Rechtsprechung
| BAG, 01.08.1983 - 1 ABR 33/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 09.07.1982 - 3 BY 72/82
- LAG Düsseldorf, 07.12.1982 - 11 TaBV 87/82
- BAG, 01.08.1983 - 1 ABR 33/83
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 10.11.1987 - 1 AZR 360/86
Zahlung eines Nachteilsausgleichs - Betriebsstilllegung als Betriebsänderung - …
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wurde als unzulässig verworfen (Beschluß des Senats vom 1. August 1983 - 1 ABR 33/83 -). - BAG, 12.02.1997 - 5 AZN 1106/96
Nichtzulassungsbeschwerde und Prozeßkostenhilfe
Die Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde endet auch dann zwei Monate nach Zustellung der anzufechtenden Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, wenn der Beschwerdeführer die Beschwerdefrist versäumt hat und über seinen Wiedereinsetzungsantrag bei Ablauf der Begründungsfrist noch nicht entschieden ist (BAG, Beschluß vom 26. Juli 1988 - 1 ABN 16/88 - BAGE 59, 174 = AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979; ähnlich BAG, Urteil vom 18. Januar 1962 - 5 AZR 179/61 - AP Nr. 1 zu § 184 ZPO sowie BAG, Beschluß vom 1. August 1983 - 1 ABR 33/83 -, n.v., für die Begründung einer Berufung oder einer Rechtsbeschwerde). - BAG, 26.07.1988 - 1 ABN 16/88
Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzungsantrag
Dem hat sich das Bundesarbeitsgericht für die Begründung einer Revision oder einer Rechtsbeschwerde angeschlossen (Urteil vom 18. Januar 1962 - 5 AZR 179/61 - AP Nr. 1 zu § 184 ZPO; Beschluß vom 1. August 1983 - 1 ABR 33/83 -, unveröffentlicht).
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