Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2016 - 1 A 952/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst i.R.d. Gleichwertigkeitsprüfung des Abschlusses "Diplom-Betriebswirt"
- rechtsportal.de
Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst i.R.d. Gleichwertigkeitsprüfung des Abschlusses "Diplom-Betriebswirt"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst i.R.d. Gleichwertigkeitsprüfung des Abschlusses "Diplom-Betriebswirt"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 19.03.2015 - 15 K 6845/13
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2016 - 1 A 952/15
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13
Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2016 - 1 A 952/15
Rn. 10 Vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 6. November 2014 - 2 B 97.13 -, ZBR 2015, 87 = juris, Rn. 19, m. w. N. - BVerwG, 03.06.2014 - 2 B 105.12
Erledigung einer Zurruhesetzungsverfügung; Verhältnismäßigkeit einer …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2016 - 1 A 952/15
Rn. 12 Vgl. allgemein etwa BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 B 105.12 -, Buchholz 232.0 § 44 BBG 2009 Nr. 3 = juris, Rn. 26, m. w. N. - VG Arnsberg, 12.11.2010 - 12 K 2834/09
Abgeschlossenes Diplom-Studium an einer Berufsakademie als Zugangsberechtigung zu …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2016 - 1 A 952/15
Unter Bezugnahme auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 12. November 2010 - 12 K 2834/09 - macht die Beklagte zudem geltend, "selbst hochschulrechtlich" führe eine Nachgraduierung nicht zu denselben Berechtigungen wie Hochschulabschlüsse.
- OVG Thüringen, 08.01.2020 - 2 EO 257/19
Gleichwertigkeit eines Abschlusses als Diplom-Verwaltungswirt (FH) gegenüber …
Rn. 18 Auch wenn man die amtliche Begründung zum Gesetzentwurf (…zu § 17 Abs. 5 BBG, BT-Drucks. 16/7076, S. 104) nur zur Auslegung heranzieht und den Bestimmungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung und den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz für die Gesetzesauslegung keine bindende, sondern nur indizielle Bedeutung zumisst (vgl. OVG NW, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 A 952/15 - Juris, Rn. 16), besteht jedenfalls im Hinblick auf den hier zu beurteilenden Fachhochschulabschluss des Antragstellers kein Ansatzpunkt, von dieser grundsätzlichen Wertung abzuweichen. - VGH Hessen, 17.09.2024 - 1 A 626/23
Zugang einer Lehrerin des gehobenen Dienstes zum höheren wissenschaftlichen …
Auch wenn den Beschlüssen der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz keine Bindungswirkung für die Gerichte zukommt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 6. Januar 1999 - 6 B 19/98 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 A 952/15 -, juris Rn. 16; Thür.OVG…, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 1 KO 19/94 -, juris Rn. 44), können sie bei der Auslegung von landesrechtlichen Normen - wie hier - herangezogen werden (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 8. Juni 2016 - 1 A 952/15 -, juris Rn. 16 …und vom 19. März 2014 - 19 B 148/14 -, juris Rn. 15).
- VG Meiningen, 16.03.2021 - 8 K 832/19
Hochschulen sind Universitäten und ihnen gleichgestellte Hochschulen, nicht …
Rn. 38 Aus den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz betreffend die Lehrerausbildung ergibt sich, auch wenn man diesen für die Gesetzesauslegung keine bindende, sondern nur indizielle Bedeutung zumisst (vgl. ThürOVG, B. v. 08.01.2020 - 2 EO 257/19 -, ThürVBl 2020, S. 262 f, unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 08.06.2016 - 1 A 952/15 -, juris Rn. 16), dass diese Ausbildung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule zu erfolgen hat.
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