Rechtsprechung
| BAG, 04.11.1980 - 1 ABR 53/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.07.2016 - 21 TaBV 195/16
Einigungsstellenspruch zum Einsatz eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für …
Die Auswahl der Organisationsform unterliegt nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (grundlegend BAG vom 10.04.1979 - 1 ABR 34/77 -, AP Nr. 1 zu § 82 BetrVG 1972; bestätigt durch BAG vom 04.11.1980 - 1 ABR 53/78 - Rn. 38 zitiert nach juris). - LAG Hessen, 03.08.2015 - 16 TaBV 200/14
Öffentlichkeit von Verhandlungen einer Einigungsstelle
Zwar hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen, wenn entschieden wird, welche der 3 Möglichkeiten zur Erfüllung des § 2 Abs. 1 ASiG für den Betrieb zu wählen ist (…angestellter Betriebsarzt, freiberuflicher Betriebsarzt, überbetrieblicher Dienst von Betriebsärzten, Bundesarbeitsgericht 10. April 1979 -1 ABR 34/77- Rn. 19; 4. November 1980 -1 ABR 53/78- Rn. 39). - LAG Hamm, 07.01.2008 - 10 TaBV 125/07
Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; Mitbestimmung bei der …
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 10.04.1979 - AP BetrVG 1972 § 82 Nr. 1; BAG, Beschluss vom 04.11.1980 - 1 ABR 53/78 -), auf die bereits das Arbeitsgericht in dem angefochtenen Beschluss hingewiesen hat, hat der Betriebsrat lediglich ein Mitbestimmungsrecht, wenn entschieden wird, welche der drei Möglichkeiten zur Erfüllung des § 2 Abs. 1 ASiG für den Betrieb zu wählen ist, mithin bei der Vorfrage, in welcher Form die Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz wahrgenommen werden sollen, etwa durch Anstellung eines Betriebsarztes, durch Verpflichtung eines freiberuflich tätigen Arztes oder durch Anschluss an einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten. - OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2013 - 60 PV 5.12
Mitbestimmung; Anhörungsrecht; Arbeitssicherheitsfachkraft
Vielmehr hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 4. November 1980 (- 1 ABR 53/78 -, juris Rn. 39) nur festgestellt, dass § 9 Abs. 3 ASiG die allgemeine Regelung der Mitbestimmung bei Maßnahmen der Arbeitssicherheit insoweit nicht verdränge, als auf der ersten Stufe der Maßnahme darüber entschieden werde, welches Modell der Bestellung bzw. Verpflichtung von Fachkräften für Arbeitssicherheit oder überbetrieblichen Dienste gewählt werde. - KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.05.2006 - KGH.EKD II-0124/L78 Diese Entscheidung hat der Erste Senat des BAG am 4. November 1980 - 1 ABR 53/78 - bestätigt, mit der er die von der Dienststellenleitung genannte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Juni 1978 - 3 TaBV 83/77 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit Nr. 1 aufgehoben hat.
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