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| BAG, 08.10.1985 - 1 ABR 69/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 03.02.1983 - 2 BV 135/82
- LAG Düsseldorf, 15.07.1983 - 3 TaBV 28/83
- BAG, 08.10.1985 - 1 ABR 69/83
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82
Prozeßantrag
Auszug aus BAG, 08.10.1985 - 1 ABR 69/83
Dem hat sich der Senat schon wiederholt angeschlossen (zuletzt Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979).Die Entscheidung einer von einem solchen Einzelfall losgelösten allgemeinen Streitfrage betrifft einen anderen Streitgegenstand und setzt einen darauf gerichteten gesonderten Antrag voraus, der in der Rechtsbeschwerdeinstanz nicht erstmalig gestellt werden kann (Beschluß des Sechsten Senats vom 29 Juli 1982, aaO, und des Senats vom 10. April 1984, aaO).
- BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 42/79
Durchführung des Einigungsstellenverfahrens
Auszug aus BAG, 08.10.1985 - 1 ABR 69/83
§ 92 ArbGG verweist anders als § 87 Abs. 2 ArbGG nicht auf § 81 Abs. 3 ArbGG, der die Änderung der im Beschlußverfahren gestellten Anträge regelt (Beschluß des Senats vom 24. November 1981, BAG 37, 102 = AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG 1972; Beschluß des Sechsten Senats vom 29- Juli 1982, BAG 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979). - BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79
Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung
Auszug aus BAG, 08.10.1985 - 1 ABR 69/83
§ 92 ArbGG verweist anders als § 87 Abs. 2 ArbGG nicht auf § 81 Abs. 3 ArbGG, der die Änderung der im Beschlußverfahren gestellten Anträge regelt (Beschluß des Senats vom 24. November 1981, BAG 37, 102 = AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG 1972; Beschluß des Sechsten Senats vom 29- Juli 1982, BAG 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979).
- BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 50/84 § 92 ArbGG verweist anders als § 87 Abs. 2 ArbGG nicht auf § 81 Abs. 3 ArbGG, der die Änderung der im Beschlußverfahren gestellten Anträge regelt (Beschluß des Senats vom 24. November 1981, BAG 37, 102 = AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG 1972; Beschluß des Sechsten Senats vom 29. Juli 1982, BAG 39" 259 s AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979; Beschluß des Senats vom 8. Oktober 1985 - 1 ABR 69/83 - unveröffentlicht).
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