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Rechtsprechung
   BAG, 28.02.1984 - 1 ABR 37/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1629
BAG, 28.02.1984 - 1 ABR 37/82 (https://dejure.org/1984,1629)
BAG, Entscheidung vom 28.02.1984 - 1 ABR 37/82 (https://dejure.org/1984,1629)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 1984 - 1 ABR 37/82 (https://dejure.org/1984,1629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leistungszulage - Betriebsvereinbarung - EInigungsstelle - Zulage - Mitbestimmungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1984, 230
  • VersR 1985, 97
  • BB 1985, 462
  • DB 1984, 1682
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81

    Mitbestimmung bei Leistungsprämie

    Auszug aus BAG, 28.02.1984 - 1 ABR 37/82
    Hinsichtlich der Lohnhöhe hat der Betriebsrat nach ? 87 Abs. 1 N. 11 BetrVG ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nur dann, wenn es sich bei der Leistungszulage um ein leistungsbezogenes Entgelt im Sinne dieser Vorschrift handelt (Beschluß vom 13 September 1983 - 1 ABR 32/81 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 25.05.1982 - 1 ABR 19/80

    Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 28.02.1984 - 1 ABR 37/82
    So hat der Senat in einem vergleichbaren Falle ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates hinsichtlich des Geldfaktors einer Mengenlei stungsprämie verneint, weil tariflich geregelt war, daß der Prämienlohn bei normalem Arbeitsergebnis im Durchschnitt mindestens 12 % über dem Tariflohn liegen muß (Beschluß vom 25. Mai 1982 - 1 ABR 19/80 - AP Nr. 2 zu ? 87 BetrVG 1972 Prämie, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 22.12.1981 - 1 ABR 38/79

    Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 28.02.1984 - 1 ABR 37/82
    cl Allerdings schließt eine tarifliche Regelung einer Angelegenhei t ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht dos Betriebsrates nach ? 87 Abs. 1 BetrVG insoweit nicht aus, als die tarifliche Regelung selbst eine nähere Ausgestaltung der Regelung den Betriebspartnern zuweist (Beschluß des Senats vom 22. Dezember 1981 - 1 ABR 38/79 - BAG 37, 255 = AP Mr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 56/78

    Revision - Vergütungssystem

    Auszug aus BAG, 28.02.1984 - 1 ABR 37/82
    Ein dem Akkord- und Prämienlohn vergleichbares leistungsbezogenes Entgelt im Sinne von ? 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG ist eine Vergütungsform, bei der eine "Leistung" des Arbeitnehmers, gleichgültig, worin diese besteht, gemessen und mit einer Bezugsleistung verglichen wird und bei der sich die Höhe der Vergütung in irgendeiner Weise nach dem Verhältnis der Leistung des Arbeitnehmers zur Bezugsleistung bemißt (Beschluß des Senats vom 28. Juli 1981, BAG 36, 1 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Provision).
  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84

    Mitbestimmung bei Telefondatenerfassung

    Nicht aber sei der Spruch der Einigungsstelle aufzuheben (Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. Februar 1984 - 1 ABR 37/82 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 67/83 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn).
  • BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 91/87

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - Anspruch auf Urlaubsgeld - …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats schließt eine tarifliche Regelung einer Angelegenheit - hier der Zeitpunkt der Zahlung der zusätzlichen Urlaubsvergütung - ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG dann und insoweit nicht aus, als die tarifliche Regelung selbst den Betriebspartnern eine nähere Ausgestaltung der Regelung zuweist oder diesen eine andere Regelung gestattet (Beschluß vom 22. Dezember 1981, BAGE 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Beschluß vom 28. Februar 1984 - 1 ABR 37/82 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang).

    Sie können daher auch bestimmen, daß eine ergänzende oder andere Regelung nur durch freiwillige Betriebsvereinbarung getroffen werden kann (Beschluß vom 28. Februar 1984 - 1 ABR 37/82 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang).

  • BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 97/88

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht § 87 nach Abs. 1 Nr. 11 bei der Festsetzung der …

    Sie können dabei auch bestimmen, ob von der tariflichen Regelung nur durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung soll abgewichen werden dürfen, oder ob eine betriebliche Regelung auch über einen Spruch der Einigungsstelle soll erzwungen werden können (vgl. Beschluß vom 28. Februar 1984 - 1 ABR 37/82 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang).
  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 67/83

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Festlegung der Höhe der …

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die Unwirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle festzustellen ist, wenn es an deren Zuständigkeit fehlt; nicht etwa ist der Spruch der Einigungsstelle aufzuheben (Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. Februar 1984 - 1 ABR 37/82 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang).

    Ob eine derart ausgestaltete Leistungszulage ein leistungsbezogenes Entgelt im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG, d.h. auch ein mit Akkord oder Prämie vergleichbares Entgelt ist, hat der Senat in der Entscheidung vom 28. Februar 1984 (- 1 ABR 37/82 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang) noch offengelassen.

  • BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 44/93

    Einigungsstelle: Wirksamkeit des Spruchs

    Die Erklärung einer Vorabunterwerfung kann zumindest dann in einer Betriebsvereinbarung erfolgen, wenn die erfaßten Fälle eindeutig angegeben sind, wovon hier auszugehen ist (…vgl. Fitting/ Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 76 Rz 29;… GK-Kreutz, BetrVG, 4. Aufl., § 76 Rz 60 und Rz 102; vgl. auch Senatsbeschluß vom 28. Februar 1984 - 1 ABR 37/82 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, zu B II 2 der Gründe).
  • LAG München, 22.11.2005 - 8 Sa 265/05

    Tarifvertragliche Öffnungsklausel

    Bereits früher, in seiner Entscheidung vom 28. Februar 1984 (1 ABR 37/82 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang), hat sich das Bundesarbeitsgericht mit einer Tarifnorm auseinandergesetzt, die eine "nicht erzwingbare Betriebsvereinbarung" im Hinblick auf Methoden zur Ermittlung der Leistungszulage zum Gegenstand hatte und "für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung durch die Tarifvertragsparteien" bedurfte.
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.05.2000 - 2 TaBV 14/00

    Rechtswirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle; Betriebsvereinbarung zur …

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  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 35/84

    Mitbestimmung bei Telefondatenerfassung - Gerichtliche Feststellung der …

    Nicht aber sei der Spruch der Einigungsstelle aufzuheben (Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. Februar 1984 - 1 ABR 37/82 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 67/83 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn).
  • LAG Hamburg, 06.08.1992 - 7 TaBV 4/92

    Betriebsrat; Regelungskompetenz; Auflösung; Betriebsvereinbarung; Gewerkschaft; …

    Darüber hinaus ist auch die Zulassung von vom Tarifvertrag abweichenden Betriebsvereinbarungen möglich, sofern der Umfang der Abweichung durch die Tarifpartner genau definiert wird (…Fitting, Auffarth, Kaiser, Heither, § 77, Rz. 84; vgl. BAG, Beschluß vom 12. August 1982 - 6 ABR 98/79 , AP Nr. 5 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. Februar 1984 - 1 ABR 37/82 , AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG Tarifvorrang; Urteil vom 14. Februar 1989 - 1 AZR 97/88 , AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Akkord).
  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 36/84
    Nicht aber sei der Spruch der Einigungsstelle aufzuheben (Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. Februar 1984 - 1 ABR 37/82 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 67/83 - A P Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn).
  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 41/84
  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 33/84
  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 34/84
  • LAG Bremen, 12.03.1982 - 1 TaBV 5/81
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