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Rechtsprechung
   BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 16/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4886
BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 16/87 (https://dejure.org/1988,4886)
BAG, Entscheidung vom 22.11.1988 - 1 ABR 16/87 (https://dejure.org/1988,4886)
BAG, Entscheidung vom 22. November 1988 - 1 ABR 16/87 (https://dejure.org/1988,4886)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Antrages des Betriebsrates vor Gericht auf Unterlassung von Überstunden, Samstagsarbeit und Sonntagsarbeit hinsichtlich des Bestimmtheitserfordernisses und einer unzulässigen Anträgsänderung - Anspruch des Betriebsrates gegen Arbeitgeber auf Unterlassung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 08.11.1983 - 1 ABR 57/81

    Unterlassungsantrag

    Auszug aus BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 16/87
    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 8. November 1983 (BAGE 44, 226 = AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit), auf die sich das Landesarbeitsgericht noch bezogen hat, einen vergleichbaren "Globalantrag" als nicht hinreichend bestimmt und damit als unzulässig angesehen hat, hat der Senat diese Ansicht in der genannten Entscheidung vom 10. Juni 1986 aufgegeben.

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, solche Fallgestaltungen anhand des Vorbringens der Beteiligten selbst zu bilden und darüber zu entscheiden (vgl. Beschluß des Senats vom 8. November 1983, BAGE 44, 226 = AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).

  • BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86

    Streikausschreitungen am kurzen Samstag - Art. 9 GG, keine Privilegierung von …

    Auszug aus BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 16/87
    Damit ist ein solcher Antrag zulässig (vgl. Beschluß des Senats vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; Beschluß vom 11. November 1986 - 1 ABR 17/85 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; Urteil vom 21. Juni 1988 - 1 AZR 651/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83

    Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 16/87
    Damit ist ein solcher Antrag zulässig (vgl. Beschluß des Senats vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; Beschluß vom 11. November 1986 - 1 ABR 17/85 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; Urteil vom 21. Juni 1988 - 1 AZR 651/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 16/87
    Darauf, ob ein grober Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats vorliegt, kommt es dann nicht mehr an (Beschluß des Senats vom 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 16/87
    Damit ist ein solcher Antrag zulässig (vgl. Beschluß des Senats vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; Beschluß vom 11. November 1986 - 1 ABR 17/85 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; Urteil vom 21. Juni 1988 - 1 AZR 651/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 11.11.1986 - 1 ABR 17/85

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anordnung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 16/87
    Damit ist ein solcher Antrag zulässig (vgl. Beschluß des Senats vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; Beschluß vom 11. November 1986 - 1 ABR 17/85 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; Urteil vom 21. Juni 1988 - 1 AZR 651/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats …

    Auszug aus BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 16/87
    Damit ist ein solcher Antrag zulässig (vgl. Beschluß des Senats vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; Beschluß vom 11. November 1986 - 1 ABR 17/85 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; Urteil vom 21. Juni 1988 - 1 AZR 651/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 12.01.1988 - 1 ABR 54/86

    Rechtsschutzinteresse im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 16/87
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 12. Januar 1988 (- 1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979) darauf verwiesen, daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung von Mehrarbeit in erster Linie die gemeinsame Regelung der Frage zum Inhalt hat, wie bei aus bestimmten Anlässen erforderlich werdender Mehrarbeit zu verfahren ist, und daß eine solche Regelung auch zum Inhalt haben kann, daß der Arbeitgeber bestimmte Mehrarbeit unter im einzelnen geregelten Voraussetzungen auch ohne Zustimmung des Betriebsrats im Einzelfall anordnen darf.
  • BAG, 17.02.1970 - 1 ABR 15/69

    Tarifzuständigkeit

    Auszug aus BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 16/87
    Darin liegt keine in der Rechtsbeschwerdeinstanz unzulässige Antragsänderung (vgl. dazu BAGE 22, 295 = AP Nr. 3 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).
  • BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 33/88

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 2 bei der Umsetzung von …

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung eines Schichtwechsels hat in erster Linie die gemeinsame Regelung der Frage zum Inhalt, wie bei aus bestimmten Anlässen erforderlich werdendem Schichtwechsel zu verfahren ist; eine solche Regelung kann auch zum Inhalt haben, daß der Arbeitgeber bestimmte Schichtwechsel unter im einzelnen geregelten Voraussetzungen auch ohne Zustimmung des Betriebsrats im Einzelfall anordnen darf (vgl. die entsprechenden Ausführungen des Senats zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung von Mehrarbeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG in den Beschlüssen vom 12. Januar 1988 (- 1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979) und vom 22. November 1988 (- 1 ABR 16/87 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91

    Antrag auf Unterlassung von Überstunden

    Gerade in der von der Vorinstanz angeführten unveröffentlichten Entscheidung des Senats vom 22. November 1988 (- 1 ABR 16/87 - zu B I 1 der Gründe) hat sich der Senat mit den vom Landesarbeitsgericht angeführten Bedenken auseinandergesetzt und klargestellt, daß die inhaltliche Reichweite des Unterlassungsgebotes eine Frage der Begründetheit der Anträge ist.

    Die gleiche Auffassung hat der Senat in seiner unveröffentlichten Entscheidung vom 22. November 1988 (- 1 ABR 16/87 -) vertreten.

    Ein so weitgehender Antrag ist nur dann begründet, wenn kein einziger Fall denkbar ist, in dem die Anordnung von Überstunden ohne Beteiligung des Betriebsrats möglich ist (vgl. nur BAG Beschluß vom 22. November 1988 - 1 ABR 16/87 - zu B II 3 der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 5 TaBV 2/01

    Überstunden; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats; Anforderungen an die …

    Denn in Bezug auf die Niederlassungen Tübingen und Ulm sowie die dazugehörenden auswärtigen Prüfstellen ist dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen entgegen dessen vom Arbeitsgericht geteilten Ansicht zumindest teilweise bereits genüge getan, so dass jedenfalls ein Anspruch des Betriebsrates auf Unterlassung aller gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen und Handlungen ohne seine vorherige Zustimmung oder einen seine Zustimmung ersetzenden Spruch der Einigungsstell oder ohne vorherigen Abschluss einer diese legitimierenden Betriebsvereinbarung nicht in Betracht kommt (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979; Beschluss vom 22.11.1988 - 1 ABR 16/87 - n.v.).

    Diese kann daher auch zum Inhalt haben, dass der Arbeitgeber bestimmte Mehrarbeit unter im Einzelnen geregelten Voraussetzungen auch ohne Zustimmung des Betriebsrates im Einzelfall anordnen darf (…vgl. BAG a.a.O. mit Nachweisen; Beschluss vom 22.11.1988 - 1 ABR 16/87; AP Nr. 79 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).

    Dagegen ist es nicht Aufgabe des Gerichts, solche Fallgestaltungen anhand des Vorbringens der Beteiligten selbst zu bilden und darüber zu entscheiden (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979; Beschluss vom 22.11.1988 - 1 ABR 16/87).

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