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Weitere Entscheidung unten: BAG, 13.12.2005

Rechtsprechung
   BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03 (A)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,800
BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03 (A) (https://dejure.org/2004,800)
BAG, Entscheidung vom 26.10.2004 - 1 ABR 31/03 (A) (https://dejure.org/2004,800)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 (A) (https://dejure.org/2004,800)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3; ; ArbGG § 83 Abs. 3

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Aufhebung einer Karnevals-Gleitzeitregelung für die Zukunft; Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Ermittlungen der betriebsüblichen Arbeitszeit; Beteiligte in Angelegenheiten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3; ArbGG § 83 Abs. 3
    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag; Initiativrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG; betriebsübliche Arbeitszeit iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG; Beteiligter im Beschlussverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Mitbestimmung über Arbeit am Karnevalsdienstag

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitbestimmung über Arbeit am Karnevalsdienstag

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Maloche am Karnevalsdienstag! - Kölner Betriebsrat will über Arbeitszeitregelung mitbestimmen

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Betriebsverfassung: Mitbestimmung über Arbeit am Karnevalsdienstag

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Arbeitsbefreiung am Rosenmontag und Karnevalsdienstag?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Karnevalsfrei": BAG zur Mitbestimmung des Betriebsrats über Arbeitzeit am Karnevalsdienstag - Keine erneute Mitbestimmung des Betriebsrats bei bestehender Betriebsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 112, 227
  • ZIP 2005, 774
  • NZA 2005, 538
  • BB 2005, 2360
 
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Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 13/96

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei vorübergehender Verlängerung der Arbeitszeit …

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03
    Zwar kann sich der Betriebsrat gegen zu erwartende Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (grundlegend BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364; vgl. ferner 23. Juli 1996 - 1 ABR 13/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 56 mwN).

    Sie muss im Betrieb nicht einheitlich, sondern kann für verschiedene Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen unterschiedlich sein (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 13/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 56, zu B II 1 der Gründe).

    Bei diesem geht es um die Frage, ob vorübergehend überhaupt weniger oder mehr als betriebsüblich gearbeitet werden soll und von wem, und ggf. um die Festlegung des zeitlichen Umfangs der von den Arbeitnehmern abweichend vom Üblichen geschuldeten Arbeitsleistung (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 13/96 - aaO, zu B II 2 der Gründe mwN).

  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02

    Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre - …

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03
    aa) Eine vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit liegt vor, wenn es sich um eine Abweichung von dem allgemein geltenden Zeitvolumen mit anschließender Rückkehr zur betriebsüblichen Dauer der Arbeitszeit handelt (BAG 3. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 b aa der Gründe mwN).

    Maßgeblich ist damit, ob die bisherige betriebsübliche Arbeitszeit die "übliche" bleibt und die Arbeitszeitverteilung bezüglich der einzelnen Arbeitnehmer weiterhin prägt (BAG 3. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - aaO).

  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten …

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03
    Der Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG umfasst vielmehr auch ein darauf gerichtetes Initiativrecht des Betriebsrats (BAG 31. August 1982 - 1 ABR 27/80 - BAGE 40, 107, 121, zu B III 3 der Gründe;… Richardi aaO Rn. 310 mwN).

    Diese Beschränkung ist vielmehr die im Gesetz angelegte Folge des Bestehens von Mitbestimmungsrechten (BAG 31. August 1982 - 1 ABR 27/80 - BAGE 40, 107, 113 f., zu B III 2 a der Gründe;… Fitting § 87 Rn. 116;… Richardi in Richardi BetrVG § 87 Rn. 313).

  • BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 3/01

    Mitbestimmung bei Überschreiten der Jahresarbeitszeit

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03
    Sie wird bestimmt durch den vertraglich geschuldeten regelmäßigen zeitlichen Umfang der Arbeitsleistung und die für ihn erfolgte Verteilung auf einzelne Zeitabschnitte (BAG 11. Dezember 2001 - 1 ABR 3/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 93 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 64, zu B II 2 a der Gründe mwN).

    Bei der genauen Festlegung ihres täglichen Umfangs und ihrer tageszeitlichen Lage hat der Betriebsrat mitzubestimmen nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, bei der vorübergehenden Verlängerung ihres so bestimmten regelmäßigen Zeitumfangs besteht ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (BAG 11. Dezember 2001 - 1 ABR 3/01 - aaO).

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03
    Es ist jedoch zulässig, den Antrag auf Androhung eines Ordnungsgelds schon mit dem Sachantrag im Erkenntnisverfahren zu verbinden (…Fitting § 23 Rn. 72;… Oetker GK-BetrVG § 23 Rn. 192; vgl. auch BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Durchführung Nr. 3 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 8, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B V der Gründe).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03
    Zwar kann sich der Betriebsrat gegen zu erwartende Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (grundlegend BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364; vgl. ferner 23. Juli 1996 - 1 ABR 13/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 56 mwN).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03
    Es dient dem Zweck, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage ihrer Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien und für die Gestaltung des Privatlebens nutzbaren Zeit zur Geltung zu bringen (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 40/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 96 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 65, zu B II 1 a der Gründe).
  • BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 22/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Änderung eines Jahresschichtplans

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03
    Dem Mitbestimmungsrecht unterliegt es deshalb auch, ob von einer regulären Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage im Einzelfall abgewichen werden soll (vgl. BAG 13. Juli 1977 - 1 AZR 336/75 - AP BetrVG 1972 § 87 Kurzarbeit Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 3, zu 1 der Gründe; 21. November 1978 - 1 ABR 67/76 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 7, zu III 4 der Gründe;… Richardi in Richardi BetrVG § 87 Rn. 307 mwN; für die Abweichung von schon aufgestellten Schichtplänen vgl. BAG 1. Juli 2003 - 1 ABR 22/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 103 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 b der Gründe mwN).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03
    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen ist (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, 190, zu B I der Gründe mwN).
  • BAG, 21.11.1978 - 1 ABR 67/76

    Mitbestimmungsrecht bei Abbau von Kurzarbeit

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03
    Dem Mitbestimmungsrecht unterliegt es deshalb auch, ob von einer regulären Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage im Einzelfall abgewichen werden soll (vgl. BAG 13. Juli 1977 - 1 AZR 336/75 - AP BetrVG 1972 § 87 Kurzarbeit Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 3, zu 1 der Gründe; 21. November 1978 - 1 ABR 67/76 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 7, zu III 4 der Gründe;… Richardi in Richardi BetrVG § 87 Rn. 307 mwN; für die Abweichung von schon aufgestellten Schichtplänen vgl. BAG 1. Juli 2003 - 1 ABR 22/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 103 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 b der Gründe mwN).
  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90

    Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit

  • BVerfG, 18.12.1985 - 1 BvR 143/83

    Betriebsrat: Mitbestimmung des Betriebsrats über Beginn und Ende der Arbeitszeit

  • BAG, 13.07.1977 - 1 AZR 336/75

    Mitbestimmungspflicht beim Schichtausfall - Notfall - Beurteilungsspielraum

  • LAG Köln, 12.02.2003 - 7 TaBV 80/02

    Unterlassungsanspruch; Arbeitszeit; Karnevalsdienstag; betriebliche Übung; …

  • BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 25/96

    Unternehmensbezogene Tariffähigkeit einer Gewerkschaft

  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06

    Mitbestimmung bei Dienstreisen

    Die Beteiligung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG dient dazu, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage ihrer Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien und für die Gestaltung ihres Privatlebens nutzbaren Zeit zur Geltung zu bringen (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 (A) - BAGE 112, 227, zu B III 3 a der Gründe).

    Eine vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit liegt vor, wenn es sich um eine Erweiterung des für einen bestimmten Wochentag regulär festgelegten Arbeitszeitvolumens mit anschließender Rückkehr zur betriebsüblichen Dauer der Arbeitszeit handelt (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 (A) - BAGE 112, 227, zu B III 2 b aa der Gründe).

  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06

    Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

    Betriebsübliche Arbeitszeit iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist nach der ständigen Rechtsrechung des Senats die im Betrieb regelmäßig geleistete Arbeitszeit (26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 (A) - BAGE 112, 227, zu B III 2 a der Gründe mwN).

    Demzufolge ist die betriebsübliche Arbeitszeit in einem Betrieb nicht notwendig einheitlich, sondern kann je nach Vereinbarung für verschiedene Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen unterschiedlich sein (vgl. im Einzelnen BAG 16. Juli 1991 - 1 ABR 69/90 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 44, zu B II 1 a aa und bb der Gründe; 26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 (A) - aaO).

    Der Antrag kann mit dem Sachantrag im Erkenntnisverfahren verbunden werden (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 (A) - BAGE 112, 227, zu B II 3 der Gründe).

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12

    Betriebsrat - Einigungsstelle - Schichtarbeit

    Sie wird bestimmt durch den vertraglich geschuldeten regelmäßigen zeitlichen Umfang der Arbeitsleistung und dessen Verteilung auf einzelne Zeitabschnitte (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 [A] - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 112, 227).
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Rechtsprechung
   BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 31/03   

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https://dejure.org/2005,7243
BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 31/03 (https://dejure.org/2005,7243)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2005 - 1 ABR 31/03 (https://dejure.org/2005,7243)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 1 ABR 31/03 (https://dejure.org/2005,7243)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

  • Judicialis

    ArbGG § 81 Abs. 3; ; ArbGG § 83 Abs. 3

  • IWW

    ArbGG § 81 Abs. 3 ArbGG § 83 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Anspruch von Arbeitnehmern gegen den Arbeitgeber auf Unterlassung einer Anordnung; Zutreffender Antragsgegner bei Bestehen einer Hauptniederlassung und einer Zweigniederlassung; Antragsänderung bei Vorliegen eines Wechsels in der Person des in Anspruch genommenen ...

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 81 Abs. 3 § 83 Abs. 3
    Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 31/03
    Antragsänderungen sind in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nicht mehr zulässig (vgl. BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 29 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 1 a der Gründe; 16. Juli 1991 - 1 ABR 71/90 - BAGE 68, 155;… Matthes in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge § 94 Rn. 13;… GK-ArbGG/Dörner Stand September 2005 § 94 Rn. 18).

    Ausnahmen können aus prozessökonomischen Gründen allenfalls dann zugelassen werden, wenn der geänderte Sachantrag sich auf den in der Beschwerdeinstanz festgestellten Sachverhalt stützen kann (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - aaO mwN).

  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 31/03
    Eine Entscheidung im Beschlussverfahren erwächst deshalb nicht nur gegenüber dem als Antragsgegner bezeichneten, sondern gegenüber allen Beteiligten in (subjektive) Rechtskraft (BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 40 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 4, zu B II 2 der Gründe; 20. März 1996 - 7 ABR 41/95 - BAGE 82, 291, 297, zu B II 3 der Gründe;… Matthes in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 84 Rn. 25 mwN).

    Läge ein Gemeinschaftsbetrieb vor, käme zwar die vom Betriebsrat AGIS favorisierte Auslegung seines Antrags in Betracht (für eine solche Konstellation vgl. BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 40 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 4, zu B II 3 der Gründe).

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 31/03
    Die erforderliche Betroffenheit ist aber gegeben, wenn sich der Antragsteller gerade eigener Rechte berühmt und deren Bestehen nicht von vorneherein ausgeschlossen erscheint (BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - BAGE 105, 19, zu B III 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und …

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 31/03
    Der Schluss der Anhörung vor dem Beschwerdegericht bildet nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch bezüglich der Anträge der Beteiligten die Entscheidungsgrundlage für das Rechtsbeschwerdegericht (zum Revisionsverfahren BAG 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 39, zu III der Gründe mwN).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 13/98

    Vergangenheitsbezogener Antrag, Kosten im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 31/03
    Zwar kennt das Beschlussverfahren einen Antragsgegner im förmlichen Sinne nicht (BAG 20. April 1999 - 1 ABR 13/98 - BAGE 91, 235, 242, zu B II der Gründe).
  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 41/95

    Rechtskraftwirkung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 31/03
    Eine Entscheidung im Beschlussverfahren erwächst deshalb nicht nur gegenüber dem als Antragsgegner bezeichneten, sondern gegenüber allen Beteiligten in (subjektive) Rechtskraft (BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 40 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 4, zu B II 2 der Gründe; 20. März 1996 - 7 ABR 41/95 - BAGE 82, 291, 297, zu B II 3 der Gründe;… Matthes in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 84 Rn. 25 mwN).
  • LAG Köln, 12.02.2003 - 7 TaBV 80/02

    Unterlassungsanspruch; Arbeitszeit; Karnevalsdienstag; betriebliche Übung; …

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 31/03
    Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2 - des Betriebsrats im Betrieb K der A Gesellschaft mbH - gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2003 - 7 TaBV 80/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 71/90

    Versetzung bei Verlängerung der Wochenarbeitszeit

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 31/03
    Antragsänderungen sind in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nicht mehr zulässig (vgl. BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 29 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 1 a der Gründe; 16. Juli 1991 - 1 ABR 71/90 - BAGE 68, 155;… Matthes in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge § 94 Rn. 13;… GK-ArbGG/Dörner Stand September 2005 § 94 Rn. 18).
  • BAG, 27.08.1968 - 1 ABR 4/67

    Lohndruckerei - Tendenzbetrieb - Verlag

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 31/03
    Dieses Institut will lediglich Popularklagen ausschließen (BAG 27. August 1968 - 1 ABR 4/67 - AP BetrVG § 81 Nr. 11, zu 1 der Gründe;… Matthes in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge § 81 Rn. 56).
  • BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 22/14

    Erweiterung der Mitbestimmung bei Versetzungen

    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 31/03 - Rn. 24; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B III 2 a der Gründe mwN, BAGE 105, 19).
  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05

    Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff

    Das Erfordernis der Antragsbefugnis will lediglich sog. Popularklagen ausschließen (BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 31/03 -, zu B IV 1 der Gründe; 27. August 1968 - 1 ABR 4/67 - AP BetrVG § 81 Nr. 11;… Matthes in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge § 81 Rn. 56 mwN).
  • BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 30/14

    Antragsbefugnis - Überprüfung von Betriebsratsbeschlüssen

    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 31/03 - Rn. 24; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B III 2 a der Gründe mwN, BAGE 105, 19).
  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05

    Erfolgsbeteiligung nach einem Carried-Interest-Plan

    Im Revisionsverfahren können neue prozessuale Ansprüche grundsätzlich nicht zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (st. Rspr., vgl. BAG 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35; 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 81 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 2; 5. November 1985 - 1 ABR 49/83 - BAGE 50, 85; 16. November 1982 - 3 AZR 177/82 - BAGE 40, 355; BGH 29. November 1990 - I ZR 45/89 - NJW 1991, 1683, 1684; 23. Juni 1988 - IX ZR 172/87 - BGHZ 105, 34; zum Rechtsbeschwerdeverfahren vgl. BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 31/03 -).
  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07

    Mitbestimmung bei Eingruppierung von Leiharbeitnehmern

    Der Betriebsrat im Betrieb des entleihenden Arbeitgebers besitzt keine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition gegenüber dem Inhaber eines Betriebs, für den er nicht gewählt ist (vgl. BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 31/03 - Rn. 28, 29).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12

    Beauftragte des Betriebsrats - keine andere Arbeitnehmervertretungsstruktur und …

    Ob diese Rechte tatsächlich bestehen, ist eine Frage der Begründetheit (BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 31/03 - juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23

    Zweifelhaftigkeit des Bestehens einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit - …

    Rechtskräftige Beschlüsse wirken für und gegen alle formell Beteiligten, auch wenn sie nicht aktiv am Verfahren teilgenommen und sich nicht geäußert haben (BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 31/03 - zu B. II. 1. der Gründe, Rn. 16 nach juris; 20. März 1996 - 7 ABR 41/95 - zu II. 3. der Gründe).
  • LAG Hessen, 31.07.2017 - 16 TaBV 221/16

    Einzelne Betriebsratsmitglieder haben keine betriebsverfassungsrechtliche …

    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 31/03 - Rn. 24; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B III 2 a der Gründe mwN, BAGE 105, 19).
  • LAG Hessen, 26.03.2018 - 16 TaBV 215/17

    Nach § 40 Absatz 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des …

    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 31/03 - Rn. 24; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B III 2 a der Gründe mwN, BAGE 105, 19).
  • LAG Hessen, 17.08.2020 - 16 TaBV 24/20

    1. Der Gesamtbetriebsrat ist im Verfahren nach § 23 Absatz 3 BetrVG …

    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (…BAG 7. Juni 2016 -1 ABR 30/14- Rn. 14, 15; 13. Dezember 2005 - 1 ABR 31/03 - Rn. 24; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B III 2 a der Gründe mwN, BAGE 105, 19).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2010 - 7 TaBV 1444/10

    Aussetzung eines Beschlussverfahrens wegen Vorgreiflichkeit

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