Rechtsprechung
| BAG, 15.06.1976 - 1 ABR 116/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einblicksrecht - Betriebsrat - Bruttolohnlisten - Gehaltslisten
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 01.04.1974 - 6 BV 1/74
- BAG, 15.06.1976 - 1 ABR 116/74
Papierfundstellen
- BB 1976, 1223
- DB 1976, 1773
Wird zitiert von ... (9)
- BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 63/94
Anwesenheitsrecht bei Einsichtnahme in Bruttolohnlisten
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat in kleineren Betrieben anstelle des dort fehlenden Betriebsausschusses der die laufenden Geschäfte führende Betriebsratsvorsitzende bzw. dessen Stellvertreter oder ein anderes beauftragtes Betriebsratsmitglied, dem nicht die Führung der laufenden Geschäfte übertragen sein muß, dieses Einblicksrecht in die Bruttolohn- und gehaltslisten der Arbeitnehmer (vgl. BAG Beschluß vom 23. Februar 1973 - 1 ABR 17/72 - AP Nr. 2 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 18. September 1973, BAGE 25, 292 = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 18. September 1973, BAGE 25, 301 = AP Nr. 4 zu § 80 BetrVG mit Anmerkung Richardi; Beschluß vom 15. Juni 1976 - 1 ABR 116/74 - AP Nr. 9 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG). - BAG, 20.11.1984 - 1 ABR 64/82
Wirtschaftsausschuß - Vorbereitung von Sitzungen
Zwar darf sich der Betriebsrat immer dann, wenn ihm der Arbeitgeber die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen hat (§ 80 Abs. 2 BetrVG), von diesen Unterlagen Abschriften oder Ablichtungen fertigen (vgl. BAG Beschluß vom 15. Juni 1976 - 1 ABR 116/74 - AP Nr. 9 zu § 80 BetrVG 1972, zu III 3 der Gründe; BAG 37, 195, 198 = AP Nr. 17 zu § 80 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe). - LAG München, 17.12.2019 - 6 TaBV 33/19
Übergabe der Bruttolohnlisten zur Aufgabenerfüllung nach § 13 Abs. 2 EntgTranspG
Dem Gesetzgeber war diese seit 1976 bestehende ständige höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BAG v. 15.6. 1976 - 1 ABR 116/74, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 9) bekannt.
- BAG, 03.12.1981 - 6 ABR 8/80
Einblicksrecht - Bruttogehaltsliste - Bruttolohn
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat bereits mit Beschluß vom 13. Juni 1976 (- 1 ABR 116/74 - AP Nr. 9 zu § 80 BetrVG 1972) entschieden, daß ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, dem Betriebsrat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben im Rahmen seines Einblickrechts nach § 80 Abs. 2 BetrVG jeweils Eotokopien der Bruttolohn- und -gehaltslisten zeitweise zur Verfügung zu stellen. - LAG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 5 TaBV 313/19
Kein Anspruch des Betriebsrates auf Aushändigung von Entgeltlisten
Dies ist seit 1976 ständige höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BAG, Beschluss vom 15.06.1976 - 1 ABR 116/74), im Zusammenhang mit der vom Beteiligten zu 1) zitierten, 2001 in Kraft getretenen Vorschrift des § 80 Abs. 1 Nr. 2 a BetrVG hat der Gesetzgeber, der - hätte er Entsprechendes gewollt - dazu Anlass gehabt hätte, die Vorschrift des § 80 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BetrVG, die vorher schon galt, nicht im Sinne eines Rechts auf Aushändigung abgeändert. - BVerwG, 04.09.1990 - 6 P 28.87
Unzulässigkeit der Speicherung von Personaldaten durch den Personalrat
Sind der Personalvertretung Unterlagen nur zur Einsicht vorzulegen, so darf sie sich davon auszugsweise Notizen machen, jedoch weder diese vollständig abschreiben noch fotokopieren, noch sind ihr lückenlose Fotokopien zeitweise zur Verfügung zu stellen (vgl. entsprechend zu § 80 BetrVG BAG, Beschlüsse vom 15. Juni 1976 - 1 ABR 116/74 - und vom 3. Dezember 1981 - 6 ABR 8/80 - ). - LAG Hamm, 11.12.2001 - 13 TaBV 85/01
Berechtigung des Betriebsrats zur Verwendung vorbereiteter Namenslisten bei der …
Der Betriebsrat darf sich aber Aufzeichnungen aus den Listen machen, weil es bei einer größeren Zahl von Arbeitnehmern schlechterdings unmöglich ist, das in den Listen enthaltene Zahlenwerk im Gedächtnis zu behalten (BAG vom 15.06.1976 - 1 ABR 116/74 - und vom 03.12.1981 - 6 ABR 8/80 -). - LAG Hamburg, 26.11.2009 - 7 TaBV 2/09
Anspruch des Betriebsrats auf Zur-Verfügung-Stellung personenbezogener Daten …
Das Einsichtsrecht gibt nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG nicht die Befugnis, die Listen zu kopieren oder abzuschreiben (BAG, Urteil vom 15.06.1976, 1 ABR 116/74, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 9; vom 3.12.1981, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 17;… Fitting u.a., Kommentar zum BetrVG , 24. Aufl., § 80 Rn. 76 m.w.N.). - LAG Hessen, 17.09.1987 - 12 TaBV 53/87
Antragsbefugnis des Betriebsrats für einen mit dem Antrag zweier …
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