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Rechtsprechung
   BAG, 08.03.1983 - 1 ABR 38/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1877
BAG, 08.03.1983 - 1 ABR 38/81 (https://dejure.org/1983,1877)
BAG, Entscheidung vom 08.03.1983 - 1 ABR 38/81 (https://dejure.org/1983,1877)
BAG, Entscheidung vom 08. März 1983 - 1 ABR 38/81 (https://dejure.org/1983,1877)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1983, 2114
  • DB 1983, 2040
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79

    Aussetzung des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens bis zur Entscheidung der …

    Auszug aus BAG, 08.03.1983 - 1 ABR 38/81
    Bei der Frage der Zuständigkeit oder Unzuständigkeit der Einigungsstelle geht es um das Bestehen oder Nichtbestehen eines obligatorischen Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber und damit um ein betriebeverfas sungsrechtliches Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten (vgl. auch BAG 36, 385, 388, 389 = AP Nr. 10 zu § 76 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe),.

    des Bundesarbeitsgerichts keine Prozeßvoraussetzung für ein arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren, in dem über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats und da mit über die Zuständigkeit der Einigungsstelle in einer bestimmten Angelegenheit gestritten wird (BAG 36, 385, 388 s AP Nr. 10 zu § 76 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 24. November 1981 - 1 ABR 42/79 zur Veröffentlichung vorgesehen) .

  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf …

    Auszug aus BAG, 08.03.1983 - 1 ABR 38/81
    Die Mitbestimmung in diesem Bereich soll den Arbeitnehmer vor einer einseitig an den Interessen des Unternehmens orientierten oder willkürlichen Lohngestaltung schützen; sie soll die Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges sicher stellen und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit dienen (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. u.a, Beschlüsse vom 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 -, BAG 32, 350, 362 s AP Nr, 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lahngestaltung, zu B II 2 c der Gründe, und vom 22. Dezember 1981 - 1 ABR 38/79 -, zu B III 1 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78

    Entsprechende Tätigkeiten - Örtliche Leitung von Bauten - Bauwesen - Baurecht - …

    Auszug aus BAG, 08.03.1983 - 1 ABR 38/81
    Die tariflichen Tätigkeitsbeispiele sind deshalb auch aus sich heraus und ohne Rücksicht darauf anzuwenden, ob sie bei richtiger rechtlicher Beurteilung überhaupt dem Grundtatbestand der entsprechenden Vergütungsgruppe zuzuordnen wären (vgl. BAG Urteil vom 29. Oktober 1980 - A AZR 750/78 AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 22.12.1981 - 1 ABR 38/79

    Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 08.03.1983 - 1 ABR 38/81
    Die Mitbestimmung in diesem Bereich soll den Arbeitnehmer vor einer einseitig an den Interessen des Unternehmens orientierten oder willkürlichen Lohngestaltung schützen; sie soll die Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges sicher stellen und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit dienen (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. u.a, Beschlüsse vom 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 -, BAG 32, 350, 362 s AP Nr, 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lahngestaltung, zu B II 2 c der Gründe, und vom 22. Dezember 1981 - 1 ABR 38/79 -, zu B III 1 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 42/79

    Durchführung des Einigungsstellenverfahrens

    Auszug aus BAG, 08.03.1983 - 1 ABR 38/81
    des Bundesarbeitsgerichts keine Prozeßvoraussetzung für ein arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren, in dem über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats und da mit über die Zuständigkeit der Einigungsstelle in einer bestimmten Angelegenheit gestritten wird (BAG 36, 385, 388 s AP Nr. 10 zu § 76 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 24. November 1981 - 1 ABR 42/79 zur Veröffentlichung vorgesehen) .
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    dd) Beim Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1. Nr. 10 BetrVG richtet sich die Abgrenzung von Einzelfallgestaltung zu kollektivem Tatbestand danach, ob es um die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen geht (BAG Beschluß vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 88/77 -, 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - und 8. März 1983 - 1 ABR 38/81 - sowie Urteil vom 31. Januar 1984 - 1 AZR 174/81 - AP Nr. 2, 3, 14 und 15 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) oder nicht.
  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    dd) Beim Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG richtet sich die Abgrenzung von Einzelfallgestaltung zu kollektivem Tatbestand danach, ob es um die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen geht (BAG Beschluß vom 10 Juli 1979 - 1 ABR 88/77 -, 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 und 8. März 1983 - 1 ABR 38/81 - sowie Urteil vom 31. Januar 1984 - 1 AZR 174/81 - AP Nr. 2, 3, 14 und 15 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) oder nicht.
  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    In diesem Zusammenhang hat der Große Senat weiter ausgeführt (…BAGE 69, 134, 163 = AP, aaO, zu C III 3 b dd der Gründe), beim Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG richte sich die Abgrenzung von Einzelfallgestaltung zu kollektivem Tatbestand danach, ob es um die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen gehe oder nicht (BAG Beschlüsse vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 88/77 - vom 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - BAGE 32, 350, und vom 8. März 1983 - 1 ABR 38/81 - sowie Urteil vom 31. Januar 1984 - 1 AZR 174/81 - BAGE 45, 91 = AP Nr. 2, 3, 14 und 15 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 22.01.2002 - 3 ABR 28/01

    Zwischenbeschlüsse der Einigungsstelle - Anfechtbarkeit

    In diesem Zusammenhang werden allerdings nur Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu Zuständigkeitsbeschlüssen der Einigungsstelle aufgeführt, in denen die Einigungsstelle verfahrensabschließend die eigene Zuständigkeit verneint hatte (22. Januar 1980 - 1 ABR 28/78 - BAGE 32, 339; 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - BAGE 32, 350) oder solche Entscheidungen, in denen die Einigungsstelle zwar angerufen war, über ihre eigene Zuständigkeit aber nicht befunden hatte, das betroffene Unternehmen vielmehr in einem gesonderten Verfahren die Feststellung der Unzuständigkeit der Einigungsstelle verfolgt hatte (BAG 8. März 1983 - 1 ABR 38/81 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 6).
  • BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88

    Vorrang des Tarifvertrages nach § 87 Abs. 1 BetrVG - Unanfechtbarkeit eines …

    Eine Ausnahme gilt nur für Beschlüsse der Einigungsstelle über ihre Zuständigkeit (BAG Beschlüsse vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 350 [BAG 22.01.1980 - 1 ABR 48/77] = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, 8. März 1983 - 1 ABR 38/81 - AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung und Urteil vom 22. Januar 1980 - 1 ABR 28/78 - AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 17/90

    Eingruppierung von Heimarbeiterinnen

    Entsprechend hat der Senat entschieden, die Zuordnung bestimmter Arbeitsbereiche zu einer einschlägigen tariflichen Vergütungsgruppe stelle die Subsumtion eines vorgegebenen Sachverhalts unter die tariflichen Vergütungsmerkmale dar und dieser Vorgang sei Rechtsanwendung und keine Rechtsgestaltung, wie sie § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG anspreche (Beschluß vom 8. März 1983 - 1 ABR 38/81 - AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II der Gründe).
  • LAG Hamm, 13.05.2005 - 10 TaBV 32/04

    Eingruppierung von AT-Angestellten-Mitbestimmung des Betriebsrats, Ausschluss …

    Weil die einzelnen Tätigkeitsmerkmale, Vergütungsgruppen und insbesondere die einzelnen Bewertungskriterien teilweise sehr allgemein gehalten und weitgehend durch unbestimmte Rechtsbegriffe gekennzeichnet sind, die einen gewissen Beurteilungsspielraum einschließen und deren Anwendung in der betrieblichen Praxis erhebliche Schwierigkeiten bereiten kann, soll die Einschaltung einer aus Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer des Betriebes paritätisch besetzten Kommission mit der Aufgabe, die Bewertung vorzunehmen, die Anwendung des tariflichen Eingruppierungssystems im Betrieb erleichtern und zugleich eine größere Richtigkeitsgewähr bieten (BAG, Beschluss vom 08.03.1983 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 14).
  • LAG Hamm, 08.02.2008 - 10 Sa 1355/07

    Eingruppierung; Entscheidung einer paritätischen Kommission; Überprüfungsbefugnis …

    Weil die einzelnen Tätigkeitsmerkmale, Vergütungsgruppen und insbesondere die einzelnen Bewertungskriterien teilweise sehr allgemein gehalten und weitgehend durch unbestimmte Rechtsbegriffe gekennzeichnet sind, die einen gewissen Beurteilungsspielraum einschließen und deren Anwendung in der betrieblichen Praxis Schwierigkeiten bereiten kann, soll die Einschaltung einer aus Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer des Betriebes paritätisch besetzten Kommission mit der Aufgabe, die Bewertung vorzunehmen, die Anwendung des tariflichen Eingruppierungssystem im Betrieb erleichtern und zugleich eine größere Richtigkeitsgewähr gebieten (BAG, Beschluss vom 08.03.1983 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 14).
  • LAG Hamm, 08.02.2008 - 10 Sa 1356/07

    Eingruppierung; Entscheidung einer paritätischen Kommission; Überprüfungsbefugnis …

    Weil die einzelnen Tätigkeitsmerkmale, Vergütungsgruppen und insbesondere die einzelnen Bewertungskriterien teilweise sehr allgemein gehalten und weitgehend durch unbestimmte Rechtsbegriffe gekennzeichnet sind, die einen gewissen Beurteilungsspielraum einschließen und deren Anwendung in der betrieblichen Praxis Schwierigkeiten bereiten kann, soll die Einschaltung einer aus Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer des Betriebes paritätisch besetzten Kommission mit der Aufgabe, die Bewertung vorzunehmen, die Anwendung des tariflichen Eingruppierungssystem im Betrieb erleichtern und zugleich eine größere Richtigkeitsgewähr gebieten (BAG, Beschluss vom 08.03.1983 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 14).
  • LAG Hamm, 13.05.2005 - 10 TaBV 15/04

    Eingruppierung von AT-Angestellten Mitbestimmung des Betriebsrats Ausschluss bzw. …

    Weil die einzelnen Tätigkeitsmerkmale, Vergütungsgruppen und insbesondere die einzelnen Bewertungskriterien teilweise sehr allgemein gehalten und weitgehend durch unbestimmte Rechtsbegriffe gekennzeichnet sind, die einen gewissen Beurteilungsspielraum einschließen und deren Anwendung in der betrieblichen Praxis erhebliche Schwierigkeiten bereiten kann, soll die Einschaltung einer aus Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer des Betriebes paritätisch besetzten Kommission mit der Aufgabe, die Bewertung vorzunehmen, die Anwendung des tariflichen Eingruppierungssystems im Betrieb erleichtern und zugleich eine größere Richtigkeitsgewähr bieten (BAG, Beschluss vom 08.03.1983 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 14).
  • LAG Düsseldorf, 20.06.1995 - 3 TaBV 37/95

    Eingruppierung beamteter Mitarbeiter

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