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Rechtsprechung
   BAG, 04.11.1960 - 1 ABR 4/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1013
BAG, 04.11.1960 - 1 ABR 4/60 (https://dejure.org/1960,1013)
BAG, Entscheidung vom 04.11.1960 - 1 ABR 4/60 (https://dejure.org/1960,1013)
BAG, Entscheidung vom 04. November 1960 - 1 ABR 4/60 (https://dejure.org/1960,1013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestellung eines Wahlvorstands - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Anfechtung mit ordentlichen Rechtsmitteln - Gewerkschaft - Vertreten im Betrieb - Antragsrecht der Gewerkschaft - Betriebsversammlung - Wahlvorstandsmitglied

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 10, 154
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 04.11.1960 - 1 ABR 5/60

    Abschluß eines Tarifvertrags - Genehmigung des Ministeriums - Unzulässiger Antreg …

    Auszug aus BAG, 04.11.1960 - 1 ABR 4/60
    Es kommt hier noch folgendes hinzu: Die Antragsgeg - nerin trägt in der gleichzeitig verhandelten und entschiedenen Sache derselben Beteiligten 1 ABR 5/60 selbst vor, bei ihr sei die Einberufung einer Betriebsversammlung nicht möglich, jedenfalls aber aus wirtschaftlichen Gründen nicht durchführbar.
  • BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 65/90

    Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb

    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß eine Gewerkschaft dann im Betrieb vertreten ist, wenn ihr mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs angehört (BAGE 10, 154, 156 f. [BAG 04.11.1960 - 1 ABR 4/60] = AP Nr. 2 zu § 16 BetrVG, zu 2 b der Gründe;… ebenso die herrschende Meinung in der Literatur: Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 2 Rz 21;… Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 2 Rz 26;… Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 2 Rz 36;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 2 Rz 61 a;… Kraft, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 2 Rz 20;… Stege/Weinspach, BetrVG, 6. Aufl., § 2 Rz 9;… Trümner in Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 3. Aufl., § 2 Rz 29).

    Auch damals hatte das Bundesarbeitsgericht dieses Tatbestandsmerkmal dahingehend ausgelegt, daß die Gewerkschaft wenigstens einen einzigen Betriebsangehörigen zu ihren Mitgliedern zählen muß (vgl. BAGE 10, 154, 156 f. [BAG 04.11.1960 - 1 ABR 4/60] = AP Nr. 2 zu § 16 BetrVG, zu 2 b der Gründe).

  • BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 37/91

    Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstandes

    Das Bundesarbeitsgericht hatte diese Vorschrift dahin ausgelegt, daß nicht einmal ein vergeblicher Versuch der Einberufung vorausgegangen sein müsse (BAGE 10, 154, 159 [BAG 04.11.1960 - 1 ABR 4/60] = AP Nr. 2 zu § 16 BetrVG, zu 2 f der Gründe).
  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04

    Bestellung des Wahlvorstands - Antrag der Gewerkschaft

    a) Eine Gewerkschaft ist im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes im Betrieb vertreten, wenn ihr mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs angehört (BAG 4. November 1960 - 1 ABR 4/60 - BAGE 10, 154 = AP BetrVG § 16 Nr. 2, zu 2 b der Gründe; 25. März 1992 - 7 ABR 65/90 - BAGE 70, 85 = AP BetrVG 1972 § 2 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 2 Nr. 14, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65

    Bildung von Betriebsräten - Wahlverfahren - Wahlvorbereitung - Wahl des …

    V/ie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist die Aufzählung der Palle, in denen der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft vom Gesetzgeber ein unmittelbares Antragsrecht im Zusammenhang mit der Klärung betriebsverfassungsrechtlicher Fragen eingeräumt ist, nicht er schöpfende Bas Landesarbeitsgericht führt die einschlägigen Entscheidungen des Senats zutreffend an Aus ihnen und aus der Entscheidung BAG 10, 154 = AP Nr, 2 zu § 16 BetrVG ergibt sich die gefestigte Rechtsprechung des erkennenden Senats, von der abzugehen kein Anlaß besteht, daß es dem Willen des Gesetzgebers entspricht, die Gewerkschaften, soweit es sich um die Zusammensetzung des Betriebsrats handelt, möglichst frühzeitig in das Wahlgeschehen einzuschalten, Dadurch kann in manchen Fällen die Durchführung einer Wahl verhindert werden, die von vornherein mit Fehlern behaftet wäre und damit eine spätere Anfechtung dieser fehlerhaft eingeleiteten Wahl und eine mit weiteren Kosten für den Arbeitgeber verbundene neue Wahl nach sich ziehen würde.
  • ArbG Lingen, 19.03.2021 - 1 BV 1/21

    Bestellung des Wahlvorstandes einer Betriebsratswahl während der Pandemie

    Das Bundesarbeitsgericht hatte diese Vorschrift dahin ausgelegt, daß nicht einmal ein vergeblicher Versuch der Einberufung vorausgegangen sein müsse (BAGE 10, 154, 159 = AP Nr. 2 zu § 16 BetrVG, zu 2 f der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 13 TaBV 10/08

    Antragsbefugnis einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft nach § 17 Abs 4 BetrVG …

    aa) Eine Gewerkschaft ist im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes im Betrieb vertreten, wenn ihr mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs angehört (BAG 4. November 1960 - 1 ABR 4/60 - BAGE 10, 154 = AP BetrVG § 16 Nr. 2, zu 2 b der Gründe; 25. März 1992 - 7 ABR 65/90 - BAGE 70, 85 = AP BetrVG 1972 § 2 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 2 Nr. 14, zu B I 1 der Gründe).
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