …
Der Senat (vgl. rechtskräftiges Senatsurt. v. 5. Juli 2013 - 1 A 86/13 -, juris Rn. 27) geht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, dass es für einen Anspruch auf - wie vorliegend geltend gemacht - rückwirkende Vorausleistungen notwendig und ausreichend ist, dass der Auszubildende unverzüglich nach Bekanntwerden, welcher Unterhaltsbetrag seiner Eltern angerechnet wird, glaubhaft macht, dass seine Eltern diesen Betrag nicht leisten (…BVerwG, Beschl. v. 25. November 1987 - 5 B 43.86 -, juris Rn. 5 unter Hinweis auf Urt. v. 27. Oktober 1977 - 5 C 9.77 -, BVerwGE 55, 23).Rn. 22 Soweit das Verwaltungsgericht ohne jegliche Auseinandersetzung mit der entgegenstehenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt hat, dass sich aus § 36 Abs. 1 BAföG das Erfordernis einer unverzüglichen Antragstellung nicht ergebe, weil der Wortlaut der Vorschrift nur eine Antragstellung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums für unbeachtlich erkläre (§ 36 Abs. 1 Halbsatz 2 BAföG), wird übersehen, dass es sich bei Leistungen nach § 36 BAföG nicht um Ausbildungsförderungsleistungen handelt, auf die der Auszubildende nach den allgemeinen Regelungen über die Anrechnung von Einkommen und Vermögen einen Anspruch hat, sondern um "außerordentliche" Zusatzleistungen zur Abwendung der Gefahr eines Ausbildungsabbruchs infolge aktueller Mittellosigkeit (Senatsurt. v. 5. Juli 2013 a. a. O., Rn. 26, im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 23. Februar 2010 - 5 C 2.09 -, juris Rn. 25).
Rn. 25 Aufgrund der schuldhaft verspäteten Antragstellung steht ihm ein Anspruch auf rückwirkende Leistungen nach § 36 Abs. 1 BAföG, wie er in diesem Verfahren geltend gemacht wurde, auch dann nicht zu, wenn der Kläger im streitgegenständlichen Zeitraum tatsächlich bedürftig gewesen sein sollte (Senatsurt. v. 5. Juli 2013 a. a. O., Rn. 29 a. E.).
Es ist im Rahmen des § 36 BAföG daher nicht nur irrelevant, aus welchen Gründen Eltern eines Auszubildenden diesem den Anrechnungsbetrag nicht zahlen, und ob dies bezogen auf die zivilrechtliche Unterhaltspflicht zu Recht oder zu Unrecht erfolgt (Senatsurt. v. 5. Juli 2013 a. a. O., Rn. 25 a. E.), sondern auch aus welchen Gründen der Anrechungsbetrag gezahlt wird.
Rn. 28 Der Senat hat in seinem Urteil vom 5. Juli 2013 - 1 A 86/13 - zur Frage der analogen Anwendung des § 11 Abs. 2 a BAföG Folgendes ausgeführt:.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2015 - 12 A 388/14
Auskunftsbegehren des Förderungsamts gegenüber dem Auszubildenden bzgl. der …
Rn. 20 Nr. 27, juris; SächsOVG, Urteil vom 5. Juli 2013 - 1 A 86/13 -, juris; Humborg, in: Rothe/Blanke, BAföG, a.a.O., § 11 Rn. 22; Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 5. Auflage 2014, § 11 Rn. 35. - VG Mainz, 06.02.2014 - 1 K 1489/13
Elternunabhängige Studienförderung - Unterhaltsanspruch für Masterstudiengang
Es kommt vielmehr allein darauf an, ob dieser Bedarf tatsächlich gedeckt werden kann oder nicht (BVerfG, Urteil vom 6. November 1985 - 1 BvL 47/83 -, juris, Rn.33; BVerwG…, Beschluss vom 5. Juli 1994, a.a.O., Rn. 4; SächsOVG, Urteil vom 5. Juli 2013 - 1 A 86/13 -, juris, Rn. 22; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 23. September 2009 - 4 PA 201/09 -, juris Rn. 2)).
- VG Gelsenkirchen, 22.07.2025 - 15 K 4797/24
Elternunabhängige Ausbildungsförderung, Unterhaltsanspruch, Negativ-Evidenz, …
Rn. 54 Vgl. SächsOVG, Urteil vom 5. Juli 2013 - 1 A 86/13 -, juris Rn. 25; Ramsauer, in: Stallbaum/Steinweg, 8. Aufl. 2024, BAföG § 11 Rn. 35b. - VG Potsdam, 15.11.2018 - 7 K 6313/17
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
Die Voraussetzungen einer Analogie zu § 11 Abs. 2a BAföG liegen insoweit bereits mangels Regelungslücke nicht vor, da in § 36 BAföG eine Regelung für den Fall getroffen ist, dass der angerechnete Betrag von den Eltern tatsächlich nicht geleistet wird (Sächsisches OVG, Urteil vom 5. Juli 2013 - 1 A 86/13 -, juris Rn. 25). - VG Augsburg, 17.12.2013 - Au 3 K 13.998
Elternunabhängige Ausbildungsförderung; (keine) rückwirkende Gewährung von …
Denn bei Vorausleistungen nach § 36 BAföG handelt es nicht um Ausbildungsförderungsleistungen, auf die der Auszubildende nach den allgemeinen Regelungen über die Anrechnung von Einkommen und Vermögen einen Anspruch hat, sondern um "außerordentliche" Zusatzleistungen zur Abwendung der Gefahr eines Ausbildungsabbruchs infolge aktueller Mittellosigkeit (…BVerwG, Urt. v. 23.2.2010 - 5 C 2.09 - juris; SächsOVG, U. v. 5.7.2013 - 1 A 86/13 - juris). - VG Halle, 19.10.2021 - 5 A 47/20
Ausbildungsförderung: Berechnung der Ausbildungsförderung bei Bestandskraft eines …
Denn die Vorausleistung nach § 36 BAföG ist keine Ausbildungsförderungsleistungen, auf die der Auszubildende nach den allgemeinen Regelungen über die Anrechnung von Einkommen und Vermögen einen Anspruch hat, sondern eine außerordentliche Zusatzleistung des Staates zur Abwendung der Gefahr eines Ausbildungsabbruchs infolge aktueller Mittellosigkeit (BVerwG…, Urteil vom 9. Dezember 2014 - 5 C 3.14 -, Rn. 16, juris; BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2010 - 5 C 2.09 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 5. Juli 2013 - 1 A 86/13 -, juris).
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Rechtsprechung
| VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 86/13 |
Verfahrensgang
- VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 86/13
- OVG Niedersachsen, 27.11.2014 - 13 LA 108/14
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