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Rechtsprechung
   BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 51/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,617
BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 51/86 (https://dejure.org/1987,617)
BAG, Entscheidung vom 13.10.1987 - 1 ABR 51/86 (https://dejure.org/1987,617)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 (https://dejure.org/1987,617)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit von Teilzeitmitarbeitern - Festlegung des Arbeitseinsatzes sowie der Lage und Dauer der Arbeitszeit entsprechend dem Arbeitsanfall - Grundlage des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 253
  • BB 1988, 275
  • DB 1988, 345
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 51/86
    Jedenfalls kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Durchführung aller getroffenen Vereinbarungen verlangen, gleichgültig, ob diese Vereinbarungen eine Pflicht des Arbeitgebers begründen oder sie - wäre nur § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG Anspruchsgrundlage - voraussetzen (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 -, zu B II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 51/86
    Bei der Tarifauslegung kann auf die Entstehungsgeschichte zurückgegriffen werden, wenn bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs noch Zweifel über den Inhalt des Tarifvertrags bestehen (BAGE 46, 308, 314 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 02.06.1987 - 1 AZR 651/85

    Recht auf gewerkschaftliche Betätigung

    Auszug aus BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 51/86
    Fehlt sie, wird der Antrag nicht als unzulässig, sondern als unbegründet abgewiesen (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 2. Juni 1987 - 1 AZR 651/85 -, zu II 2 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 22.02.1983 - 1 ABR 27/81

    Mehrarbeit - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 51/86
    Nur für diese allgemeinen Unterlassungsansprüche ist streitig, ob neben den Unterlassungsansprüchen nach § 23 Abs. 3 BetrVG noch allgemeine Unterlassungsansprüche zur Sicherung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats möglich sind (vgl. BAGE 42, 11 [BAG 22.02.1983 - 1 ABR 27/81] = AP Nr. 2 zu § 23 BetrVG 1972; BAGE 42, 366 = AP Nr. 19 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 21/80

    Betriebsratsrechte - Arbeitgeberpflichten

    Auszug aus BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 51/86
    Nur für diese allgemeinen Unterlassungsansprüche ist streitig, ob neben den Unterlassungsansprüchen nach § 23 Abs. 3 BetrVG noch allgemeine Unterlassungsansprüche zur Sicherung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats möglich sind (vgl. BAGE 42, 11 [BAG 22.02.1983 - 1 ABR 27/81] = AP Nr. 2 zu § 23 BetrVG 1972; BAGE 42, 366 = AP Nr. 19 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.08.1975 - 4 AZR 454/74

    Interessenausgleich: Auslegung von Sozialplänen

    Auszug aus BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 51/86
    Betriebsvereinbarungen sind nach den für die Tarifauslegung geltenden Grundsätzen auszulegen (vgl. BAG Urteil vom 27. August 1975 - 4 AZR 454/74 - AP Nr. 2 zu § 112 BetrVG 1972).
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