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Rechtsprechung
   BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 41/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1909
BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 41/90 (https://dejure.org/1991,1909)
BAG, Entscheidung vom 05.03.1991 - 1 ABR 41/90 (https://dejure.org/1991,1909)
BAG, Entscheidung vom 05. März 1991 - 1 ABR 41/90 (https://dejure.org/1991,1909)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenbeschlusses über die pauschalierte Kostenerstattung für Arbeitnehmer hinsichtlich des Lohnkontos bzw. Gehaltskontos - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates hinsichtlich Erstattung von Kontoführungsgebühren - Voraussetzungen für den ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei Art der Lohnzahlung im Baugewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 611
  • VersR 1992, 519
  • BB 1991, 1199
  • DB 1991, 2044
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 08.03.1977 - 1 ABR 33/75

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Kontengebühren

    Auszug aus BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 41/90
    Sollen Löhne oder Gehälter auf Bankkonten der Arbeitnehmer überwiesen werden, erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach ständiger Rechtsprechung des Senats als Annexregelung auch darauf, ob und in welchem Umfang die hierfür entstehenden Kosten vom Arbeitgeber zu erstatten sind (BAGE 29, 40 und 39, 351 = AP Nr. 1 und 2 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung).

    Sie ist auch nicht ermessensfehlerhaft, wenn sich der festgesetzte Pauschbetrag innerhalb gegebener Erfahrungswerte hält (vgl. Beschluß vom 8. März 1977, BAGE 29, 40 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung).

    Im Beschluß vom 8. März 1977 (BAGE 29, 40) hat der Senat angenommen, eine Pauschalierung in Höhe von bis zu 2, 50 DM liege im Rahmen billigen Ermessens.

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 57/87

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht über die Auszahlung des Arbeitsentgelts

    Auszug aus BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 41/90
    Schließlich hat das Landesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang auch zu Recht berücksichtigt, daß nach dem Spruch der Einigungsstelle bei der bargeldlosen Lohnzahlung der Zeitaufwand für den Bankbesuch (zu einer derartigen Regelung als Teil eines Einigungsstellenspruchs über die bargeldlose Lohnzahlung vgl. Beschluß des Senats vom 20. Dezember 1988, BAGE 60, 323 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung) nicht gesondert ausgeglichen worden ist.
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats …

    Auszug aus BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 41/90
    Wie der Senat in den Beschlüssen vom 18. April und 4. Juli 1989 (BAGE 61, 296 [BAG 18.04.1989 - 1 ABR 100/87] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang und BAGE 62, 233 = AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang) noch einmal bestätigt und ausführlich begründet hat, wird das Mitbestimmungsrecht nur ausgeschlossen, soweit eine tarifliche Regelung den Mitbestimmungstatbestand abschließend und aus sich heraus anwendbar regelt.
  • BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88

    Vorrang des Tarifvertrages nach § 87 Abs. 1 BetrVG - Unanfechtbarkeit eines …

    Auszug aus BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 41/90
    Wie der Senat in den Beschlüssen vom 18. April und 4. Juli 1989 (BAGE 61, 296 [BAG 18.04.1989 - 1 ABR 100/87] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang und BAGE 62, 233 = AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang) noch einmal bestätigt und ausführlich begründet hat, wird das Mitbestimmungsrecht nur ausgeschlossen, soweit eine tarifliche Regelung den Mitbestimmungstatbestand abschließend und aus sich heraus anwendbar regelt.
  • BVerfG, 18.10.1986 - 1 BvR 1426/83

    Verfassungsmäßigkeit des Einigungsstellenverfahrens - Kontoführungsgebühren des …

    Auszug aus BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 41/90
    Sie verletzt nicht Grundrechte des Arbeitgebers (BVerfG Beschluß vom 18. Oktober 1987 - 1 BvR 1426/83 - AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung).
  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 8/81

    Bargeldloser Zahlunsgverkehr - Lohnabrechnung

    Auszug aus BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 41/90
    Sollen Löhne oder Gehälter auf Bankkonten der Arbeitnehmer überwiesen werden, erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach ständiger Rechtsprechung des Senats als Annexregelung auch darauf, ob und in welchem Umfang die hierfür entstehenden Kosten vom Arbeitgeber zu erstatten sind (BAGE 29, 40 und 39, 351 = AP Nr. 1 und 2 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung).
  • BAG, 11.07.2000 - 1 AZR 551/99

    Betriebsvereinbarung über Beteiligung an Kantinenkosten

    Auch eine sog. Annexkompetenz zu der mitbestimmungspflichtigen Änderung der Nutzungsbedingungen der Kantine scheidet aus (vgl. dazu Senat 8. März 1977 - 1 ABR 33/75 - BAGE 29, 40; 5. März 1991 - 1 ABR 41/90 - AP BetrVG 1972 § 87 Auszahlung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 87 Lohn und Arbeitsentgelt Nr. 15).
  • BAG, 01.12.1992 - 1 AZR 260/92

    Betriebsvereinbarung über Kosten für Arbeitskleidung

    Der Senat hat im Beschluß vom 8. März 1977 (…aaO) zwar ausgeführt, das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG erstrecke sich auch auf eine Regelung der Kostentragung bei bargeldloser Lohnzahlung (so zuletzt auch Senatsbeschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 41/90 - AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung).
  • LAG Nürnberg, 10.09.2002 - 6 (5) TaBV 41/01

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung von Dienstkleidung; Wirksamkeit …

    Die höhere Kostenbelastung ergibt als Annex aus dem Mitbestimmungsrecht, soweit es sich um notwendigerweise mit diesem Mitbestimmungsrecht verbundene Kosten handelt (BAG vom 08.03.1977 - 1 ABR 33/75 -, vom 24.11.1987 - 1 ABR 25/86 - und vom 05.03.1991 - 1 ABR 41/90 -, EzA § 87 BetrVG 1972 Lohn u. Arbeitsentgelt Nrn. 6, 14 und 15).
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