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| BAG, 16.08.1983 - 1 ABR 15/80 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 25.01.1979 - 1 BV 1/79
- LAG Baden-Württemberg, 08.02.1980 - 7 TaBV 4/79
- BAG, 16.08.1983 - 1 ABR 15/80
Wird zitiert von ...
- BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren
In einem solchen Fall war in der Sache selbst zu entscheiden und der Antrag abzuweisen (Beschluß des Senats vom 16. August 1983 - 1 ABR 15/80 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 6. November 1984 - 1 ABR 61/81 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 150 = AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 15. September 1987, BAGE 56, 108 = AP Nr. 46 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 69/86 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 14. November 1989 - 1 ABR 85/88 -, unveröffentlicht).So wird der Antrag auf Feststellung eines Mitbestimmungsrechts anläßlich der Anordnung einer konkreten Kurzarbeit unzulässig, wenn die Kurzarbeit zwischenzeitlich abgeschlossen ist (vgl. Beschluß vom 16. August 1983 - 1 ABR 15/80 -, nicht veröffentlicht).
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