Rechtsprechung
| BAG, 16.03.1965 - 1 ABR 15/64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Rechtsschutzinteresse - Amtsprüfung - Neue Tatsachen - Gegenstand der Vorinstanzen - Rechtsbeschwerdeinstanz - Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Wirksame Kündigung der Betriebsvereinbarung - Beschwerde - Teilweise ...
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 30.10.1964 - 4 BVTa 12/64
- BAG, 16.03.1965 - 1 ABR 15/64
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BAG, 21.06.1957 - 1 ABR 1/56
Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Ergänzungsbeschluß - …
Auszug aus BAG, 16.03.1965 - 1 ABR 15/64
Denn sie konnte nur bis zum Schluß der ersten Instanz geschehen (BAG 4, 268 /271 l'7 = AP Hr. 2 zu § 81 ArbGG 1953) Ih der Zu rücknahme des Antrags liegt aber den ganzen Umstanden nach gleichseitig auch eine teilweise Zurücknahme der Beschwerde.
- BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79
Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung
Im Beschlußverfahren ist auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu prüfen, ob für die begehrte Entscheidung das Rechtsschutzinteresse fortbesteht (ständige Rechtsprechung seit BAG 3, 288, 292 = AP Nr. 1 zu § 82 BetrVG; BAG Beschluß vom 16. März 1965 - 1 ABR 15/64 - AP Nr. 10 zu § 92 ArbGG 1953; zuletzt noch der erkennende Senat in seinen Beschlüssen vom 11. Juni 1981 - 6 ABR 36/78 und vom 21. Januar 1982 - 6 ABR 40/79 -).Die Gerichte für Arbeitssachen sind auch im Beschlußverfahren keine Rechtsauskunftsstellen (BAG Beschluß vom 16. März 1965 - 1 ABR 15/64 - AP Nr. 10 zu § 92 ArbGG 1953).
Etwas anderes folgt auch nicht daraus, daß neue Tatsachen zum Rechtsschutzbedürfnis zwar auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz entgegen § 561 ZPO zu verwerten sind (BAG Beschluß vom 13 16. März 1965 - 1 ABR 15/64 - AP Nr. 10 zu § 92 ArbGG 1953; Beschluß vom 29. April 1969 - 1 ABR 19/68 - AP Nr. 9 zu § 23 BetrVG).
- BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65
Bildung von Betriebsräten - Wahlverfahren - Wahlvorbereitung - Wahl des …
Daraufhin hat das Arbeitsgericht den in der Betriebsversammlung gewählten Wahlvorstand bestätigt und das Verfahren im übrigen eingestellt, und zwar durch die Kammer, nicht durch den Vorsitzenden (daß die Kammer das Verfahren eingestellt hat, entspricht zwar nicht dem Gesetz, ist aber unschädlich /vgl, den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des Senats vom 16, März 1965, 1 ABR 15/64; Leitsatz siehe BB 65, 9487),. - BVerwG, 14.05.1973 - VII P 3.72
Ausschluss aus dem Personalrat einer Standortverwaltung der Bundeswehr - …
Ein Rechtsschutzinteresse kann hier nämlich bereits aus anderen Gründen nicht mehr bejaht werden: Aufgabe des Gerichts ist es nur, solche Streitfälle zu entscheiden, die für die Verfahrensbeteiligten von praktischer Bedeutung noch im Zeitpunkt der Entscheidung sind (Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 16. März 1965 - 1 ABR 15/64 - AP Nr. 10 zu § 92 ArbGG). - BAG, 30.07.1987 - 6 ABR 52/86
Erledigung einer Wahlanfechtung nach Betriebsratsneuwahl - Rechtsschutzinteresse …
Im Beschlußverfahren ist auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu prüfen, ob das Rechtsschutzinteresse für die begehrte Entscheidung fortbesteht (BAGE 39, 259, 264 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 25. Juni 1974 - 1 ABR 68/73 - AP Nr. 3 zu § 19 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 16. März 1965 - 1 ABR 15/64 - AP Nr. 10 zu § 92 ArbGG 1953; BAGE 4, 268 = AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1953).
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