Rechtsprechung
| BAG, 30.08.1983 - 1 ABR 56/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82
Prozeßantrag
Dem hat sich der Senat schon wiederholt angeschlossen (Beschluß vom 22. März 1983 - 1 ABR 48/81 - und Beschluß vom 30. August 1983 - 1 ABR 56/81 - beide unveröffentlicht). - BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 94/87
Revision: Zulässigkeit einer Klageänderung
Nach der Rechtsprechung des Sechsten (BAGE 39, 259, 268 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979, zu III 5 der Gründe) und des erkennenden Senats (Beschlüsse vom 22. März 1983 - 1 ABR 48/81 - und vom 30. August 1983 - 1 ABR 56/81 -, beide nicht veröffentlicht; BAGE 42, 366 = AP Nr. 19 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979; BAGE 51, 151, 156 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 2 b der Gründe; Beschluß vom 15. April 1986 - 1 ABR 50/84 - nicht veröffentlicht), muß ein solcher Antrag noch in der Tatsacheninstanz gestellt werden.
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