Rechtsprechung
| BAG, 22.10.1991 - 1 ABR 13/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterrichtung des Betriebsrats bei der Einstellung - Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei einer Einstellung - Erforderlichkeit der vorläufigen Durchführung einer personellen Maßnahme aus sachlichen Gründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Pforzheim, 19.07.1990 - 4 BV 13/90
- LAG Baden-Württemberg, 13.12.1990 - 6 TaBV 5/90
- BAG, 22.10.1991 - 1 ABR 13/91
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner …
Auszug aus BAG, 22.10.1991 - 1 ABR 13/91
Seit seiner Entscheidung vom 26. Januar 1988 (BAGE 57, 242 = AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972; zuletzt Beschluß vom 20. März 1990 - 1 ABR 20/89 - AP Nr. 79 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 3 b der Gründe, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) geht der Senat davon aus, daß die Verweigerung der Zustimmung dann ausreichend begründet ist, wenn die vom Betriebsrat für die Verweigerung vorgetragene Begründung es als möglich erscheinen läßt, daß einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend genannten Zustimmungsverweigerungsgründe geltend gemacht wird.Das Schreiben stellt allerdings keine im Sinne der angeführten Senatsrechtsprechung (BAGE 57, 242) beachtliche Zustimmungsverweigerung dar.
- BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit - …
Auszug aus BAG, 22.10.1991 - 1 ABR 13/91
Der Senat hat eine derartige Zusammenfassung der Anträge in einem Verfahren seit der Entscheidung vom 7. November 1977 (BAGE 29, 345 = AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972 mit Anm. Richardi) stets für zulässig erachtet.Der befürchtete Nachteil muß daher unmittelbare Folge der geplanten Maßnahme sein (BAGE 29, 345 = AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972 m. Anm. Richardi).
- BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87
Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag - …
Auszug aus BAG, 22.10.1991 - 1 ABR 13/91
In seiner Entscheidung vom 18. Oktober 1988 (BAGE 60, 57 [BAG 18.10.1988 - 1 ABR 33/87] = AP Nr. 57 zu § 99 BetrVG 1972) hat der Senat ausgesprochen, aus Gründen der Verfahrensökonomie und des Zweckes des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG sei es geboten, daß das Gericht in einem Verfahren auf Erteilung der Zustimmung des Betriebsrates auch ohne einen hierauf gerichteten Antrag des Arbeitgebers die Feststellung aussprechen könne, daß die Zustimmung des Betriebsrats als erteilt gelte, wenn sich dies im Laufe des Verfahrens herausstellt.
- BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 8/84
Umgruppierung eines AT-Angestellten
Auszug aus BAG, 22.10.1991 - 1 ABR 13/91
Deshalb geht der Senat in ständiger Rechtsprechung seit der Entscheidung vom 28. Januar 1986 (BAGE 51, 41 [BAG 28.01.1986 - 1 ABR 8/84] = AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972) davon aus, daß eine Verletzung der Unterrichtungspflicht des § 99 Abs. 1 BetrVG durch den Arbeitgeber keinen Gesetzesverstoß im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG darstellt. - BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 44/86
Mitbestimmung bei Versetzungen
Auszug aus BAG, 22.10.1991 - 1 ABR 13/91
Der Senat geht seit seiner Entscheidung vom 15. September 1987 (BAGE 56, 108 = AP Nr. 46 zu § 99 BetrVG 1972) davon aus, ein sonstiger Nachteil im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG könne nicht nur der Verlust einer Rechtsposition oder einer rechtserheblichen Anwartschaft sein, sondern auch tatsächliche Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen von nicht unerheblichem Gewicht sein; zu den "sonstigen Nachteilen" im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG gehört danach auch eine Verschlechterung des bisherigen Status anderer Arbeitnehmer. - BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84
Betriebsrat - Unterrichtungspflicht
Auszug aus BAG, 22.10.1991 - 1 ABR 13/91
Deshalb geht der Senat in ständiger Rechtsprechung seit der Entscheidung vom 28. Januar 1986 (BAGE 51, 41 [BAG 28.01.1986 - 1 ABR 8/84] = AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972) davon aus, daß eine Verletzung der Unterrichtungspflicht des § 99 Abs. 1 BetrVG durch den Arbeitgeber keinen Gesetzesverstoß im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG darstellt. - BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87
Widerspruch des Betriebsrats gegen die Einstellung eines Geschäftsstellenleiters …
Auszug aus BAG, 22.10.1991 - 1 ABR 13/91
Anderenfalls gilt mit Ablauf der Wochenfrist seine Zustimmung als erteilt (Senatsbeschluß vom 14. März 1989, BAGE 61, 189 = AP Nr. 64 zu § 99 BetrVG 1972). - BAG, 20.03.1990 - 1 ABR 20/89
Mitbestimmung bei Umgruppierung
Auszug aus BAG, 22.10.1991 - 1 ABR 13/91
Seit seiner Entscheidung vom 26. Januar 1988 (BAGE 57, 242 = AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972; zuletzt Beschluß vom 20. März 1990 - 1 ABR 20/89 - AP Nr. 79 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 3 b der Gründe, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) geht der Senat davon aus, daß die Verweigerung der Zustimmung dann ausreichend begründet ist, wenn die vom Betriebsrat für die Verweigerung vorgetragene Begründung es als möglich erscheinen läßt, daß einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend genannten Zustimmungsverweigerungsgründe geltend gemacht wird.
- LAG Düsseldorf, 02.08.2023 - 12 TaBV 46/22
Personelle Einzelmaßnahme; Personalfragebögen; Beurteilungsgrundsätze
Rn. 135 (2)Der befürchtete Nachteil muss unmittelbare Folge der geplanten Maßnahme sein (vgl. BAG 22.10.1991 - 1 ABR 13/91 - Rn. 36;… BAG 07.11.1977 - 1 ABR 55/75 - Rn. 37).
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