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Rechtsprechung
   BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 56/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8508
BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 56/93 (https://dejure.org/1994,8508)
BAG, Entscheidung vom 17.05.1994 - 1 ABR 56/93 (https://dejure.org/1994,8508)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 1994 - 1 ABR 56/93 (https://dejure.org/1994,8508)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Feuerwehrmannes - Vorliegen qualifizierter Anforderungsmerkmale der nächsthöheren Entgeltgruppe - Überprüfung eines unbestimmten Rechtsbegriffes - Selbständige Tätigkeit eines Arbeitnehmers bezogen auf eine konkrete Aufgabenstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 56/93
    Da die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe E 7 auf denen der Entgeltgruppe E 6 aufbauen, ist zwar grundsätzlich zunächst das Vorliegen der Merkmale der Ausgangsentgeltgruppe und erst danach das Vorliegen der qualifizierten Anforderungsmerkmale der jeweils nächsthöheren Entgeltgruppe zu prüfen (vgl. BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 515/92 - AP Nr. 1 zu § 1 BAT, zu II 2 b der Gründe).

    Hierbei ist jedoch eine pauschale Überprüfung ausreichend, wenn - wie vorliegend - der maßgebende Sachverhalt zwischen den Beteiligten unstreitig ist und beide übereinstimmend die Anforderungsmerkmale der entsprechenden Entgeltgruppe als erfüllt ansehen (vgl. BAG Urteil vom 6. Juni 1984, aaO;… Urteil vom 4. August 1993, aaO).

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 515/92

    Schloß führer als Arbeiter oder Angestellter

    Auszug aus BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 56/93
    Da die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe E 7 auf denen der Entgeltgruppe E 6 aufbauen, ist zwar grundsätzlich zunächst das Vorliegen der Merkmale der Ausgangsentgeltgruppe und erst danach das Vorliegen der qualifizierten Anforderungsmerkmale der jeweils nächsthöheren Entgeltgruppe zu prüfen (vgl. BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 515/92 - AP Nr. 1 zu § 1 BAT, zu II 2 b der Gründe).

    Hierbei ist jedoch eine pauschale Überprüfung ausreichend, wenn - wie vorliegend - der maßgebende Sachverhalt zwischen den Beteiligten unstreitig ist und beide übereinstimmend die Anforderungsmerkmale der entsprechenden Entgeltgruppe als erfüllt ansehen (…vgl. BAG Urteil vom 6. Juni 1984, aaO; Urteil vom 4. August 1993, aaO).

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 117/83

    Einzelhandel-Buchhandel - Anrechnung von Berufsjahren - Verkaufsbuchhandel - …

    Auszug aus BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 56/93
    Bei den danach zu prüfenden Tätigkeitsmerkmalen "schwierige Spezialtätigkeit", "selbständige Ausübung" sowie "qualifizierte Kenntnisse und Fertigkeiten" handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe (vgl. etwa BAG Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken; BAG Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Tätigkeit eines Arbeitnehmers dann als selbständig im Sinne eines eigenständigen Tätigkeitsmerkmals anzusehen, wenn sie - bezogen auf die konkrete Aufgabenstellung - eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der geschuldeten Leistung einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereichs erfordert, die freilich fachliche Anleitung und Überwachung durch Vorgesetzte nicht gänzlich ausschließt (vgl. BAGE 30, 229, 238 [BAG 19.04.1978 - 4 AZR 721/76] = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 24. April 1985 - 4 AZR 448/83 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken).

  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 600/87

    Tarifliche Bewertung der Tätigkeit einer Revisorin bei einer genossenschaftlichen …

    Auszug aus BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 56/93
    Bei den danach zu prüfenden Tätigkeitsmerkmalen "schwierige Spezialtätigkeit", "selbständige Ausübung" sowie "qualifizierte Kenntnisse und Fertigkeiten" handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe (vgl. etwa BAG Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken; BAG Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Tätigkeit eines Arbeitnehmers dann als selbständig im Sinne eines eigenständigen Tätigkeitsmerkmals anzusehen, wenn sie - bezogen auf die konkrete Aufgabenstellung - eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der geschuldeten Leistung einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereichs erfordert, die freilich fachliche Anleitung und Überwachung durch Vorgesetzte nicht gänzlich ausschließt (vgl. BAGE 30, 229, 238 [BAG 19.04.1978 - 4 AZR 721/76] = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 24. April 1985 - 4 AZR 448/83 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken).

  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 446/83

    Anzahl der Pflichtstunden für Erzieher in Schulen für praktisch Bildbare …

    Auszug aus BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 56/93
    Der Charakter eines Arbeitsbereichs wird jedenfalls dann durch die Anforderungen einer Tätigkeit wesentlich bestimmt, wenn diese zeitlich deutlich überwiegt (vgl. zur entsprechenden Auslegung der einer gesamten Tätigkeit das "Gepräge gebenden Tätigkeit" etwa BAG Urteil vom 27. Januar 1982 - 4 AZR 435/79 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken, m. Anm. v. Pleyer; BAGE 45, 233 = AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Urteil vom 18. September 1986 - 6 AZR 446/83 - AP Nr. 9 zu § 15 BAT).

    Da es sich bei dem Eingruppierungsmerkmal "Charakter des Arbeitsbereichs" um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt (so für das "Gepräge" BAG Urteil vom 18. September 1986 - 6 AZR 446/83 - AP Nr. 9 zu § 15 BAT), beschränkt sich die Überprüfung des angefochtenen Beschlusses auch hier darauf, ob das Landesarbeitsgericht vom richtigen Rechtsbegriff ausgegangen ist und diesen seiner Beurteilung zugrunde gelegt sowie alle Umstände berücksichtigt hat.

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

    Auszug aus BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 56/93
    Bei den danach zu prüfenden Tätigkeitsmerkmalen "schwierige Spezialtätigkeit", "selbständige Ausübung" sowie "qualifizierte Kenntnisse und Fertigkeiten" handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe (vgl. etwa BAG Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken; BAG Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen - …

    Auszug aus BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 56/93
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Tätigkeit eines Arbeitnehmers dann als selbständig im Sinne eines eigenständigen Tätigkeitsmerkmals anzusehen, wenn sie - bezogen auf die konkrete Aufgabenstellung - eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der geschuldeten Leistung einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereichs erfordert, die freilich fachliche Anleitung und Überwachung durch Vorgesetzte nicht gänzlich ausschließt (vgl. BAGE 30, 229, 238 [BAG 19.04.1978 - 4 AZR 721/76] = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 24. April 1985 - 4 AZR 448/83 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken).
  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65

    Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich - …

    Auszug aus BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 56/93
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Tätigkeit eines Arbeitnehmers dann als selbständig im Sinne eines eigenständigen Tätigkeitsmerkmals anzusehen, wenn sie - bezogen auf die konkrete Aufgabenstellung - eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der geschuldeten Leistung einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereichs erfordert, die freilich fachliche Anleitung und Überwachung durch Vorgesetzte nicht gänzlich ausschließt (vgl. BAGE 30, 229, 238 [BAG 19.04.1978 - 4 AZR 721/76] = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 24. April 1985 - 4 AZR 448/83 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken).
  • BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 42/82

    Eingruppierung: "Lehrmeister" an einem Schulzentrum

    Auszug aus BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 56/93
    Der Charakter eines Arbeitsbereichs wird jedenfalls dann durch die Anforderungen einer Tätigkeit wesentlich bestimmt, wenn diese zeitlich deutlich überwiegt (vgl. zur entsprechenden Auslegung der einer gesamten Tätigkeit das "Gepräge gebenden Tätigkeit" etwa BAG Urteil vom 27. Januar 1982 - 4 AZR 435/79 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken, m. Anm. v. Pleyer; BAGE 45, 233 = AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Urteil vom 18. September 1986 - 6 AZR 446/83 - AP Nr. 9 zu § 15 BAT).
  • BAG, 27.01.1982 - 4 AZR 435/79

    Kassierer - Einfacher Kassenverkehr - Eingruppierung - Überwiegende Tätigkeit - …

    Auszug aus BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 56/93
    Der Charakter eines Arbeitsbereichs wird jedenfalls dann durch die Anforderungen einer Tätigkeit wesentlich bestimmt, wenn diese zeitlich deutlich überwiegt (vgl. zur entsprechenden Auslegung der einer gesamten Tätigkeit das "Gepräge gebenden Tätigkeit" etwa BAG Urteil vom 27. Januar 1982 - 4 AZR 435/79 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken, m. Anm. v. Pleyer; BAGE 45, 233 = AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Urteil vom 18. September 1986 - 6 AZR 446/83 - AP Nr. 9 zu § 15 BAT).
  • BAG, 23.10.1991 - 4 AZR 108/91

    Eingruppierung eines Nachrichtenredakteurs

  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 448/83

    Stationist im Buchgroßhandel - Lagerverwalter - Gründliche Fachkenntnisse - …

  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 865/93

    Begriff des "Anlernens mit zusätzlichen Erfahrungen"

    Die revisionsgerichtliche Überprüfung ist bei einem unbestimmten Rechtsbegriff darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatbestände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats; Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; vgl. jüngst auch den Beschluß des Ersten Senats vom 17. Mai 1994 - 1 ABR 56/93 - n.v.).
  • LAG Hessen, 19.07.2005 - 4 TaBV 8/05

    Aufbaufallgruppen - Eingruppierung

    b) Da die Beteiligten übereinstimmend davon ausgehen, dass zumindest die Voraussetzungen der Entgeltgruppe E 6 BETV erfüllt sind, genügt insoweit eine pauschale gerichtliche Überprüfung (BAG, B. v. 17.05.1994, AZ.: 1 ABR 56/93).
  • LAG Brandenburg, 10.12.1997 - 7 Sa 73/97

    Klage eines Arbeitnehmers (betriebstechnischer Sachbearbeiter) gegen den …

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