Rechtsprechung
| BAG, 28.05.1974 - 1 ABR 101/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einblicksrecht - Bruttolohnliste - Bruttogehaltsliste - Außertarifliche Angestellte - Darlegungspflicht - Interesse - Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit - Erforderlichkeit
Verfahrensgang
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.1973 - 1 (2) TaBV 8/73
- BAG, 28.05.1974 - 1 ABR 101/73
Papierfundstellen
- BB 1974, 1206
- DB 1974, 1868
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 7/73
Betriebsausschuß - Kleinbetrieb - Betriebsratsmitglieder - Einblicksrecht - …
Auszug aus BAG, 28.05.1974 - 1 ABR 101/73
Das Wort "erforderliche" Unterlagen bezieht sich nur auf o CT den Umfang der zur Verfügung zu stellenden Unterla nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 (Bestätigung de Beschlusses vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 -) .1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats braucht der Betriebsrat entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde grundsätzlich keinen schlüssigen Anlaß mehr für das Einblicks recht in die Lohn- und Gehaltslisten zu nennen, nachdem im neuen Betriebsverfassungsgesetz über die frühere gesetzliche Regelung des Informationsrechts hinaus jetztdiese Befugnis "jederzeit" ausgeübt werden kann (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 11. Juli 1972, AP Nr. 1 zu § 80 BetrVG 1972 und 18. September 1973 ~ 1 ABR 7/73 - [demnächst] AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972, beide Entscheidungen auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
- BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79
Einblicksrecht - Vergütungsbestandteil - AUßertarifliche Vergütung - …
Seine frühere gegenteilige Rechtsprechung (Beschluß vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73-, BAG 25, 292 = AP Nr. 3 zu§ 80 BetrVG 1972 und vom28. Mai 1974 - 1 ABR 101/73 -, AP Nr. 7 zu § 80 BetrVG 1972) gibt der Senat auf.Dafür spreche vielmehr eine tatsächliche Vermutung, sofern nicht der Arbeitgeber einen konkreten gegenteiligen Vortrag bringe (Beschluß vom 28. Mai 1974 - 1 ABR 101/73 -, AP Nr. 7 zu § 80 BetrVG 1972 /zu II 2 der Gründ§ 7) .
- BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 77/83
Betriebsrat - Lärmbelästigung - Lärmschutz - Messung von Lärm
Diese Voraussetzung bezieht sich auf den Umfang der Unterlagen (BAG Beschluß vom 28. Mai 1974 - 1 ABR 101/73 - AP Nr. 7 zu § 80 BetrVG 1972). - BAG, 03.12.1981 - 6 ABR 60/79
Betriebsrat
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich der Auffassung des erkennenden Senats zum Einblicksrecht in Listen individuell vereinbarter übertariflicher Vergütungsbestandteile mit Beschluß vom 30. Juni 1981 (- 1 ABR 26/79 - AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972) angeschlossen, seine frühere hierzu z.T. ent ge genstehende Rechtsprechung (Beschlüsse vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - BAG 25, 292 = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 28. Mai 1974 - 1 ABR 101/73 - AP Nr. 7 zu § 80 BetrVG) aufgegeben und ausgesprochen, daß das Einblicksrecht des Betriebsrats sich auch auf außertariflich vereinbarte Vergütungen bezieht und das Einblicksrecht auch für diesen Personenkreis nicht von der Darlegung eines besonderen Anlasses durch den Betriebsrat abhängt.
- BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 24/80 Das hat der Senat ebenfalls in dem oben erwähnten Beschluß vom 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - im Anschluß an den Beschluß des Sechsten Senats vom 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - ([dem nächst] AP Nr. 12 zu § 80 BetrVG 1972) entschieden und unter Aufgabe der früheren gegenteiligen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 -, BAG 25, 292 = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972, und vom 28. Mai 1974 - 1 ABR 101/73 -, AP Nr. 7 zu § 80 BetrVG 1972) ausgespro- 7.
- BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 10/80 Das hat der Senat ebenfalls in dem oben erwähnten Beschluß vom 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - im Anschluß an den Beschluß des Sechsten Senats vom 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - ([dem nächst] AP Nr. 12 zu § 80 BetrVG 1972) entschieden und unter Aufgabe der früheren gegenteiligen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 -, BAG 23, 292 = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972, und vom 28. Mai 1974 - 1 ABR 101/73 -, AP Nr. 7 zu § 80 BetrVG 1972) ausgesprochen, daß dies auch für das vom Antragsteller im vorliegen den Verfahren allerdings nicht begehrte Einblicksrecht in die Listen der Bruttogehälter außertariflicher Angestellter gilt.
- LAG Hessen, 15.04.1980 - 4 TaBV 72/79 Die tatsächliche Vermutung, wonach insbesondere bei größeren Betrieben auch bei übertariflichen Lohnzahlungen das Vorliegen einer kollektiven oder kollektivähnlichen Regelung angenommen wird (vgl BAG 1974-05-28 1 ABR 101/73 = AP Nr. 7 zu § 80 BetrVG) ist durch gegenteiligen konkreten Sachvortrag widerlegbar.
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