Rechtsprechung
| BAG, 15.05.1990 - 1 ABR 31/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einstellung in Betrieb, der Kurierfahrten durchführt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 23.06.1988 - 13 BV 72/88
- LAG Köln, 27.01.1989 - 9 TaBV 59/88
- BAG, 15.05.1990 - 1 ABR 31/89
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 90/88
Arbeitnehmerüberlassung: Überwachung des Betriebsgeländes durch …
Auszug aus BAG, 15.05.1990 - 1 ABR 31/89
Im übrigen würde eine andere Wertung voraussetzen, daß es sich bei den zu verrichtenden Diensten um absonderbare Nebentätigkeiten handelte, die geeignet sind, auf Fremdfirmen und deren Arbeitnehmer übertragen zu werden (vgl. für die Überwachungstätigkeit, wenn diese unabhängig vom eigentlichen arbeitstechnischen Zweck des Unternehmens durchgeführt wird, Beschluß des Senats vom 28. November 1989 - 1 ABR 90/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81
Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen
Auszug aus BAG, 15.05.1990 - 1 ABR 31/89
Der Betriebsrat hat damit einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf "Aufhebung der Maßnahme", d.h. auf Beseitigung des betriebsverfassungswidrigen Zustandes (Beschluß des Senats vom 22. März 1983, BAGE 42, 121 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972 für die Aufhebung einer Eingruppierung). - BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84
Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit - …
Auszug aus BAG, 15.05.1990 - 1 ABR 31/89
Nach der Entscheidung des Senats vom 15. April 1986 (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972) liegt eine nach § 99 BetrVG zustimmungspflichtige Einstellung dann vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.
- BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung
Auszug aus BAG, 15.05.1990 - 1 ABR 31/89
An dieser Rechtsprechung hat der Senat in späteren Entscheidungen festgehalten (Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und diese in dem Beschluß vom 1. August 1989 (- 1 ABR 54/88 - AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972) dahingehend präzisiert, daß maßgebend ist, ob die von diesen Personen zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß. - BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 54/88
Einstellung: Begriff
Auszug aus BAG, 15.05.1990 - 1 ABR 31/89
An dieser Rechtsprechung hat der Senat in späteren Entscheidungen festgehalten (Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und diese in dem Beschluß vom 1. August 1989 (- 1 ABR 54/88 - AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972) dahingehend präzisiert, daß maßgebend ist, ob die von diesen Personen zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß. - BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 52/85
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abordnungen
Auszug aus BAG, 15.05.1990 - 1 ABR 31/89
An dieser Rechtsprechung hat der Senat in späteren Entscheidungen festgehalten (Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und diese in dem Beschluß vom 1. August 1989 (- 1 ABR 54/88 - AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972) dahingehend präzisiert, daß maßgebend ist, ob die von diesen Personen zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß. - LAG Köln, 27.01.1989 - 9 TaBV 59/88
Mitbestimmung; Betriebsrat; Übertragung; Subunternehmer
Auszug aus BAG, 15.05.1990 - 1 ABR 31/89
Die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. Januar 1989 - 9 TaBV 59/88 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89
Mitbestimmung nach befristeter Probezeit
An dieser Rechtsprechung hat der Senat in späteren Entscheidungen festgehalten (Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und sie in den Beschlüssen vom 1. August 1989 (- 1 ABR 54/88 - AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) und vom 15. Mai 1990 (- 1 ABR 31/89 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) hinsichtlich der Art der zu verrichtenden Tätigkeit präzisiert. - BAG, 03.07.1990 - 1 ABR 36/89
Mitbestimmung bei Einstellung in Tendenzbetrieb
An dieser Rechtsprechung hat der Senat in späteren Entscheidungen festgehalten (Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) und diese in den Beschlüssen vom 1. August 1989 (- 1 ABR 54/88 - AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) und vom 15. Mai 1990 (- 1 ABR 31/89 -, nicht veröffentlicht) dahingehend präzisiert, daß maßgebend ist, ob die von diesen Personen zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß. - BAG, 25.06.1996 - 1 ABR 6/96
Beschäftigung freier Mitarbeiter als Einstellung - Mitbestimmung bei der Vergabe …
Dem könnte ein stärkeres Gewicht beigemessen werden, wenn die Arbeitnehmer regelmäßig als Vertretung eingeplant würden (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 15. Mai 1990 - 1 ABR 31/89 -, n.v.).Eine Eingliederung in die Betriebsorganisation ist aber erst dann in Betracht zu ziehen, wenn die Vertretung in der Weise organisiert ist, daß bei Ausfall nicht der Auftragnehmer für Ersatz zu sorgen hat, sondern der Arbeitgeber die Vertretung eigenen Arbeitnehmern überträgt (so der dem Senatsbeschluß vom 15. Mai 1990, a.a.O., zugrunde liegende Sachverhalt).
- ArbG Duisburg, 10.01.2011 - 3 BV 73/10
Eingliederung, Einstellung, Fahrer, Subunternehmen
Der Umstand, dass die Weisungen teilweise durch die U. erfolgen, spricht nicht gegen eine Eingliederung in den Betrieb der Arbeitgeberin (vgl. BAG 15.05.1990 - 1 ABR 31/89, zitiert nach Juris). - BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 38/90
Bestehen von Auskunftsansprüchen und Unterlassungsansprüchen des Betriebsrats - …
Auf das Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber kommt es hierbei nicht an (BAG Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972 und Beschluß vom 15. Mai 1990 - 1 ABR 31/89 - n.v.).
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