Rechtsprechung
| BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 18/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates - Besetzung einer Position des Niederlassungsleiters - Rechtsfolgen einer Versetzung innerhalb des Betriebes - Zustimmungsverweigerung bei rechtswidriger Einstellung - Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit für die ...
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zustimmungsersetzung zur Einstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 18.05.1989 - 17 BV 172/88
- LAG Baden-Württemberg, 05.12.1989 - 7 TaBV 6/89
- BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 18/90
Papierfundstellen
- NZA 1991, 569 (Ls.)
- BB 1991, 1198
- DB 1991, 2088
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84
Rechtsmittel - Beschlußverfahren - Rechtsmittelinstanz - Erledigung der …
Auszug aus BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 18/90
Aus dieser allgemeinen Überwachungsaufgabe folgt zwar noch kein Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber, daß dieser Verstöße gegen diese Rechtsvorschriften unterläßt (vgl. Beschluß des Senats vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 150 = AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1972). - BAG, 03.07.1990 - 1 ABR 36/89
Mitbestimmung bei Einstellung in Tendenzbetrieb
Auszug aus BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 18/90
Eine danach zustimmungspflichtige Einstellung in einen Betrieb liegt immer dann vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen, ohne daß es auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Arbeitgeber als Inhaber dieses Betriebes stehen, ankommt (vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B III 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen). - BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82
Deutsche Gerichtsbarkeit im Hinblick auf "nichtdeutsche Unternehmen …
Auszug aus BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 18/90
Ein Verstoß gegen § 19 AFG berechtigt daher den Betriebsrat, seine Zustimmung nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG zu verweigern (Senatsbeschluß vom 19. Juni 1984, BAGE 46, 107 = AP Nr. 1 zu Art. 72 ZA-Nato-Truppenstatut , zu B IV 2 der Gründe;… Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 148;… Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 99 Rz 42;… Kraft, GK-BetrVG , 4. Aufl., § 99 Rz 113;… Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 74;… Gnade/Kehrmann/Schneider/Blanke, BetrVG, 2. Aufl., § 99 Rz 66;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 99 Rz 105;… Stege/Weinspach, BetrVG, 6. Aufl., §§ 99 - 101 Rz 53).
- BAG, 22.03.1994 - 1 ABR 51/93
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Versetzung eines
Dazu gehören Beschäftigungsverbote für Jugendliche nach der Arbeitszeitordnung, für Schwangere nach dem Mutterschutzgesetz, für Personen, die einer Arbeitserlaubnis bedürfen, oder für Arbeitnehmer ohne ein nach gesetzlichen Vorschriften erforderliches Gesundheitsattest (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 22. Januar 1991 - 1 ABR 18/90 - AP Nr. 86 zu § 99 BetrVG 1972 zur Frage der fehlenden Arbeitserlaubnis;… s. im übrigen die allgemeinen Nachweise etwa bei Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 99 Rz 42;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rz 110;… Kraft, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rz 113).§ 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG überschneidet sich insoweit auch mit § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, wonach es zur Aufgabe des Betriebsrats gehört, zu jeder Zeit darüber zu wachen, daß die zum Schutz der Arbeitnehmer geltenden gesetzlichen und sonstigen Vorschriften beachtet werden (vgl. dazu auch Senatsbeschluß vom 22. Januar 1991, aaO).
- BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93
Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung
Hingegen genügt es nicht, daß einzelne Vertragsbedingungen einer Norm zuwiderlaufen (Senatsbeschluß vom 20. Juni 1978 - 1 ABR 65/75 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 59, 380 [BAG 28.09.1988 - 1 ABR 86/87] = AP Nr. 60 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 63, 226 = AP Nr. 77 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 22. Januar 1991 - 1 ABR 18/90 - AP Nr. 86 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 28. Januar 1992 - 1 ABR 45/91 - AP Nr. 95 zu § 99 BetrVG 1972).Das gleiche gilt bei der Einstellung eines Arbeitnehmers ohne die nach § 19 AFG erforderliche Arbeitserlaubnis (Senatsbeschluß vom 22. Januar 1991 - 1 ABR 18/90 - AP Nr. 86 zu § 99 BetrVG 1972).
- BAG, 28.01.1992 - 1 ABR 45/91
Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei Einstellung
Dennoch ist die Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer beabsichtigten Einstellung begründet, wenn sie auf § 19 AFG gestützt wird und die erforderliche Erlaubnis tatsächlich fehlt (Senatsbeschluß vom 22. Januar 1991 - 1 ABR 18/90 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 98).
- BVerwG, 16.09.1994 - 6 P 33.93
Ermittlung der zuständigen Personalvertretung bei der Versetzung eines Beamten …
Demgemäß stellt das Bundesarbeitsgericht darauf ab, daß die Versetzung von einem Betrieb in einen anderen, die gemäß § 99 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegt, sich der Sache nach als eine Einstellung darstellt, so daß auch der Betriebsrat des aufnehmenden Betriebs zuzustimmen hat (vgl. BAGE 35, 228, 232 f. [BAG 30.04.1981 - 6 ABR 59/78] unter Hinweis auf die ganz herrschende Meinung in der betriebsverfassungsrechtlichen Literatur; fernerBeschlüsse vom 22. Januar 1991 - 1 ABR 18/90 - AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 86 undvom 20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - a.a.O. Nr. 84 Bl. 389 ff., 393). - LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2010 - 5 TaBV 32/09
Einstellung, Betriebsratsanhörung, Widerspruch, Aufhebungsverfahren, Kosten, …
Die Beschäftigung von nicht aus EG-Staaten kommenden Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung ist grundsätzlich verboten (BAG Beschl. v. 22.01.1999 - 1 ABR 18/90 -, AP Nr. 86 zu § 99 BetrVG 1972). - BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 55/90
Erfordernis der Zustimmung des Betriebsrates zur Beschäftigung von Arbeitnehmern …
Wenn eine Maßnahme mehrere Betriebe betrifft, so ist jeder Betriebsrat insoweit zu beteiligen, als das BetrVG für ihn an dieser Maßnahme ein Beteiligungsrecht vorsieht (vgl. bereits Beschluß des Senats vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 b der Gründe; zuletzt Beschluß vom 22. Januar 1991 - 1 ABR 18/90 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; ausführlich zur Problematik, soweit es die Mitbestimmung bei Versetzung auf Dauer in einen anderen Betrieb betrifft. Beschluß vom 20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - zur Veröffentlichung bestimmt). - LAG Baden-Württemberg, 26.11.1996 - 8 TaBV 10/96
Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats; Verstoß gegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 48/90
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Versetzung - Leitung eines …
Dieser Begründung ist der Senat in dem weiteren Verfahren zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat des Southern Districts - 1 ABR 18/90 - nicht gefolgt.
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