Rechtsprechung
| BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 1/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sitze im Aufsichtsrat - Konzern - Herrschendes Unternehmen - Arbeitnehmervertreter - Oberes Bundesgericht - Abweichung von bisheriger Rechtsprechung
Verfahrensgang
- LAG Hamburg, 09.01.1963 - 1 TaBV 4/62
- BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 1/63
Papierfundstellen
- DB 1964, 265
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BAG, 15.02.1962 - 2 AZR 322/60
Krankengeldzuschuß - Schlechtwetterperiode
Auszug aus BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 1/63
2) Ein oberes Hundesgericht soll von seiner bisherigen Rechtsprechung nicht abweichen, wenn sowohl für die eine wie für die andere Ansicht gute Gründe sprechen (Bestätigung von BAG 12, 278)" .Soweit es dagegen die Auffassung vertritt, daß das Gesetz von reinen Mehrheitswahlrecht ausgehe, ob wohl es sich nach übereinstimmender und zutreffender Ansicht aller am vorliegenden Verfahren beteiligten nicht um einen Grenzfall im Sinne der Entscheidung AP Nr" 10 zu § 76 BetrVG (vgl« Leitsatz 5) handelt, kann dem nicht gefolgt werden0 Liese Auffassung wird der Matur des Konzerns nicht gerecht, die dafür spricht, daß alle Gruppen vertreten sein müssen, über deren Belange im Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens nun einmal Beschlüsse gefaßt werden können" Zwar ist das nicht schon aus dem Gesetzeswortlaut zu entnehmen" Es entspricht jedoch dem Sinn des Gesetzes" Trotz aller hiergegen im Schrifttum und im angefochtenen Beschluß aufgeführten Bedenken muß deshalb bei dieser Ansicht verblieben werden" Las rechtfertigt sich auch daraus, daß ein oberes Eundesgericht von sei ner bisherigen Rechtsprechung nicht abweichen soll, wenn sowohl für die eine wie für die andere Ansicht gute Gründe sprechen (BAG 12, 278 /?84/285,7 = AP Er" 35 zu § 1 ArbKrankhG)".
Auch in dieser Hinsicht schlägt im übrigen der in BAG 12, 278 ausgesprochene Gedanke durch" Andern falls würde eine Hechtsverwirrung entstehen, die zu verhüten vornehmlich die Aufgabe der oberen Bundesgerichte ist" Nicht zuletzt auf dem hier vorliegenden Gebiet ist aber die Rechtssicherheit besonders not wendig" Das folgt aus der erheblichen Tragweite von Aufsichtsratsbeschlüssen".
- BAG, 10.11.1954 - 1 ABR 24/54
Konzernrecht: Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat
Auszug aus BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 1/63
1) Die Besetzung der den Arbeitnehmern zustellenden Sitz--- im Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens eines Konzerns nach § 76 BetrVG hat derart zu erfolgen, daß in der Regel der erste Platz einem Arbeitnehmer des herrschenden, der zweite Platz einem Arbeit nehmer eines beherrschten Unternehmens gebührt, wo bei von diesen beiden Arbeitnehmern der eine Ar beiter, der andere Angestellter sein muß (Bestäti gung von BAG 1, 166; 1, 182; BAG AP Hin 10 zu § 76 BetrVG)" Die Besetzung der etwaigen weiteren für Arbeitnehmervertreter bestimmten Plätze richtet sich danach, wer von den übrigen Kandidaten die meisten Stimmen erhalten hat" .Der erkennende Senat hat sich in den Entscheidungen BAG 1, 166 (= AP Hr. 2 zu § 76 BetrVG) und BAG 1, 182 (= AP Nr" 3 zu § 76 EetrVG) keiner dieser beiden Meinungen angeschlossen.
i s a nehmern der eine Arbeiters der andere Angestellter sein muß« Diese Entscheidungen sind lebhafter Kritik begegnet" (VgloS Eroehlich-Y/agner, BB 55, 228; Osswald, BIStSozArbR 55, 237; Badke, AuH 58, 161; Hueck, AR Blattei, Betriebsverfassung XY, Vertretung im Aufsiclitsrat, Entscheidung 4; Dietz JZ 55, 178; Osswald, SAE 55, 73; Eitting BAB1 55, 143; Schunck, KJW 55, 700; Kauffmann, Betrieb 55, 1164; Maus, Handbuch des Arbeitsrechts VIII, 555; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 6" Auf1., Band 2 S« 890; Dietz, BetrVG, 3 Aufl., § 76 Anm" 57; Galperin-Siebert, BetrVG, 3= Aufl", § 76 Anm" 37; Eitting-Kraegeloh, BetrVG, 5c Aufl", § 76 Anm0 77)" Der Senat hatte sich mit der Frage der Aufsichts ratsbesetzung im Konzern durch die Arbeitnehmervertreter sodann nochmals in der Entscheidung AP Nr" 10 zu § 76 BetrVG zu befassen" Er hat dabei die Eedenken gewürdigt, die gegen seine frühere Auffassung ins Feld geführt werden können" Gleichwohl ist er im Grundsatz bei dieser Ansicht verblieben" Lediglich für besondere Fälle, in denen die Zahl der Arbeitnehmer des herrschen den Unternehmens in einem so auffälligen Mißverhältnis zur Arbeitnehmerzahl der beherrschten Unternehmen steht, daß ein schutzwertes Interesse, an dem vom Senat aufgesteilten Grundprinzip festzuhalten, nicht gegeben ist, hat er das reine Mehrheitsprinzip für anwendbar erklärt" Auch dieser Beschluß des erkennenden Senats ist nicht ohne Kritik geblieben" So wird er von Eitting-ICraegeloh- Auffarth, BetrVG, 6" Aufl", § 76 Anm" 77; Galperin- Siebert, BetrVG, 4" Aufl", § 76 Anm" 37; Spieker, AuR 61, 33; Radke, AuR 61, 62 abgelehnt" Dagegen wird er von Küchenhoff in der Anm" zu AP Nr« 10 zu § 76 BetrVG, teilweise auch von Wiedemann, SAE 62, 73, gebilligt« Die gegen die Rechtsprechung des Senats angeführten Argumente sind teilweise ohne Überzeugungskraft" So trifft es insbesondere nicht zu, was Radke aus den Gesetzesmaterialien herauslesen will" Er verweist auf r.
- BAG, 03.12.1954 - 1 ABR 23/54
Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung einer Betriebsratswahl
Auszug aus BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 1/63
Der erkennende Senat hat sich in den Entscheidungen BAG 1, 166 (= AP Hr. 2 zu § 76 BetrVG) und BAG 1, 182 (= AP Nr" 3 zu § 76 EetrVG) keiner dieser beiden Meinungen angeschlossen. - ArbG Hamburg, 14.09.1962 - 2 BV 12/62
Auszug aus BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 1/63
die Beschlüsse des landesa.rbeitsgerichts Hamburg von 9o Januar 1963" 1 Ta BV 4/62, und des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14, September 1962, 2 BV 12/62, aufgehobeno.
- BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
Weiterbeschäftigung - Kündigungsrechtsstreit - Kündigungsschutzprozeß - Anspruch …
Aus diesem Grunde hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, ein oberstes Bundesgericht solle von seiner bisherigen Rechtsprechung nicht abweichen, wenn sowohl für die eine wie für die andere Ansicht gute Gründe sprechen (BAG 12, 278 = AP Nr. 35 zu § 1 ArbKrankhG und BAG Beschluß vom 17. Oktober 1963 - 1 ABR 1/63 - AP Nr. 13 zu § 76 BetrVG). - LAG Niedersachsen, 11.06.2001 - 5 Sa 1832/00
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung
Bei einer durch gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung ausgeformten Auslegung treten die Rechtswerte der Rechtssicherheit und des Vertrauenschutzes in den Vordergrund und verlangen im Allgemeinen ein Festhalten an der eingeschlagenen Rechtsentwicklung (vgl. BAG 17.10.1963 - 1 ABR 1/63 - AP Nr. 13 zu § 76 BetrVG und BGHZ - GS - 85, 64, 87, 150, 155). - BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 3/83
Service Dependants als örtliche Arbeitskräfte - Anwendbarkeit des britischen …
Von diesem Grundsatz haben sich die Senate des Bundesarbeitsgerichts wiederholt leiten lassen (vgl. Urteil des Zweiten Senats vom 15. Februar 1962, BAG 12, 278 = AP Nr. 35 zu § 1 ArbKrankhG; Beschluß des Ersten Senats vom 17. Oktober 1963 - 1 ABR 1/63 - AP Nr. 13 zu § 76 BetrVG; Urteil des Fünften Senats vom 23. Februar 1967 - 5 AZR 234/66 - AP Nr. 57 zu § 611 BGB Gratifikation).
- LAG Hamm, 23.11.1995 - 17 Sa 44/95
Personalrat: Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeitverteilung
Denn das Bundesarbeitsgericht hat auch entschieden, dass aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes selbst ein Überstes Bundesgericht von seiner bisherigen Rechtsprechung nicht abweichen soll, wenn sowohl für die eine wie für die andere Ansicht gute Gründe sprechen (BAG, Beschluss vom 17.10.1963 - 1 ABR 1/63 -, AP Nr. 13 zu § 76 BetrVG 1952 ). - BFH, 03.07.1964 - VI 346/62 U
Steuerliche Behandlung einer Abfindung eines aus einer Personengesellschaft …
Desgleichen hat das Bundesarbeitsgericht diesen Gesichtspunkt ausdrücklich als Richtschnur seiner Rechtsprechung anerkannt (vgl. Entscheidung 2 AZR 322/60 vom 15. Februar 1962, Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts Bd. 12 S. 278; 1 ABR 1/63 vom 17. Oktober 1963, Wertpapier-Mitteilungen 1964 S. 467). - BSG, 29.10.1975 - 12 RJ 290/72
Wartezeit - Anrechnung - Vertriebener - Erstattung von Beiträgen - Abweichung von …
Ein oberster Gerichtshof des Bundes soll von seiner bisherigen Rechtsprechung nicht abweichen, wenn sowohl für die eine als auch für die andere Ansicht gute Gründe sprechen (Anschluß an BAG 15.02.1962 2 AZR 322/60 = BAGE 12, 278; BAG 17.10.1963 1 ABR 1/63 = AP Nr. 13 zu § 76 BetrVG). - BFH, 28.08.1964 - VI 177/62 U
Vollamortisation im Sinne eines geldwerten Vorteils nach dem …
Auch das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Rechtsprechung entsprechende Gedanken zum Ausdruck gebracht (siehe Urteil 2 AZR 322/60 vom 15. Februar 1962, Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts Bd. 12 S. 278; Beschluß 1 ABR 1/63 vom 17. Oktober 1963, Wertpapier-Mitteilungen 1964 S. 467). - BFH, 15.03.1973 - VIII R 58/69
Erwerb eines unfertigen Gebäudes - AfA - Fehlende Begünstigung
Im übrigen folgt der Senat der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts, das aus der Funktion eines obersten Bundesgerichts, eine stetige richtungsweisende einheitliche Linie der Rechtsprechung zu entwickeln, gefolgert hat, es solle von einer Rechtsprechung nicht abweichen, wenn sowohl für die eine wie die andere Ansicht gute Gründe sprächen (vgl. Urteile vom 15. Februar 1962 II AZR 322/60, BAGE 12, 278 [284], und vom 17. Oktober 1963 1 ABR 1/63, Nachschlagewerk des Bundesarbeitgerichts, Arbeitsrechtliche Praxis, Nr. 13 zu § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes mit zustimmender Anmerkung von A. Hueck;… desgleichen Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Aufl., § 132, Anm. 14; vgl. ferner Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung, Einführung zur Finanzgerichtsordnung Anm. 16 S. 1546).
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