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Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 02.02.2009

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 02.03.2009 - 1 A 9/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7876
OVG Saarland, 02.03.2009 - 1 A 9/08 (https://dejure.org/2009,7876)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02.03.2009 - 1 A 9/08 (https://dejure.org/2009,7876)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02. März 2009 - 1 A 9/08 (https://dejure.org/2009,7876)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst; Ablieferungspflicht; Nebentätigkeit zugunsten einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt

  • Judicialis

    NtVO § 3; ; NtVO § 3 Abs. 1 Satz 2; ; NtVO § 9

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NtVO § 3; NtVO § 3 Abs. 1 Satz 2; NtVO § 9
    Die Ablieferungspflicht für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst gilt auch für die Nebentätigkeit eines Beamten zugunsten des Saarländischen Rundfunks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltung der Ablieferungspflicht für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst für die Nebentätigkeit eines Beamten zugunsten des Saarländischen Rundfunks; Eingriff in den Schutzbereich der Rundfunkfreiheit durch die Ablieferungspflicht für Nebentätigkeiten; Analoge ...

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus OVG Saarland, 02.03.2009 - 1 A 9/08
    (BVerfG, Beschluss vom 25.11.1980 - 2 BvL 7/76 u.a. -, BVerfGE 55, 207) Die Einschränkung der Nebenverdienstmöglichkeiten des Beamten im öffentlichen Dienst entspricht dem Alimentationsprinzip und der einheitlichen und umfassenden Dienstleistungspflicht des Beamten.

    (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 11.9.2008 - 2 B 43/08 - m.w.N ., zitiert nach JurisBVerfG, Beschluss vom 25.11.1980, a.a.O. zur entsprechenden Vorschrift im Beamtengesetz Nordrhein-Westfalens) Anhaltspunkte dafür, dass dies auf § 3 Abs. 1 Satz 2 NtVO zutrifft, sind jedoch weder vorgetragen noch ersichtlich.

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.03.2009 - 1 A 9/08
    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.6.2000 - 1 BvR 803/00 -, NVwZ 2000, 163, sowie BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838) Daran fehlt es hier.
  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81

    Programmförderung beim Südwestfunk - Presseauskunft, § 4 PresseG, Art. 5 Abs. 1 …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.03.2009 - 1 A 9/08
    In der zitierten Entscheidung (OVG des Saarlandes…, Urteil vom 1.4.1998 - 8 R 27/96 -, AS Bd. 27, S. 182 ff.) wird unter ausführlicher Darlegung der Besonderheiten der zu entscheidenden Fallkonstellation unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 13.12.1984 - 7 C 139/81 -, BVerwGE 70, 310, NJW 1985, 1655) u.a. ausgeführt, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten für den Bereich der Rundfunksendungen einschließlich der Haushaltswirtschaft aus dem Behördenbegriff des § 4 Abs. 1 SPresseG ausgeklammert seien und damit nicht der Auskunftspflicht gegenüber der Presse unterlägen.
  • BVerwG, 11.09.2008 - 2 B 43.08

    Anrechenbarkeit von Zeiten gleichwertiger Tätigkeiten als Lehrer an öffentlichen …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.03.2009 - 1 A 9/08
    (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 11.9.2008 - 2 B 43/08 - m.w.N ., zitiert nach JurisBVerfG…, Beschluss vom 25.11.1980, a.a.O. zur entsprechenden Vorschrift im Beamtengesetz Nordrhein-Westfalens) Anhaltspunkte dafür, dass dies auf § 3 Abs. 1 Satz 2 NtVO zutrifft, sind jedoch weder vorgetragen noch ersichtlich.
  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 17.02

    Beamter; Hochschullehrer; Nebentätigkeit; Pflicht zur Abführung erzielter …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.03.2009 - 1 A 9/08
    (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.7.2003 - 2 C 17/02 -, NVwZ-RR 2004, 49).
  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 47.02

    Beamter; Hochschullehrer; Nebentätigkeit; Pflicht zur Abführung erzielter …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.03.2009 - 1 A 9/08
    (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.7.2003 - 2 C 47/02 -, ZBR 2004, 53 zu der entsprechenden Regelung in Rheinland-Pfalz; Juncker, Saarländisches Beamtenrecht, Stand: September 2008, § 3 Nebentätigkeitsverordnung, Anm. 1) Der Saarländische Rundfunk ist aber gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Saarländisches Mediengesetz eine rechtsfähige, gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts.
  • OVG Saarland, 01.04.1998 - 8 R 27/96

    Eigengesellschaften; Presse; Auskunftspflichtigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 02.03.2009 - 1 A 9/08
    In der zitierten Entscheidung (OVG des Saarlandes, Urteil vom 1.4.1998 - 8 R 27/96 -, AS Bd. 27, S. 182 ff.) wird unter ausführlicher Darlegung der Besonderheiten der zu entscheidenden Fallkonstellation unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 13.12.1984 - 7 C 139/81 -, BVerwGE 70, 310, NJW 1985, 1655) u.a. ausgeführt, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten für den Bereich der Rundfunksendungen einschließlich der Haushaltswirtschaft aus dem Behördenbegriff des § 4 Abs. 1 SPresseG ausgeklammert seien und damit nicht der Auskunftspflicht gegenüber der Presse unterlägen.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2010 - 4 S 471/10

    Ablieferung von aus Nebentätigkeiten erlangten Vergütungen

    Eine darüber hinausgehende Alimentierung aus öffentlichen Kassen - gleich aus welchen - soll mit den Ablieferungspflichten aus Nebentätigkeiten weitgehend verhindert werden (vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 02.03.2009 - 1 A 9/08 -, LKRZ 2009, 23).
  • OVG Saarland, 21.11.2016 - 1 D 291/16

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht - Festsetzungsbescheid des …

    Rn. 5 OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.3.2009 - 1 A 9/08 - Schmitz in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage, § 2 Rdnr. 22.
  • VG Saarlouis, 07.08.2025 - 1 K 1161/24

    Keine rückwirkende Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnung …

    Rn. 61 Vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.11.2016, 1 D 291/16, juris, Rn. 4 ff., und Beschluss vom 02.03.2009, 1 A 9/08, Rn. 7. Auch zur gleichlautenden ba-wü Regelung: VGH BaWü, Urteil vom 18.10.2017, 2 S 114/17 = BeckRS 2016, 127707, Rn. 21.
  • VG Düsseldorf, 26.05.2020 - 27 K 4559/19
    Rn. 33 OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.3.2009 - 1 A 9/08 - Schmitz in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage, § 2 Rdnr. 22.
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 02.02.2009 - 1 A 9/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28944
VG Lüneburg, 02.02.2009 - 1 A 9/08 (https://dejure.org/2009,28944)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 02.02.2009 - 1 A 9/08 (https://dejure.org/2009,28944)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 02. Februar 2009 - 1 A 9/08 (https://dejure.org/2009,28944)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anspruch eines Polizeibeamten auf freie Heilfürsorge nach Reaktivierung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    224 II ; NBG; 224 II Nr. 2 ; NBG; 75 ; VwGO
    Beamte; Fürsorgepflicht; Heilfürsorge, freie; Reaktivierung; Landesdienst; Ruhestandsbeamter; Ruhestandsbeamtenverhältnis; Dienstzeit, aktive; Treu und Glauben; venire contra factum proprium; Vor- und Fürsorge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • VG Lüneburg, 20.06.2007 - 1 A 302/04

    Polizeidienst; Polizeivollzugsdienst; Wiederverwendung; Ruhestand; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 02.02.2009 - 1 A 9/08
    Auch die hiergegen gerichtete Klage hatte auf der Grundlage der von der Kammer eingeholten medizinischen Gutachten Erfolg (Urteil der Kammer vom Urteil vom 20.7.2007 - 1 A 302/04 -).

    auf eindeutig rechtswidrige Weise (siehe dazu das ergangenen Urteil vom 10.9.2002 nebst Beschluss des Nds. OVG v. 12.1.2004 - 5 LB 357/03 - sowie das Urteil vom 20.7.2007 - 1 A 302/04 - zur rechtswidrigen Anwendung der PDV 300 im Falle der Reaktivierung).

  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 17.90

    Feuerwehrzulage - Einsatzdienst - Brandbekämpfungsdienst - Hilfeleistungsdienst

    Auszug aus VG Lüneburg, 02.02.2009 - 1 A 9/08
    Die Vor- und Fürsorge des Dienstherrn ist Grund und Ursprung der Gewährung einer freien Heilfürsorge (BVerwGE 88, 337), durch die berufstypischen Erschwernissen begegnet werden soll.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 4 S 1438/03

    Kommunaler Wahlbeamter; Ablauf der Amtszeit; erneute Berufung

    Auszug aus VG Lüneburg, 02.02.2009 - 1 A 9/08
    Vgl. insoweit VGH Mannheim, Urt. v. 14.9.2004 - 4 S 1438/03 - :.
  • BVerwG, 27.11.2003 - 2 C 37.02

    Polizeivollzugsbeamter; freie Heilfürsorge; Kostenbeteiligung; prozentualer Abzug …

    Auszug aus VG Lüneburg, 02.02.2009 - 1 A 9/08
    Die Heranziehung der heilfürsorgeberechtigten Beamten zu den Kosten der Heilfürsorge durch Auszahlung eines geringfügig gekürzten Grundgehalts, so wie das beim Kläger der Fall ist, verstößt letztlich nicht gegen höherrangiges Recht - jedenfalls dann nicht, wenn diese Beamten zwischen Heilfürsorge- und Beihilfeberechtigung wählen können (BVerwG, NVwZ-RR 2004, 508 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2002 - 5 LB 3648/01

    Anrechnung; Eigenbeteiligung; Grundgehalt; Heilfürsorge

    Auszug aus VG Lüneburg, 02.02.2009 - 1 A 9/08
    2.4 Zudem ist der Anspruch auf Heilfürsorge ein solcher, welcher der Fürsorgepflicht des Dienstherrn entspringt, nicht der Alimentationspflicht (Nds. OVG v. 25.6.2002 - 5 LB 3648/01 -).
  • VG Lüneburg, 10.09.2002 - 1 A 314/01

    Beamter; Dienstpflichten; Dienstvergehen; Dienstverhältnis; disziplinarrechtliche …

    Auszug aus VG Lüneburg, 02.02.2009 - 1 A 9/08
    Vielmehr war die Berufung auf "zwingende dienstliche Gründe" iSv unabweisbaren Gründen des Dienstbetriebes, die eine Reaktivierung ausgeschlossen hätten, in gar keiner Weise tragfähig, wie die Gründe des Urteils der Kammer vom 10. September 2002 - 1 A 314/01 - in aller Deutlichkeit belegen (S. 8 d. gen. Urteils): Mit einem "allgemein gehaltenen Unwerturteil" zur Person des Klägers sind die Besonderheiten des Wiederverwendungsanspruchs aus § 59 Abs. 2 NBG seitens der Beklagten verkannt und missachtet worden (S. 6 des gen. Urteils).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LB 247/09

    Ununterbrochene Tätigkeit eines Polizeivollzugsbeamten im aktiven Dienst als …

    Das Verwaltungsgericht hat der Klage mit Urteil vom 2. Februar 2009 (1 A 9/08) stattgegeben und die Beklagte verpflichtet, dem Kläger freie Heilfürsorge gemäß § 224 Abs. 2 NBG (a.F.) zu gewähren, und es hat festgestellt, dass diese Rechtspflicht ab dem Monat September 2007 bestehe und zu erfüllen sei.
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