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Rechtsprechung
   BAG, 14.02.1995 - 1 ABR 41/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1525
BAG, 14.02.1995 - 1 ABR 41/94 (https://dejure.org/1995,1525)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1995 - 1 ABR 41/94 (https://dejure.org/1995,1525)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1995 - 1 ABR 41/94 (https://dejure.org/1995,1525)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen im Bereich des Einzelhandels - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der Verrechnung einer Tariferhöhung mit übertariflichen Zulagen durch den Arbeitgeber - Gerichtlicher Feststellungsantrag auf Bestehen ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Anrechnung von Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Betriebsverfassung; Anrechnung von Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 795
  • VersR 1996, 262
  • BB 1995, 1481
  • DB 1995, 1411
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 14.02.1995 - 1 ABR 41/94
    Das gleiche gilt, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertariflichen Zulagen angerechnet wird (BAGE 69, 134, 164 ff. = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 4 bis 6 der Gründe).
  • BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93

    Mitbestimmung bei Sonderbonus

    Auszug aus BAG, 14.02.1995 - 1 ABR 41/94
    Wie der Senat erst kürzlich entschieden und näher begründet hat (Beschluß vom 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I der Gründe), kann bei betriebsverfassungswidrigen Zahlungen eine mitbestimmte Entscheidung auch noch nachträglich mit Wirkung für die Vergangenheit getroffen und durch Nachzahlungen vollzogen werden.
  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 19/94

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen in zweistufigem …

    Auszug aus BAG, 14.02.1995 - 1 ABR 41/94
    Der Senat hat dies erst kürzlich in einem Fall entschieden (Beschluß vom 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen), in dem der Arbeitgeber zunächst unter Hinweis auf die Notwendigkeit von Einsparungen eine Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich Möglichen vollständig auf übertarifliche Zulagen angerechnet hatte, wenige Monate später aber an einen Teil der betroffenen Arbeitnehmer neue übertarifliche Leistungen erbrachte, ohne daß ersichtlich gewesen wäre, durch welche Umstände sich die wirtschaftliche Lage verändert haben könnte.
  • BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03

    Anrechnung der zweiten Stufe einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen

    Auch der Umstand, dass der Arbeitgeber zunächst eine Tariflohnerhöhung voll weitergibt und die übertarifliche Zulage sodann mit einer späteren Tariflohnerhöhung verrechnet, schließt es nicht aus, dass er einheitlich über die anrechnungsfreie Weitergabe der ersten und die anschließende Anrechung der zweiten Tariflohnerhöhung entscheidet, um auf diese Weise die Verteilungsgrundsätze zu ändern (BAG 14. Februar 1995 - 1 ABR 41/94 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 72 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 72, zu B II 2 c bb der Gründe).

    Weil in einer Tarifrunde meistens nur eine Tariflohnerhöhung vereinbart wird, kann der Arbeitgeber bei seiner Reaktion das Ergebnis späterer Tarifrunden noch nicht vorhersehen und in einem Gesamtkonzept berücksichtigen (BAG 14. Februar 1995 - 1 ABR 41/94 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 72 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 72).

    Über den Umfang des für übertarifliche Leistungen vorgesehenen Dotierungsrahmens kann der Arbeitgeber zu jeder Zeit - mitbestimmungsfrei - neu entscheiden (dazu Kreßel, Gemeinsame Anmerkung zu BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - und 14. Februar 1995 - 1 ABR 41/94 - SAE 1996, 100).

  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95

    Versehentlich unvollständige Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulagen

    So hat der Senat das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG auch dann bejaht, wenn eine zunächst vollständige Anrechnung und eine anschließende Neugewährung von Zulagen auf einer einheitlichen Konzeption des Arbeitgebers beruhen (zuletzt Beschluß vom 14. Februar 1995 - 1 ABR 41/94 - NZA 1995, 795, 796; Beschluß vom 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - NZA 1995, 792, 794).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2006 - 11 Sa 1002/04

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei Anrechnung von Tariferhöhungen auf eine …

    Auch das Bundesarbeitsgericht verweise in seiner Rechtsprechung (Beschluss vom 14.02.1995 - 1 ABR 41/94 -) darauf, dass für den Regelfall davon auszugehen sei, dass der Arbeitgeber nach jeder Tariferhöhung neu darüber befinde, ob und ggf. in welchem Umfang er diese auf die übertariflichen Leistungen anrechnen wolle.

    Weil in einer Tarifrunde meistens nur eine Tariflohnerhöhung vereinbart wird, kann der Arbeitgeber bei seiner Reaktion das Ergebnis späterer Tarifrunden noch nicht vorhersehen und in einem Gesamtkonzept berücksichtigen (BAG Beschluss vom 14.02.1995 - 1 ABR 41/94 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 72).

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