Rechtsprechung
| BAG, 30.08.1963 - 1 ABR 11/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unternehmen der Seeschiffahrt - Ausübung des aktiven Wahlrechts - Arbeitnehmer auf Schiffen - Technische Gründe - Registergericht - Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Verfahrensgang
- LAG Hamburg, 20.09.1962 - 1 TaBV 1/62
- BAG, 30.08.1963 - 1 ABR 11/62
Papierfundstellen
- BB 1963, 1421
- DB 1963, 1774
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BAG, 03.12.1954 - 1 ABR 7/54
Mitbestimmung: Anwendung der Vorschriften des BetrVG auf Unternehmen der …
- BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85
Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren
Die nicht fristgemäß wahrgenommene Anfechtungsbefugnis verleiht nach Ablauf der Ausschlußfrist von 2 Wochen keine weitere Rechtsposition, auch nicht in einem anderweit eingeleiteten Wahlanfechtungsverfahren (BVerwGE 54, 172; Otto/Bachmann, Anm. zu BAG Beschluß vom 20. Juli 1982, SAE 1983, 337, 341; vgl. auch BAG Beschluß vom 28. Januar 1975 - 1 ABR 92/73 - AP Nr. 20 zu § 37 BetrVG 1972, unter Ziff. II-3; BAGE 35, 41 [BAG 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78] und 44, 57, 61 und früher zur Aufsichtsratswahl Beschluß vom 30. August 1963 - 1 ABR 11/62 - AP Nr. 2 zu § 88 BetrVG). - BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81
Betriebsratswahl - Wahlanfechtung
Ihre Beteiligung darauf zu beschränken, daß sie das Verfahren als Antragsteller betreiben oder von sich aus dem Verfahren zur Unterstützung eines an deren Beteiligten beitreten, wie es der Senat in seiner Entscheidung vom 30. August 1963 (1 ABR 11/62, AP Nr. 2 zu § 08 BetrVG) ausgesprochen hat, ist daher nicht gerechtfertigt (so auch Grunsky, ArbGG, 4, Aufl., § 83 Rz 19;… Dietz/ Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 19 Rz 46). - LAG Baden-Württemberg, 03.10.1989 - 8 TaBV 4/89
Anfechtung der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 18.09.1970 - VII P 1.70
Beitritt im Beschlussverfahren durch Einlegung eines Rechtsmittels - Begriff des …
Nach § 83 des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 3. September 1953 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Kündigungsrechtes und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften (Erstes Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz) vom "14.- August 1969 (BGBl. I S. 1106) - ArbGG -, dessen Vorschriften über das Beschlußverfahren gemäß § 74 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 1958 (GVBl. NWS. 209) - PersVG NW - auf das gerichtliche Verfahren in personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten Anwehdung finden, ist jeder, der im Beschlußverfahren zu hören ist, Beteiligter des Verfahrens und kann, wenn seine Beteiligung unterblieben ist, seinen Beitritt durch Einlegung eines Rechtsmittels vollziehen (Beschluß des Bundesarbeitsgerichtes' vom 30. August 1963 1 ABR 11/62 - AP Nr. 2 zu § 88 BetrVG).
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