Rechtsprechung
| BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 12/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Unterlassung der Anordnung von Überstunden ohne Beteiligung des Betriebsrates - Zulässigkeit eines Globalantrags - Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte - Vorliegen eines kollektiven Tatbestands - Pauschale Genehmigung - Vorliegen einer Betriebsvereinbarung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 26.11.1990 - 12 TaBV 3/90
- BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 12/91
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BAG, 11.11.1986 - 1 ABR 17/85
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anordnung von Überstunden
Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 12/91
Der Senat geht seit der Entscheidung vom 10. Juni 1986 (BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) in ständiger Rechtsprechung von der Zulässigkeit sogenannter "Globalanträge" aus, mit denen umfassend dem Arbeitgeber untersagt werden soll, für Arbeitnehmer seines Betriebes ohne vorliegende Zustimmung des Betriebsrats Überstunden anzuordnen oder zu dulden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 11. November 1986 - 1 ABR 17/85 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit und vom 22. November 1988 - 1 ABR 16/87 - nicht veröffentlicht).Die Anordnung oder auch nur die Duldung von Überstunden durch den Arbeitgeber ist eine Angelegenheit, die nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt, soweit es sich um einen kollektiven Tatbestand handelt (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschluß vom 11. November 1986 - 1 ABR 17/85 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 18.09.1991 - 7 ABR 63/90
Zugang von Journalisten zum Betriebsratsbüro
Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 12/91
Das entspricht auch der Rechtsprechung des Sechsten Senats (BAGE 48, 246 = AP Nr. 5 zu § 23 BetrVG 1972) und des Siebten Senats (Beschluß vom 18. September 1991 - 7 ABR 63/90 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84
Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden
Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 12/91
Der Senat geht seit der Entscheidung vom 10. Juni 1986 (BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) in ständiger Rechtsprechung von der Zulässigkeit sogenannter "Globalanträge" aus, mit denen umfassend dem Arbeitgeber untersagt werden soll, für Arbeitnehmer seines Betriebes ohne vorliegende Zustimmung des Betriebsrats Überstunden anzuordnen oder zu dulden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 11. November 1986 - 1 ABR 17/85 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit und vom 22. November 1988 - 1 ABR 16/87 - nicht veröffentlicht).
- BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87
Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats …
Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 12/91
Der Senat geht seit der Entscheidung vom 10. Juni 1986 (BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) in ständiger Rechtsprechung von der Zulässigkeit sogenannter "Globalanträge" aus, mit denen umfassend dem Arbeitgeber untersagt werden soll, für Arbeitnehmer seines Betriebes ohne vorliegende Zustimmung des Betriebsrats Überstunden anzuordnen oder zu dulden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 11. November 1986 - 1 ABR 17/85 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit und vom 22. November 1988 - 1 ABR 16/87 - nicht veröffentlicht). - BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Ableistung von Überstunden - …
Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 12/91
Das entspricht auch der Rechtsprechung des Sechsten Senats (BAGE 48, 246 = AP Nr. 5 zu § 23 BetrVG 1972) und des Siebten Senats (Beschluß vom 18. September 1991 - 7 ABR 63/90 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 12.01.1988 - 1 ABR 54/86
Rechtsschutzinteresse im Beschlussverfahren
Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 12/91
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 21. Januar 1988 - 1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979, zu B II 2 b der Gründe, mit weiteren Nachweisen), daß die Betriebspartner für bestimmte Fallkonstellationen, in denen Überstunden notwendig werden, etwa auch für auftretende Eilfälle, eine Regelung treffen können, wie in diesen Fällen zu verfahren ist, oder daß der Betriebsrat solche aus bestimmten Gründen notwendig werdende Überstunden auch im voraus genehmigen kann. - BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 16/87
Zulässigkeit des Antrages des Betriebsrates vor Gericht auf Unterlassung von …
Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 12/91
Der Senat geht seit der Entscheidung vom 10. Juni 1986 (BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) in ständiger Rechtsprechung von der Zulässigkeit sogenannter "Globalanträge" aus, mit denen umfassend dem Arbeitgeber untersagt werden soll, für Arbeitnehmer seines Betriebes ohne vorliegende Zustimmung des Betriebsrats Überstunden anzuordnen oder zu dulden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 11. November 1986 - 1 ABR 17/85 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit und vom 22. November 1988 - 1 ABR 16/87 - nicht veröffentlicht).
- BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06
Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG setzt einen kollektiven Tatbestand voraus (BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - BAGE 98, 60, zu B II 7 der Gründe; 12. November 1991 - 1 ABR 12/91 -, zu B II der Gründe).Auf die Zahl der Arbeitnehmer, für die Mehrarbeit oder Überstunden angeordnet oder mit denen sie vereinbart werden, kommt es nicht an (BAG 11. November 1986 - 1 ABR 17/85 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 21 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 21, zu B II 1 der Gründe; 12. November 1991 - 1 ABR 12/91 - aaO).
- BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91
Antrag auf Unterlassung von Überstunden
Seit seiner Entscheidung vom 10. Juni 1986 (BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt den unveröffentlichten Beschluß des Senats vom 12. November 1991 - 1 ABR 12/91 - m.w.N.) von der Zulässigkeit sog. "Globalanträge" aus, mit denen umfassend dem Arbeitgeber untersagt werden soll, für Arbeitnehmer seines Betriebes ohne vorliegende Zustimmung des Betriebsrats Überstunden anzuordnen oder zu dulden.In einer solchen Vereinbarung kann der Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG in der Weise ausüben, daß der Arbeitgeber ermächtigt wird, für bestimmte Fallgestaltungen Überstunden ohne jeweils im voraus erteilte Zustimmung des Betriebsrats anzuordnen (BAG Beschluß vom 12. Januar 1988 - 1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979, zu B II 2 c der Gründe; unveröffentlichter Beschluß vom 12. November 1991 - 1 ABR 12/91 - zu B II 2 der Gründe).
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG hat der Betriebsrat bei der vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit nur mitzubestimmen, soweit es sich um kollektive Überstunden handelt und soweit eine tarifliche Regelung nicht besteht (zum Erfordernis eines kollektiven Tatbestandes vgl. zuletzt BAG Beschluß vom 12. November 1991 - 1 ABR 12/91 - zu B II 1 der Gründe, m.w.N.).
- BAG, 24.05.2007 - 1 ABR 47/06
Betriebsverfassungsrecht - Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen …
Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG setzt einen kollektiven Tatbestand voraus (BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - BAGE 98, 60, zu B II 7 der Gründe; 12. November 1991 - 1 ABR 12/91 -, zu B II der Gründe).Auf die Zahl der Arbeitnehmer, für die Mehrarbeit oder Überstunden angeordnet oder mit denen sie vereinbart werden, kommt es nicht an (BAG 11. November 1986 - 1 ABR 17/85 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 21 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 21, zu B II 1 der Gründe; 12. November 1991 - 1 ABR 12/91 - aaO.).
- LAG Brandenburg, 07.11.1994 - 6 TaBV 11/94
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Versetzung
Dem Arbeitgeber muss deutlich werden, was von ihm verlangt wird (vgl. BAG Beschluss vom 10.03.1992 - 1 ABR 31/91 -, AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972; BAG Beschluss vom 12.11.1991 - 1 ABR 12/91 -, n.v.).
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