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Rechtsprechung
   BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 11/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,34700
BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 11/18 (https://dejure.org/2019,34700)
BAG, Entscheidung vom 22.10.2019 - 1 ABR 11/18 (https://dejure.org/2019,34700)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 2019 - 1 ABR 11/18 (https://dejure.org/2019,34700)
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Volltextveröffentlichungen (15)

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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Wegezeiten - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wegezeiten - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG
    Wegezeiten - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Arbeitszeitvolumen; Außerbetriebliche Wegezeiten als Teil der privaten Lebensführung; Kein Mitbestimmungsrecht bei außerbetrieblichen Wegezeiten auch bei Mitführung betrieblicher Arbeitsmittel oder beim Tragen von ...

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Wegzeiten keine tägliche Arbeitszeit

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • der-rechtsberater.de

    Weg zur Arbeitsstelle keine Arbeitszeit im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Außerbetriebliche Wegezeiten; Mitbestimmung des Betriebsrats

  • rechtsportal.de

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Arbeitszeitvolumen

  • datenbank.nwb.de

    Wegezeiten - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wegezeiten - und die Mitbestimmung des Betriebsrats

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wegezeiten: Mitbestimmung des Betriebsrats

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerbetriebliche Wegezeiten - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Mitbestimmung bei Wegezeiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zurücklegen des Weges zum Arbeitsort als Arbeitszeit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Mitbestimmung bei Wegezeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 355
  • NZA 2020, 325
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (14)

  • BAG, 17.11.2015 - 1 ABR 76/13

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Umkleidezeiten

    Auszug aus BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 11/18
    Er bestimmt sich vielmehr nach dem Zweck des Mitbestimmungsrechts (vgl. dazu BAG 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 - Rn. 24 mwN, BAGE 153, 225).

    Es geht um die Festlegung des Zeitraums, während dessen der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Erfüllung seiner vertraglichen Hauptleistungspflichten verlangen und dieser sie ihm ggf. mit der Folge des § 293 BGB anbieten kann (vgl. BAG 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 - Rn. 24, aaO).

    In einer solchen Konstellation stellt auch die erforderliche Zeit für das Zurücklegen von innerbetrieblichen Wegen im Zusammenhang mit der Entgegennahme und der Abgabe von arbeitsnotwendigen Betriebsmitteln betriebliche Arbeitszeit iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG dar (dazu BAG 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 - Rn. 40, BAGE 153, 225)..

  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06

    Mitbestimmung bei Dienstreisen

    Auszug aus BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 11/18
    Der Begriff der betriebsverfassungsrechtlichen "Arbeitszeit" in § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ist - ebenso wie der in § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG - nicht gänzlich deckungsgleich mit dem Begriff der vergütungspflichtigen Arbeitszeit, der Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz oder dem nach der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung - Arbeitszeitrichtlinie - (BAG 14. November 2006 - 1 ABR 5/06 - Rn. 26, BAGE 120, 162).

    "Arbeit" ist eine Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG 14. November 2006 - 1 ABR 5/06 - Rn. 28 mwN, aaO).

  • BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02

    Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

    Auszug aus BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 11/18
    Rn. 23 bb) Der Umfang des - mitbestimmt zu verteilenden - Arbeitszeitvolumens unterliegt dagegen nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats (vgl. BAG 22. Juli 2003 - 1 ABR 28/02 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 107, 78).

    Ebenso wenig ist die rechtliche Bewertung von Zeitspannen oder bestimmten Tätigkeiten als Arbeitszeit möglicher Gegenstand betrieblicher Regelungen (vgl. BAG 22. Juli 2003 - 1 ABR 28/02 - zu B II 2 b aa der Gründe, aaO; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 603/01 - zu I 3 b dd der Gründe, BAGE 103, 197).

  • EuGH, 10.09.2015 - C-266/14

    Die Fahrten, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort zwischen …

    Auszug aus BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 11/18
    Soweit der Betriebsrat auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Gerichtshof) vom 10. September 2015 (- C-266/14 - [Federación de Servicios Prirados del sindicato Comisiones obreras]) abhebt, wonach unter bestimmten Umständen die Fahrzeit für die täglichen Fahrten zwischen dem Wohnort des Arbeitnehmers und dem Standort des ersten und letzten Kunden eines Arbeitstags Arbeitszeit iSd. Art. 2 Nr. 1 der Arbeitszeitrichtlinie sein kann, verkennt er, dass das Fahrpersonal während der außerbetrieblichen Wege zum und vom Dienst keinen Anweisungen der Arbeitgeberin unterliegt (so aber in dem vom Gerichtshof entschiedenen Fall;… vgl. dort Rn. 39).
  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17

    Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht - Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle - …

    Auszug aus BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 11/18
    Rn. 27 (a) Durch das bloße Zurücklegen des Weges von der Wohnung (oder einem anderen, selbst gewählten Aufenthaltsort) zur Arbeitsstelle und zurück erbringt der Arbeitnehmer keine Arbeit (vgl. - zur Vergütungspflicht - BAG 25. April 2018 - 5 AZR 424/17 - Rn. 18 mwN).
  • BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05

    Kostenlast bei Lohnpfändungen

    Auszug aus BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 11/18
    Entsprechend vermag es auch nicht mitbestimmt gestaltet zu werden (vgl. BAG 18. Juli 2006 - 1 AZR 578/05 - Rn. 24 mwN, BAGE 119, 122;… zur Erwerbstätigkeit eines Arbeitnehmers bei einem anderen Arbeitgeber während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 826/13 - Rn. 11).
  • BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 255/14

    Vergütung bei Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Fahrten zwischen …

    Auszug aus BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 11/18
    Ob überhaupt und in welchem Umfang sie anfallen, hängt maßgeblich davon ab, welchen Wohn- oder Aufenthaltsort der Arbeitnehmer vor Dienstbeginn bzw. nach Dienstende selbstbestimmt wählt (vgl. BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 255/14 - Rn. 19).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen …

    Auszug aus BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 11/18
    Das Verhalten eines Arbeitnehmers im privaten Lebensbereich steht grundsätzlich außerhalb der Einflusssphäre des Arbeitgebers (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 483/07 - Rn. 58).
  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 603/01

    Arbeitsbereitschaft und Ruhepausen eines Kraftfahrers

    Auszug aus BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 11/18
    Ebenso wenig ist die rechtliche Bewertung von Zeitspannen oder bestimmten Tätigkeiten als Arbeitszeit möglicher Gegenstand betrieblicher Regelungen (…vgl. BAG 22. Juli 2003 - 1 ABR 28/02 - zu B II 2 b aa der Gründe, aaO; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 603/01 - zu I 3 b dd der Gründe, BAGE 103, 197).
  • BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10

    Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht

    Auszug aus BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 11/18
    Diese Wegezeiten sind nicht Arbeitszeiten, sondern gehören dem außerdienstlichen Bereich privater Lebensführung an (BAG 17. Januar 2012 - 1 ABR 45/10 - Rn. 30, BAGE 140, 223).
  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 4/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 826/13

    Einzelfallentscheidung zur Auslegung von Sozialplanbestimmungen über die …

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 80/12

    Unzulässige Rechtsbeschwerde - Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.10.2017 - 20 TaBV 1687/16
  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

    Ebenso wenig ist die rechtliche Bewertung von Zeitspannen oder bestimmten Tätigkeiten als Arbeitszeit möglicher Gegenstand betrieblicher Regelungen (BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 11/18 - Rn. 22 f. mwN; 22. Juli 2003 - 1 ABR 28/02 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 107, 78).
  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 25/19

    Vergütungspflichtige Arbeitszeit - Fahrtzeiten

    Ebenso wenig ist die rechtliche Bewertung von Zeitspannen oder bestimmten Tätigkeiten als Arbeitszeit möglicher Gegenstand betrieblicher Regelungen (BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 11/18 - Rn. 22 f. mwN; 22. Juli 2003 - 1 ABR 28/02 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 107, 78).
  • LAG Hessen, 31.01.2025 - 10 SLa 564/24

    Weg zur Arbeit ist keine Arbeit - auch nicht auf weitläufigem Flughafengelände

    Das heißt aber noch nicht, dass insoweit auch eine vergütungspflichtige Arbeitszeit vorliegt (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 11/18 - Rn. 31, NZA 2020, 325).

    Dies ist entschieden worden für Busfahrer in Berlin, die u.a. auch Warnwesten auf dem Weg hin zur Arbeit mitbringen mussten, wenn sie diese auch nicht - dies ergibt sich jedenfalls nicht aus dem Tatbestand - auf dem Weg anziehen mussten (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 11/18 - Rn. 29, NZA 2020, 325).

  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18

    Zulässigkeit von Feststellungsanträgen

    Das gilt auch für den im Zeitpunkt der vorliegenden Entscheidung noch nicht veröffentlichten Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2019 (- 1 ABR 11/18 -), wonach Zeiten, die das Fahrpersonal für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung bzw. jeweiligem Aufenthaltsort zum Einsetz-/Ablöseort und vom Aussetz-/Ablöseort zur Wohnung oder jeweiligem Aufenthaltsort braucht, nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen.

    Nach dem dortigen Verfahrensgegenstand haben die Betriebsparteien nicht - wie vorliegend - darüber gestritten, wie bereits mitbestimmte betriebliche Arbeitszeitfestlegungen zu verstehen sind (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 11/18 - Rn. 20).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2021 - 12 Sa 1859/19

    Regelung in einer Betriebsvereinbarung, die unbezahlte Wegezeiten zu Lasten der …

    Die rechtliche Bewertung von Zeitpannen oder bestimmten Tätigkeiten als Arbeitszeiten im Sinne dieses Mitbestimmungsrechts ist kein möglicher Gegenstand betrieblicher Regelungen (BAG, 22. Oktober 2019 - 1 ABR 11/18, juris Rn 22f; BAG, 18. März 2020 - 5 AZR 36/19, juris Rn 27).
  • LAG Köln, 01.07.2025 - 9 TaBV 25/25

    Einigungsstelle; offenkundige Unzuständigkeit; Festlegung des Orts, an dem die …

    Der Begriff der betriebsverfassungsrechtlichen "Arbeitszeit" ist nicht vollständig deckungsgleich mit dem Begriff der vergütungspflichtigen Arbeitszeit, der Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz oder dem nach der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG, sondern bestimmt sich nach dem Zweck des Mitbestimmungsrechts (BAG, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 1 ABR 11/18 -, BAGE 168, 136-146, Rn. 22), die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage ihrer Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien und für die Gestaltung ihres Privatlebens nutzbaren Zeit zur Geltung zu bringen (BAG…, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 1 ABR 71/13 -, Rn. 22, juris; BAG…, Beschluss vom 14. November 2006 - 1 ABR 5/06 -, BAGE 120, 162-172, Rn. 26; BAG…, Beschluss vom 21. Dezember 1982 - 1 ABR 14/81 -, BAGE 41, 200-209, Rn. 33).

    Arbeitszeit iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ist demgemäß der Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer seine nach der vertraglichen oder tarifvertraglichen Vereinbarung geschuldete Arbeitsleistung tatsächlich zu erbringen hat (BAG, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 1 ABR 11/18 -, BAGE 168, 136-146, Rn. 22; BAG…, Beschluss vom 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 -, BAGE 153, 225-233, Rn. 24).

    Diese Rechtsfrage ist kein möglicher Gegenstand betrieblicher Regelungen, sondern gegebenenfalls unter Heranziehung und Auslegung einschlägiger tariflicher oder arbeitsvertraglicher Regelungen zu beantworten (BAG, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 1 ABR 11/18 -, BAGE 168, 136-146, Rn. 23).

  • BAG, 17.08.2022 - 7 ABR 3/21

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Verkündung - Rügeverzicht

    Der Rechtsbeschwerdeführer muss darlegen, warum er die Begründung des Beschwerdegerichts für unrichtig hält (…st. Rspr., vgl. BAG 29. Juli 2020 - 7 ABR 27/19 - Rn. 18 mwN, BAGE 172, 1; 22. Oktober 2019 - 1 ABR 11/18 - Rn. 13, BAGE 168, 136).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2020 - 3 Sa 610/19

    Vergütung von Rüst-, Umzieh- und Wegezeiten eines Objektschützers Umgang mit …

    Das zwangsläufig variierende Volumen der Wegezeiten ist damit allein von den individuellen und aktuellen Entscheidungen des Arbeitnehmers beeinflusst (so BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 11/18 - Randnummer 27 zum Begriff Arbeitszeit im Sinn des § 87 Absatz 1 Nummer 2 Betriebsverfassungsgesetz ( BetrVG )).
  • LAG Niedersachsen, 03.03.2020 - 11 TaBV 67/19

    Abgrenzung zwischen Versetzung und Verlagerung eines Betriebsteils; …

    Der Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte stellt aber weder unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsentgelts noch dem des Arbeitsschutzes selbst "Arbeit" dar (vgl. in mitbestimmungsrechtlicher Hinsicht zuletzt BAG 22.10.19, 1 ABR 11/18, NZA 20, 325).
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