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   BAG, 15.12.1961 - 1 ABR 3/60   

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https://dejure.org/1961,637
BAG, 15.12.1961 - 1 ABR 3/60 (https://dejure.org/1961,637)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1961 - 1 ABR 3/60 (https://dejure.org/1961,637)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1961 - 1 ABR 3/60 (https://dejure.org/1961,637)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsordnung - Mitbestimmungspflicht - Weisungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 12, 124
  • NJW 1962, 759
  • DB 1962, 274
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.05.1960 - 1 ABR 11/59

    Betriebsrat - Aufstellung eines Produktographen - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus BAG, 15.12.1961 - 1 ABR 3/60
    Sicher ist, daß eine betriebliche Bekleidungsvcrschrift, um eie es sich im vorliegenden Pall handelt, eine der in § 56 Abs, 1 f BetrVG bczeichneten Angelegenheiten sein kann (Dietz, BetrVG 3, Auf1 , § 56 Anm. 33; Fitting-Kraegeloh, BetrVG, 5, Aufi , § 56 Arm, 37; Galperin-Siebert, BetrVG, 3- Aufl., § 56 Anm. 70; Hueck-JTip lerdey, lehrb, , Bd, II S. 829; Neuinann- Duesberg, Betriebsverfassungsrecht, I960, So 490 mit Anm, 105), .."s sind jedoch Palle denkbar, in denen es sich nicht um formelle Arbeitsbedingungen, um Ordnungsvorschriften handelt, sondern in Wahrheit um eine notwendige Gestaltung der Arbeitspflicht, somit um materielle Arbeitsbedingungen (vgl, zu dieser Unterscheidung BAG AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG V/ohlfahrtseinrichtungen und BAG 9, 238 = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes).

    wähnte Entscheidung des Senats vom 27. Mai I960 (BAG 9, 238 AP Nr. zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes) für Ap nt.

  • BAG, 15.02.1957 - 1 ABR 10/55

    Beschlußverfahren - Bestehen einer Betriebsvereinbarung - Pflichten des

    Auszug aus BAG, 15.12.1961 - 1 ABR 3/60
    Sicher ist, daß eine betriebliche Bekleidungsvcrschrift, um eie es sich im vorliegenden Pall handelt, eine der in § 56 Abs, 1 f BetrVG bczeichneten Angelegenheiten sein kann (Dietz, BetrVG 3, Auf1 , § 56 Anm. 33; Fitting-Kraegeloh, BetrVG, 5, Aufi , § 56 Arm, 37; Galperin-Siebert, BetrVG, 3- Aufl., § 56 Anm. 70; Hueck-JTip lerdey, lehrb, , Bd, II S. 829; Neuinann- Duesberg, Betriebsverfassungsrecht, I960, So 490 mit Anm, 105), .."s sind jedoch Palle denkbar, in denen es sich nicht um formelle Arbeitsbedingungen, um Ordnungsvorschriften handelt, sondern in Wahrheit um eine notwendige Gestaltung der Arbeitspflicht, somit um materielle Arbeitsbedingungen (vgl, zu dieser Unterscheidung BAG AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG V/ohlfahrtseinrichtungen und BAG 9, 238 = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 65/88

    Betriebsrat: Mitbestimmungsbefugnis bei Dienstkleidung

    Könne dagegen die geschuldete Arbeitsleistung auch ohne die bestimmte Regelung erbracht werden, unterlägen Anordnungen über die Ordnung des Betriebes und über das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb der Mitbestimmung durch den Betriebsrat (BAG Beschluß vom 15. Dezember 1961 - 1 ABR 3/60 - AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes).

    Zu Recht hat die Rechtsbeschwerde darauf hingewiesen, daß die Abgrenzungskriterien des Senats in der Entscheidung vom 15. Dezember 1961 (aaO) in der Literatur auf erhebliche Kritik gestoßen sind.

  • BAG, 01.12.1992 - 1 AZR 260/92

    Betriebsvereinbarung über Kosten für Arbeitskleidung

    Die Festlegung einer Kleiderordnung betrifft die Art und Weise der Verrichtung der Arbeit und ist damit eine Maßnahme, die Fragen der Ordnung des Betriebes betrifft und deshalb gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt (h.M., vgl. Senatsbeschluß vom 8. August 1989 - 1 ABR 65/88 - AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 140 und 144; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 87 Rz 34; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 59 a; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 87 Rz 148; ders. UFITA Band 64 (1972), S. 145, 154 f.; - ebenso im Grundsatz bereits BAGE 12, 124, 126 = AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 12.09.1967 - 1 AZR 34/66

    Betriebsbußordnung - Bußordnung

    Diese Rechtsprechung (vgl, BAG 9 y 258 ffo - AP Nr, 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; BAG 12, 124 ff, = AP Nr, 3 aaO) hat sich lediglich mit der arbeitstechnischen Seite von Anordnungen des Arbeitgebers befaßt und insoweit grundsätzlich ein llitwirkungorecht des Betriebsrates nach § 56 Abs. 1 f BetrVG verneint.
  • BAG, 13.11.1964 - 1 ABR 6/64

    Kündigungsbeschränkung - Bestimmungsrecht

    Zwar hat der Senat in seiner Entscheidung BAG 12, 124 /T287 = AP Nr, 3 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes ausgeführt, der Arbeitgeber könne sich vielleicht eines etwaigen alleinigen Bestimmungs rechts etwa dadurch begeben, daß er jahrelang eine bestimmte Handhabung in seinem Betrieb duldet.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.10.1976 - P L 7/76

    Mitbestimmung des Personalrates bei der Zuweisung von Räumen an Mitarbeiter durch

    Der weiter vom Antragsteller genannte Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Dezember 1961 (- 1 ABR 3/60 - = BAGE 12/124) ist hier ohne Bedeutung.
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