Rechtsprechung
| BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 50/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fahrtenschreiber - Technische Einrichtung - Anbringung - Verwendung - Mitbestimmungsrecht - Geeignetheit - Überwachung - Aufzeichnung - Auswertung - Kontrollergebnis
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 23.05.1978 - 7 TaBV 1/78
- BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 50/78
Papierfundstellen
- VersR 1980, 396
- DB 1979, 2428
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74
Betriebsrat: Mitbestimmung bei einer Erneuten Inbetriebnahme eines …
Auszug aus BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 50/78
Eine technische Einrichtung ist auch dann unmittelbar geeignet, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, wenn die Aufzeichnung und die Auswertung (des Kontrollergebnisses) nur zeitlich versetzt - nicht in einem Arbeitsgang - erfolgen können (im Anschluß an BAG 9, 9.1975 - 1 ABR 20/74 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
- BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
Mitbestimmung bei Datensichtgeräten
Auch aus seiner Entscheidung vom 10. Juli 1979 (- 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) folgt nichts anderes.Der Senat hat § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG in seiner bisherigen Rechtsprechung stets dahin verstanden, daß es trotz des Wortes "bestimmt" nicht auf die subjektive Überwachungsabsicht des Arbeitgebers ankomme, sondern allein entscheidend sei, ob die technische Einrichtung objektiv geeignet ist, Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, d.h. Verhaltens- und Leistungsinformationen über den Arbeitnehmer zu erheben und aufzuzeichnen (BAG 27, 256 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; Beschluß vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
- BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82
Mitbestimmung bei technischer Überwachung
Er hat in den Entscheidungen vom 14. Mai 1974 (- 1 ABR 45/73 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) und vom 9. September 1975 (- 1 ABR 20/74 - BAG 27, 256 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) von der "Auswertung" der durch die Überwachung gewonnenen Daten gesprochen, Überwachung also in der Ermittlung von Verhaltens- und Leistungsdaten gesehen, in der Entscheidung vom 10. Juli 1979 (- 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) eine Überwachungseignung auch angenommen, wenn die Aufzeichnung und die Auswertung des Kontrollergebnisses zeitlich versetzt erfolge. - BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94
Mitbestimmung bei Zeitmessungen
Insoweit unterscheiden sich die hier zu beurteilenden Zeitmessungen grundlegend von einer technischen Datenerhebung z.B. durch Fahrtenschreiber oder sog. Kienzle-Schreiber, die der Senat als eine technische Überwachung und damit als mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG angesehen hat (Beschluß vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; BAGE 51, 143 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
- BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84
Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei EDV-gestütztem …
Das Bundesarbeitsgericht hat sich bereits in zahlreichen Entscheidungen mit der Auslegung der nahezu gleichlautenden Mitbestimmungsvorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG befaßt und ist dabei insbesondere auch auf den Begriff der "Überwachung" von Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer sowie auf die Frage eingegangen, unter welchen Voraussetzungen eine technische Einrichtung zu dieser Überwachung "bestimmt" ist (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 9. September 1975 - 1 ABR 20/74 -, vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 50/78 - , vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - <BAG 44, 285> , vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - <BAG 46, 367> , vom 23. April 1985 - 1 ABR 2/82 - und vom 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 - ). - BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 352/86
Anspruch gegen die Bundespost auf Nichtvorlage der den Arbeitnehmer betreffenden …
Fahrtenschreiber sind eine technische Einrichtung im Sinne von § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG bzw. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer bestimmt ist (Beschluß des Senats vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung). - LAG Niedersachsen, 25.03.1982 - 11 TaBV 7/81
Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder …
Anderes folgt auch nicht aus dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juli 1979 (1 ABR 50/78 in AP Nr. 3 zu § 87 BetrVerfG 72). - LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2000 - 2 Ta 127/00
Bestimmung eines Streitgegenstandes für anwaltliche Gebührenberechnung; …
Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG Beschl. v. 14.08.1974, 1 ABR 45/73; Beschl. v. 11.11.1979, 1 ABR 50/78 - Einsichtnahme in die Listen über Bruttolöhne und Bruttogehälter nach § 80 Abs. 2 BetrVG Beschl. v. 30.11.1976, 1 ABR 43/76; Beschl. v. 13.07.1980, 6 ABR 2/78 - Statusverfahren nach § 5 Abs. 3 BetrVG- Beschl. v. 02.06.1977, 1 ABR 22/76; Beschl. v. 15.01.1979, 1 ABR 95/76 - Teilnahme betriebsfremder Personen an einer Betriebsversammlung - Beschl. v. 29.11.1977, 1 ABR 67/75; Beschl. v. 23.05.1979, 6 ABR 10/76 - Feststellung der Geeignetheit von Schulungsveranstaltungen und der entsprechenden Kostentragungspflicht des Arbeitgebers - Beschl. v. 16.11.1978, 6 ABR 65/76 - Herausgabe und Verteilung eines Informationsblattes durch den Betriebsrat - Beschl. v. 20.08.1979, 6 ABR 55/76 -. - LAG Schleswig-Holstein, 11.08.1983 - 2 TaBV 3/83
Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung von Bildschirmgeräten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Schleswig-Holstein, 09.06.1982 - 5 TaBV 4/82
Zuständigkeit der Einigungsstelle und Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates
In einer späteren Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht zu diesem Punkt ferner ausgeführt (DB 1979, S. 2428/29), daß eine technische Einrichtung dann nicht als unmittelbar geeignet bezeichnet werden könne, wenn sie allein ohne Hinzutreten noch weiterer Mittel keine verwertbaren Überwachungsergebnisse liefere.
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