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Rechtsprechung
   BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 11/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1336
BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 11/88 (https://dejure.org/1989,1336)
BAG, Entscheidung vom 13.06.1989 - 1 ABR 11/88 (https://dejure.org/1989,1336)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 11/88 (https://dejure.org/1989,1336)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung bei einer Versetzung auf einen innerbetrieblich ausgeschriebenen Arbeitsplatz - Verweigerung der Zustimmung zu einer geplanten Versetzung durch den Betriebsrat - Ersetzung der verweigerten Zustimmung zur Versetzung - Verlust einer solchen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVerfG § 99 Abs. 2 Nr. 3
    Begriff der "sonstigen Nachteile" für im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer als Zustimmungsverweigerungsgrund nach Abs. 2 Nr. 3; Benachteiligung nicht ohne weiteres durch Versetzung eines anderen Betriebsangehörigen auf einen innerbetrieblich ausgeschriebenen Arbeitsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 937
  • BB 1989, 2119
  • BB 1989, 2328
  • DB 1990, 283
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit - …

    Auszug aus BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 11/88
    Das Landesarbeitsgericht ist dabei von der Rechtsprechung des Senats (BAGE 29, 345, 356 = AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972, zu III 5c der Gründe; BAG Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 51/77 - AP Nr. 10 zu § 99 BetrVG 1972) ausgegangen.

    Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, aus den Bewerbern die Person auszuwählen, die ihm am geeignetesten erscheint (vgl. BAGE 29, 345, 356 f. = AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972, zu III 5c der Gründe).

  • BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 44/86

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 11/88
    Es sollen deshalb auch solche Nachteile von der Belegschaft abgewehrt werden, die den Arbeitnehmern infolge Erschwerung ihrer Arbeitsbedingungen drohen (Beschluß des Senats vom 15. September 1987, BAGE 56, 108, 116 f. = AP Nr. 46 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 2c der Gründe, mit zust. Anm. Streckel, SAE 1988, 194 mit zust. Anm. Oetker; bestätigt durch Urteil des Senats vom 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - zu II 3 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Deshalb kann dahingestellt bleiben, ob die vom Betriebsrat in zweiter Instanz vorgelegte weitere ärztliche Bescheinigung vom 17. November 1987 unter dem Gesichtspunkt der Substantiierung der Zustimmungsverweigerungsgründe noch berücksichtigt werden kann (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 15. September 1987, BAGE 56, 108, 118 = AP, aaO, zu B I 2c letzter Absatz der Gründe).

  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner …

    Auszug aus BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 11/88
    Es sollen deshalb auch solche Nachteile von der Belegschaft abgewehrt werden, die den Arbeitnehmern infolge Erschwerung ihrer Arbeitsbedingungen drohen (Beschluß des Senats vom 15. September 1987, BAGE 56, 108, 116 f. = AP Nr. 46 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 2c der Gründe, mit zust. Anm. Streckel, SAE 1988, 194 mit zust. Anm. Oetker; bestätigt durch Urteil des Senats vom 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - zu II 3 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 43/75

    Betriebsrat - Verweigerung der Zustimmung - Personelle Maßnahme - Angabe von …

    Auszug aus BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 11/88
    Das Landesarbeitsgericht ist dabei von der Rechtsprechung des Senats (BAGE 29, 345, 356 = AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972, zu III 5c der Gründe; BAG Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 51/77 - AP Nr. 10 zu § 99 BetrVG 1972) ausgegangen.
  • BAG, 25.03.1959 - 4 AZR 236/56

    Fürsorgepflicht - Vereinbarter Dienstort - Dienstliche Gründe - Treu und Glauben …

    Auszug aus BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 11/88
    Dies kann dann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer zur Erfüllung der geschuldeten Arbeitsleistung unfähig wird und dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung der wechselseitigen Verpflichtungen eine Versetzung möglich und zumutbar ist (vgl. dazu BAG Urteil vom 25. März 1959 - 4 AZR 236/56 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
  • BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 51/77

    Auswirkung und Erforderlichkeit personeller Maßnahmen iSd. § 99 Abs. 2 BetrVG

    Auszug aus BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 11/88
    Das Landesarbeitsgericht ist dabei von der Rechtsprechung des Senats (BAGE 29, 345, 356 = AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972, zu III 5c der Gründe; BAG Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 51/77 - AP Nr. 10 zu § 99 BetrVG 1972) ausgegangen.
  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 37/90

    Mitbestimmung bei Versetzung auf Dauer in einen anderen Betrieb

    So kann ein anderer Arbeitnehmer, der eine Versetzung wünscht und zugesagt bekommen hat, benachteiligt werden oder die verbleibenden Arbeitnehmer infolge Erschwerung der Arbeitsbedingungen Nachteile erleiden, § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG (vgl. Beschluß des Senats vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 11/88 - AP Nr. 66 zu § 99 BetrVG 1972, m.w.N.).
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93

    Beschäftigung von freien Mitarbeitern als mitbestimmungspflichtige Einstellung - …

    Nachteil im Sinne der Nr. 3 des § 99 Abs. 2 BetrVG ist die Versagung der beruflichen Entwicklung eines Arbeitnehmers, wenn hierauf ein Rechtsanspruch oder mindestens eine rechtserhebliche Anwartschaft besteht, nicht nur eine Chance (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. etwaBeschluß vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 11/88 - AP Nr. 66 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 11/95

    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl

    Der Verlust einer Beförderungschance stellt nur dann einen sonstigen Nachteil in diesem Sinne dar, wenn dadurch eine Rechtsposition oder eine rechtlich erhebliche Anwartschaft des Arbeitnehmers gefährdet wird (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 7. November 1977 - 1 ABR 55/75 - BAGE 29, 345 = AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972, vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972, vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 11/88 - AP Nr. 66 zu § 99 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 31.07.2009 - 10 TaBV 9/09

    Zustimmungsersetzung zur Versetzung und Umgruppierung; Anforderung an Gründe zur …

    Die Nichtrealisierung einer bloßen tatsächlichen Beförderungschance gibt dem Betriebsrat, hier der Personalvertretung Cockpit, kein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG (BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75 - AP BetrVG 1972 § 100 Nr. 1; BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 44/86 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 46; BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 11/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 66; BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 11/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 5; BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 56/01 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 31; BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 46;… Fitting, a.a.O., § 99 Rn. 229;… GK/Kraft/Raab, a.a.O., § 99 Rn. 143 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 22.07.2004 - 11 TaBV 31/04

    Mitbestimmung bei Versetzung eines Flugkapitäns zum Bodenpersonal wegen …

    Wie die im abgebenden Betrieb verbleibenden Arbeitnehmer infolge Erschwerung der Arbeitsbedingungen durch die Versetzung eines Arbeitnehmers in einen anderen Betrieb Nachteile gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG erleiden können (vgl. BAG 13.06.1989 - 1 ABR 11/88 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 74;… BAG 20.09.1990 - 1 ABR 37/90 - a. a. O.), können durch eine Versetzung eines Arbeitnehmers aus dem Bereich des Bordpersonals in den Bereich des Bodenpersonals die im ersterem Bereich verbleibenden Arbeitnehmer infolge Erschwerung der Arbeitsbedingungen Nachteile i. S. von § 73 Nr. 5 TV-PV erleiden.
  • BVerwG, 04.06.1993 - 6 P 33.91

    Personalvertretung - Zustimmungsverweigerung - Versetzung - Abordnung - Umsetzung …

    Auch das Bundesarbeitsgericht unterscheidet in ähnlicher Weise: Nach seiner Rechtsprechung ist zwar einerseits der Verlust einer rein tatsächlichen Einstellungs- oder Beförderungschance noch kein "sonstiger Nachteil" im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG (Beschluß vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 11/88 - AP Nr. 66 zu § 99 BetrVG 1972 mit weit.Nachw. aus der Rspr. des BAG); andererseits aber kann ein "Nachteil" auch schon in bloß tatsächlichen, für den Arbeitnehmer ungünstigen Auswirkungen liegen (Beschluß vom 15. September 1987 - 1 ABR 44/86 - BAGE 56, 108 ; Urteil vom 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.05.2005 - 15 TaBV 2/05

    Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 BetrVG; Kündigung und sonstiger Nachteil …

    Der Verlust der Chance auf einen zukünftigen Vorteil kann nur dann als gegenwärtiger Nachteil bewertet werden, wenn der zukünftige Vorteil bereits rechtlich verfestigt ist (vgl. BAG, Beschluss vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 11/88, AP Nr. 66 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 1/91

    Betriebsrat: Verweigerung der Zustimmung - Beachtlichkeit

    Der Senat hat in der Entscheidung vom 13. Juni 1989 (- 1 ABR 11/88 - AP Nr. 66 zu § 99 BetrVG 1972) ausgeführt, die Nichtberücksichtigung bei der Versetzung auf einen innerbetrieblich ausgeschriebenen Arbeitsplatz sei kein Nachteil im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG, es sei denn, der nichtberücksichtigte Arbeitnehmer hätte einen rechtlichen Anspruch auf die Stelle.
  • LAG Hamm, 24.04.1990 - 13 TaBV 134/89

    Arbeitsplatz: Vollzeitarbeitsplatz nach Ausscheiden eines teilzeitbeschäftigten …

    Ein Rechtsverlust und damit ein Nachteil im Sinne von § 99 Abs. 2 Ziffer 3 BetrVG wäre nur dann anzunehmen, wenn der nicht berücksichtigte Arbeitnehmer einen Anspruch oder eine Anwartschaft auf die Einnahme des zu besetzenden Arbeitsplatzes hätte (BAG, Beschluss vom 13.06.1989 - 1 ABR 11/88 -, EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 74).
  • ArbG Cottbus, 28.06.2000 - 7 BV 3/00

    Ersetzung einer verweigerten Zustimmung des Betriebsrates; Berechtigung zur …

    Das Entgehen einer Chance oder der Nichteintritt eines erhofften Erfolges reicht zur Annahme eines Nachteils im Sinne des § 99 II Ziffer 3 BetrVG nicht aus (zuletzt BAG vom 13.06.1989, 1 ABR 11/88; AP Nr. 66 BetrVG 1972), allenfalls dann, wenn der zukünftige Vorteil bereits soweit rechtlich verfestigt ist, dass er Bestandteil des gegenwärtigen Arbeitsverhältnisses ist (BAG vom 13.06.1989, a. a. O.).
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