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Rechtsprechung
   BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 68/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,991
BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 68/88 (https://dejure.org/1989,991)
BAG, Entscheidung vom 03.10.1989 - 1 ABR 68/88 (https://dejure.org/1989,991)
BAG, Entscheidung vom 03. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 (https://dejure.org/1989,991)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer zustimmungsbedürftigen Einstellung - Rechtsverhältnis zum Betriebsinhaber während der Ausbildung - Ausbildung für eine in Aussicht genommene Beschäftigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99
    Betriebsrat: Begriff der zustimmungsbedürftigen Einstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 366
  • BB 1990, 354
  • BB 1990, 851
  • DB 1990, 1140
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84

    Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit - …

    Auszug aus BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 68/88
    Auch dabei kommt es nicht darauf an, in welchem Rechtsverhältnis sie während der Ausbildung zum Betriebsinhaber stehen (Fortführung von BAG Beschluß vom 15. April 1986 - 1 ABR 44/84 - BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972).

    Der Senat hat unter einer "Einstellung", die nach § 99 Abs. 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats bedarf, stets einen Vorgang verstanden, durch den Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen, wobei es auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Arbeitgeber stehen, nicht ankommt (Beschluß des Senats vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 3 der Gründe; Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - zu B II 3 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt, und Beschluß vom 1. August 1989 - 1 ABR 54/88 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 68/88
    Betriebspartner haben ein berechtigtes Interesse an der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Beteiligungsrechten des Betriebsrats, wenn zwischen ihnen die Beteiligung des Betriebsrats an einer bestimmten Maßnahme in der Vergangenheit streitig geworden ist und die Streitfrage auch in Zukunft wieder auftreten wird (zuletzt Beschluß des Senats vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - zu B. II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat hat unter einer "Einstellung", die nach § 99 Abs. 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats bedarf, stets einen Vorgang verstanden, durch den Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen, wobei es auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Arbeitgeber stehen, nicht ankommt (Beschluß des Senats vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 3 der Gründe; Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - zu B II 3 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt, und Beschluß vom 1. August 1989 - 1 ABR 54/88 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 54/88

    Einstellung: Begriff

    Auszug aus BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 68/88
    Der Senat hat unter einer "Einstellung", die nach § 99 Abs. 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats bedarf, stets einen Vorgang verstanden, durch den Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen, wobei es auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Arbeitgeber stehen, nicht ankommt (Beschluß des Senats vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 3 der Gründe; Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - zu B II 3 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt, und Beschluß vom 1. August 1989 - 1 ABR 54/88 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 12.07.1988 - 1 ABR 85/86

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers …

    Auszug aus BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 68/88
    Der Senat hat unter einer "Einstellung", die nach § 99 Abs. 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats bedarf, stets einen Vorgang verstanden, durch den Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen, wobei es auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Arbeitgeber stehen, nicht ankommt (Beschluß des Senats vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 3 der Gründe; Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - zu B II 3 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt, und Beschluß vom 1. August 1989 - 1 ABR 54/88 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 10.02.1981 - 6 ABR 86/78

    Berufsvorbereitung - Ausbildungsmaßnahme

    Auszug aus BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 68/88
    Zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden daher auch Anlernlinge, Praktikanten, Volontäre, Umschüler, Krankenpflegeschüler und Teilnehmer an firmeninternen Ausbildungsmaßnahmen (BAG Beschluß vom 10. Februar 1981, BAGE 35, 59 = AP Nr. 25 zu § 5 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. September 1981, BAGE 36, 363 = AP Nr. 26 zu § 5 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.09.1981 - 6 ABR 7/81

    Private Berufsfachschule - Private Ersatzfachschule - Auszubildende - Praktische …

    Auszug aus BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 68/88
    Zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden daher auch Anlernlinge, Praktikanten, Volontäre, Umschüler, Krankenpflegeschüler und Teilnehmer an firmeninternen Ausbildungsmaßnahmen (BAG Beschluß vom 10. Februar 1981, BAGE 35, 59 = AP Nr. 25 zu § 5 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. September 1981, BAGE 36, 363 = AP Nr. 26 zu § 5 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.04.1993 - 1 ABR 59/92

    Training von Bewerbern in Unterrichtsmethode als Einstellung

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob diese Personen nach der Ausbildung in einem Arbeitsverhältnis oder als freie Mitarbeiter beschäftigt werden sollen (Bestätigung und Konkretisierung der Senatsentscheidung vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - AP Nr. 73 zu § 99 BetrVG 1972).

    Der Senat entschied mit Beschluß vom 3. Oktober 1989 (- 1 ABR 68/88 - AP Nr. 73 zu § 99 BetrVG 1972), daß der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG unter dem Gesichtspunkt der Einstellung einzuholen, bevor Bewerber in das "Auswahlverfahren" übernommen werden.

    Die Betriebspartner haben ein berechtigtes Interesse an der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Beteiligungsrechten des Betriebsrats, wenn zwischen ihnen die Beteiligung des Betriebsrats an einer bestimmten Maßnahme in der Vergangenheit streitig geworden ist und die Streitfrage auch in Zukunft wieder auftreten wird (Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - AP Nr. 73 zu § 99 BetrVG 1972 m.w.N.).

    Der Senat hat unter "Einstellung", die nach § 99 Abs. 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats bedarf, stets einen Vorgang verstanden, durch den Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den schon im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen, wobei es auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Arbeitgeber stehen, nicht ankommt (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - AP Nr. 73 zu § 99 BetrVG 1972 und Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972, alle m.w.N.).

    Der Senat hat bereits in der Entscheidung vom 3. Oktober 1989 (aaO) entschieden, daß auch die Eingliederung von Personen, die zum Zwecke ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden sollen, der Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG bedarf (…vgl. auch Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 13; Stege/Weinspach, BetrVG, 6. Aufl., § 99 bis § 101 Rz 16 a sowie Natzel, Anm. zu AP Nr. 73 zu § 99 BetrVG 1972).

    Der Senat hat in der Entscheidung vom 3. Oktober 1989 (aaO) entschieden, daß die Teilnehmer am "Methode-Auswahlverfahren" zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden.

    Ähnlich wie bei einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne von § 1 Abs. 2 BBiG wird regelmäßig erst nach Abschluß der Ausbildung über die Begründung eines Arbeitsverhältnisses entschieden, ganz gleich, wie die Ausbildungsphase von den Parteien bezeichnet worden ist (vgl. dazu auch Natzel, Anm. zu BAG AP Nr. 73 zu § 99 BetrVG 1972).

    Vorliegend ist indessen nicht zu erkennen, inwiefern sich das "Verfahren" gegenüber demjenigen vor dem Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989 (aaO) verändert haben soll.

    Dies war aber auch schon so nach dem Methode-Auswahl-Verfahren, das der Senat in der Entscheidung vom 3. Oktober 1989 (aaO) zu beurteilen hatte.

    Auch der Arbeitgeber geht seit dem Beschluß des Senats vom 3. Oktober 1989 (aaO) davon aus, daß die sogenannte Einweisung eine Ausbildung im Sinne von § 98 BetrVG ist.

    Dementsprechend ist auch die Eingliederung der Beschäftigung von Personen zur Ausbildung, die später als freie Mitarbeiter tätig sein sollen, eine Einstellung im Sinne vom § 99 Abs. 1 BetrVG (Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989, aaO).

  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01

    Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen

    Ohne Bedeutung ist, ob und ggf. in welcher Höhe die Vereinsmitglieder für einen Einsatz vergütet oder entschädigt werden (vgl. dazu BAG 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 79).
  • BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 7/89

    Aufnahme von Schülerpraktikanten

    Eine zustimmungsbedürftige Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG liegt daher auch dann vor, wenn Personen im Betrieb für eine in Aussicht genommene Beschäftigung eine Ausbildung erhalten, ohne die eine solche Beschäftigung nicht möglich ist; auch dabei kommt es nicht darauf an, in welchem Rechtsverhältnis sie während der Ausbildung zum Betriebsinhaber stehen (Beschluß vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

    Er ist so eindeutig, daß der Umfang der Rechtshängigkeit und der späteren Rechtskraft feststeht (Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, m.w.N.).
  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

    Der Betriebsrat hat dementsprechend auch bei der Einstellung solcher Schüler mitzubestimmen (Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - AP Nr. 73 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe).

    Entscheidend ist wiederum die Eingliederung der Auszubildenden in den Betrieb zum Zwecke der Leistung weisungsgebundener Tätigkeit (Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989, aaO).

  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 81/07

    Mitbestimmung bei der Einstellung Auszubildender

    Auch in diesen Fällen kommt es nicht darauf an, welches Rechtsverhältnis der Beschäftigung zugrunde liegt (BAG 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 79, zu B II 1 der Gründe).

    Es genügt, dass die Beschäftigung darauf gerichtet ist, mit dem Gelernten ggf. einmal den Betriebszweck erfüllen zu können (vgl. BAG 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - aaO, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 149/04

    Zuständigkeit des Betriebsrats des Beschäftigungsbetriebs oder der …

    b) Die betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung von Personen, die allein zum Zweck ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden und zu denen ua. auch Teilnehmer an firmeninternen Ausbildungsmaßnahmen zählen (vgl. BAG 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 79), richtet sich danach, ob die berufspraktische Ausbildung sich im Rahmen der jeweiligen arbeitstechnischen Zwecksetzung des Betriebs, zu deren Erreichen die betriebsangehörigen Arbeitnehmer zusammen wirken, vollzieht (BAG 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302).
  • BAG, 28.07.1992 - 1 ABR 22/92

    Mitbestimmungsrecht bei der Vergabe von Werkmietwohnungen

    Zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden daher auch Anlernlinge, Praktikanten, Volontäre, Umschüler, Krankenpflegeschüler und Teilnehmer an firmeneigenen internen Ausbildungsmaßnahmen (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt etwaSenatsbeschluß vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - AP Nr. 73 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 7 ABR 1/88 - AP Nr. 40 zu § 5 BetrVG 1972).

    Wenn in demSenatsbeschluß vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - (AP Nr. 73 zu § 99 BetrVG 1972, unter B II 1 der Gründe) von "Krankenpflegeschülern" als Auszubildenden im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne die Rede ist, steht das dem nicht entgegen.

  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00

    Beschäftigung von Zivildienstleistenden - Einstellung

    Die Anwendung des § 99 BetrVG kommt auch in Betracht, wenn die fraglichen Personen überhaupt nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen (für Selbständige BAG 15. April 1986 - 1 ABR 44/84 - BAGE 51, 337; für Personen, die im Betrieb eine Ausbildung erhalten BAG 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 79).
  • BAG, 20.02.2001 - 1 ABR 30/00

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einstellung von technischen …

    Arbeitnehmer sind damit auch Teilnehmer an unternehmensinternen Ausbildungsmaßnahmen (BAG 10. Februar 1981 - 6 ABR 86/78 - BAGE 35, 59, zu III 2 a der Gründe; 24. September 1981 - 6 ABR 7/81 - BAGE 36, 363, zu III 3 der Gründe; 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 79, zu B II 1 der Gründe;… 20. April 1993 - 1 ABR 52/92 - aaO, zu B II 1 a der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 29.07.2013 - 9 TaBV 33/13

    Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats hinsichtlich der Einstellung von …

  • LAG Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 5 TaBV 1/01

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einsatz Ehrenamtlicher auf …

  • ArbG Reutlingen, 18.01.2007 - 2 BV 5/06

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG bei der Einstellung …

  • LAG Berlin, 10.12.1992 - 14 TaBV 5/92

    Betriebsrat; Sprachschule; Anstellungsvertrag; Lehrkraft ; Mitbestimmungsrecht ; …

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.12.1991 - 6 TaBV 20/90

    Privatrechtliche Stiftung; Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Personalunterkünfte; …

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 24.03.2006 - AS 9/06

    Eingruppierung einer pastoralen Mitarbeiterin; Zustimmung der MAV; …

  • ArbG Köln, 27.04.2000 - 1 BV 167/99

    Vorliegen einer mitbestimmungspflichtigen Einstellung im Sinne des § 99 …

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