Rechtsprechung
| BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 38/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bestehen von Auskunftsansprüchen und Unterlassungsansprüchen des Betriebsrats - Beteiligungsrecht bei Leiharbeitnehmern - Einstellung durch Eingliederung in Betrieb - Unterscheidbarkeit von Fremdarbeitnehmern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 18.01.1990 - 12 TaBV 45/89
- BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 38/90
- BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 38/90
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BAG, 26.01.1988 - 1 ABR 34/86
Betriebsrat - Aufkunftsanspruch
Auszug aus BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 38/90
Zu diesen Aufgaben gehören alle Mitwirkungsrechte nach dem BetrVG, nicht nur die in § 80 Abs. 1 BetrVG aufgezählten Aufgaben, insbesondere also auch die Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG und die Beteiligungsrechte nach §§ 99 ff. BetrVG (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG 1972, vom 26. Januar 1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - EzA § 80 BetrVG 1972 Nr. 34).Wie der Senat bereits im Beschluß vom 17. Mai 1903 (BAGE 42, 366 = AP Nr. 19 zu § 80 BetrVG 1972) im Ansatz ausgeführt und in den Entscheidungen vom 26. Januar 1988 (a.a.O.) und 31. Januar 1989 (…a.a.O.) bestätigt hat, genügt bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein Beteiligungsrecht, das der Betriebsrat erst aufgrund der Unterrichtung endgültig feststellen kann, um den Auskunftsanspruch auszulösen.
Insoweit dient die rechtzeitige und umfassende Unterrichtung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG dem innerbetrieblichen "Rechts frieden und der Vermeidung von Verfahren" (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Januar 1988, a.a.O., zu B II 1 a aa der Gründe).
- BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 72/87
Informationsrechte des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern aus …
Auszug aus BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 38/90
Zu diesen Aufgaben gehören alle Mitwirkungsrechte nach dem BetrVG, nicht nur die in § 80 Abs. 1 BetrVG aufgezählten Aufgaben, insbesondere also auch die Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG und die Beteiligungsrechte nach §§ 99 ff. BetrVG (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG 1972, vom 26. Januar 1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - EzA § 80 BetrVG 1972 Nr. 34).Wie der Senat bereits im Beschluß vom 17. Mai 1903 (BAGE 42, 366 = AP Nr. 19 zu § 80 BetrVG 1972) im Ansatz ausgeführt und in den Entscheidungen vom 26. Januar 1988 (…a.a.O.) und 31. Januar 1989 (a.a.O.) bestätigt hat, genügt bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein Beteiligungsrecht, das der Betriebsrat erst aufgrund der Unterrichtung endgültig feststellen kann, um den Auskunftsanspruch auszulösen.
- BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 43/84
Anspruch eines Betriebsrats in der Elektroindustrie auf Einsichtnahme in die …
Auszug aus BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 38/90
Zu diesen Aufgaben gehören alle Mitwirkungsrechte nach dem BetrVG, nicht nur die in § 80 Abs. 1 BetrVG aufgezählten Aufgaben, insbesondere also auch die Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG und die Beteiligungsrechte nach §§ 99 ff. BetrVG (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG 1972, vom 26. Januar 1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - EzA § 80 BetrVG 1972 Nr. 34).
- BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84
Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit - …
Auszug aus BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 38/90
Auf das Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber kommt es hierbei nicht an (BAG Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972 und Beschluß vom 15. Mai 1990 - 1 ABR 31/89 - n.v.). - BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 54/88
Einstellung: Begriff
Auszug aus BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 38/90
Auf das Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber kommt es hierbei nicht an (BAG Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972 und Beschluß vom 15. Mai 1990 - 1 ABR 31/89 - n.v.). - BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 21/80
Betriebsratsrechte - Arbeitgeberpflichten
Auszug aus BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 38/90
Wie der Senat bereits im Beschluß vom 17. Mai 1903 (BAGE 42, 366 = AP Nr. 19 zu § 80 BetrVG 1972) im Ansatz ausgeführt und in den Entscheidungen vom 26. Januar 1988 (…a.a.O.) und 31. Januar 1989 (…a.a.O.) bestätigt hat, genügt bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein Beteiligungsrecht, das der Betriebsrat erst aufgrund der Unterrichtung endgültig feststellen kann, um den Auskunftsanspruch auszulösen. - BAG, 15.05.1990 - 1 ABR 31/89
Einstellung in Betrieb, der Kurierfahrten durchführt
Auszug aus BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 38/90
Auf das Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber kommt es hierbei nicht an (BAG Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972 und Beschluß vom 15. Mai 1990 - 1 ABR 31/89 - n.v.).
- BAG, 25.11.1998 - 10 ABR 65/97 Nach den das Rechtsbeschwerdegericht auch im Beschlußverfahren bindenden Feststellungen des Landesarbeitsgerichts ( BAG Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 38/90 - DB 1991, 281), handelt es sich bei der Tätigkeit des Mitarbeiters B. überwiegend um eine solche im Zusammenhang mit der Rückgabe von Waren durch Kunden innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf.
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.05.2006 - KGH.EKD II-0124/M6 Ob etwas anderes gelten kann, wenn jede Person, die in der Dienststelle der Dienstgeberin tätig wird, ein Namensschild trägt und sich die Namensschilder der Personen, die als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von Fremdfirmen in der Dienststelle arbeiten, sich von denen der von der Dienststelle Beschäftigten unterscheiden (vgl. BAG v. 5. März 1991 - 1 ABR 38/90 - EzAÜG, 373, 1 bis 5 = EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 29 = DB 1991, 281) braucht der Senat nicht zu entscheiden.
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.05.2006 - 0124/M6 Ob etwas anderes gelten kann, wenn jede Person, die in der Dienststelle der Dienstgeberin tätig wird, ein Namensschild trägt und sich die Namensschilder der Personen, die als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von Fremdfirmen in der Dienststelle arbeiten, sich von denen der von der Dienststelle Beschäftigten unterscheiden (vgl. BAG v. 5.3. 1991 1 ABR 38/90 EzAÜG, 373, 1 bis 5 = EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 29 = DB 1991, 281) braucht der Senat nicht zu entscheiden.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 38/90 |
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 18.01.1990 - 12 TaBV 45/89
- BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 38/90
- BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 38/90
Papierfundstellen
- NZA 1991, 649
- BB 1991, 1191
- BB 1991, 273
- DB 1991, 1176
- DB 1991, 281
Wird zitiert von ...
- BAG, 25.11.1998 - 10 ABR 65/97 Nach den das Rechtsbeschwerdegericht auch im Beschlußverfahren bindenden Feststellungen des Landesarbeitsgerichts ( BAG Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 38/90 - DB 1991, 281), handelt es sich bei der Tätigkeit des Mitarbeiters B. überwiegend um eine solche im Zusammenhang mit der Rückgabe von Waren durch Kunden innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".