Rechtsprechung
| BAG, 20.04.1982 - 1 ABR 22/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1982, 1674
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 42/79
Durchführung des Einigungsstellenverfahrens
Auszug aus BAG, 20.04.1982 - 1 ABR 22/80
Dieses ist vielmehr darauf angelegt, den Betriebspartnern, die nicht gemäß § 76 Abs. 1 Satz 2 BetrVG eine ständige Einigungsstelle errichtet haben, die sie jederzeit anrufen können, im Bedarfsfälle beim Auftreten von Meinungsverschiedenheiten möglichst rasch und ohne zeitraubende Prüfung schwieriger Zuständigkeitsfragen eine formal funktionsfähige Einigungsstelle zur Verfügung zu stellen (Senatsbeschluß vom 24. November 1981 - 1 ABR 42/79 -, zu B 1 der Gründe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Bundesarbeitsgerichts bestimmt). - BAG, 23.09.1975 - 1 ABR 122/73
Gesamtbetriebsrat nach § 50 Abs. 1 BetrVG
Auszug aus BAG, 20.04.1982 - 1 ABR 22/80
se des Unternehmers allein können kein Maßstab für die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats sein (Senatsbeschluß vom 23. September 1975 - 1 ABR 122/73 AP Nr. 1 zu § 50 BetrVG 1972, zu II 5 der Gründe).
- BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92
Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb; Zuständigkeit …
Reine Zweckmäßigkeitsgründe oder das Koordinierungsinteresse des Arbeitgebers allein genügen nicht (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1988, BAGE 60, 244 = AP Nr. 37 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Senatsbeschluß vom 20. April 1982 - 1 ABR 22/80 - DB 1982, 1674; Senatsbeschluß vom 23. September 1975 - 1 ABR 122/73 - AP Nr. 1 zu § 50 BetrVG 1972, alle m.w.N.). - LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2023 - 12 TaBV 638/22
Anreisezeit bei Rufbereitschaft - gerichtliche Prüfung - Rechtskraft - …
Zwar ist der Hinweis der Arbeitgeberin zutreffend, dass das Bestehen einer Mitbestimmungspflicht hinsichtlich der Anrückzeit als eigener Streitgegenstand zum Gegenstand eines Beschlussverfahrens gemacht werden könnte, ohne dass die (implizite) Beantwortung dieser Rechtsfrage als Vorfrage in einem Wirksamkeitsprüfungsverfahren wegen des Einigungsstellenspruchs dem entgegenstände (vgl. BAG, 20. April 1982 - 1 ABR 22/80, juris Rn 20). - LAG Hessen, 08.04.2010 - 5 TaBV 123/09
Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung von Dienstkleidung nach § 87 Abs 1 …
Denn nach der für das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 322 Abs. 1 ZPO sind die in diesem Verfahren ergehenden Beschlüsse der Rechtskraft nur insoweit fähig, wie über den erhobenen Anspruch, also über das vom Antragsteller mit seinem Antrag gekennzeichnete Verfahrensbegehren, entschieden worden ist; die Entscheidungsgründe nehmen an der Rechtskraft nicht teil (BAG 20.04.1982 - 1 ABR 22/80 - Rn 20, zitiert nach juris) .
- BVerfG, 18.10.1986 - 1 BvR 1426/83
Verfassungsmäßigkeit des Einigungsstellenverfahrens - Kontoführungsgebühren des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2024 - 5 TaBV 15/24
Errichtung einer Einigungsstelle - Rechtsschutzinteresse - streitige …
Dieses Verfahren ist vielmehr darauf angelegt, den Betriebsparteien im Bedarfsfalle beim Auftreten von Meinungsverschiedenheiten möglichst rasch und ohne zeitraubende Prüfung schwieriger Zuständigkeitsfragen eine formal funktionsfähige Einigungsstelle zur Verfügung zu stellen (so schon BAG 20.04.1982 - 1 ABR 22/80 - Rn. 19). - BAG, 09.03.1993 - 1 ABR 41/92
Pflegepersonal im Sinne von § 1 Abs. 3 KrAZVO
Die Rechtskraft des Beschlusses über die Wirksamkeit des Einigungsstellenspruchs erfaßt nicht die Frage, ob ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht (vgl.Senatsbeschluß vom 20. April 1982 - 1 ABR 22/80 - DB 1982, 1674;… Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 76 Rz 42b). - BAG, 09.03.1993 - 1 ABR 40/92
Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Arbeit an Wochenfeiertagen für die …
Die Rechtskraft des Beschlusses über die Wirksamkeit des Einigungsstellenspruchs erfaßt nicht die Frage, ob ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht (vgl. Senatsbeschluß vom 20. April 1982 - 1 ABR 22/80 - DB 1982, 1674;… Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 76 Rz 42 b).
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